Anhörung - FB 61/1019/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Da die Zunahme von Anfragen zur Eröffnung von Wettbüros im Bereich der Trierer Straße weiterhin anhält, hatte der Planungsausschuss am 22.06.2017 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 10.05.2017 den Aufstellungsbeschluss für das o.g. Plangebiet gefasst (Vorlage-Nr.: FB61/0702/WP17). Anlass war die ungenehmigte Umnutzung eines Modeateliers in ein Wettbüro in der Trierer Straße.

Ziel der Planung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, um die heutige vielfältige Nutzungsmischung im Plangebiet zu erhalten und zu stärken.

Am 22.02.2018 erfolgte im Planungsausschuss der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 31.01.2018 (Vorlage-Nr.: FB61/0835/WP17).

Der Bebauungsplan wurde auf Grundlage des § 9 (2b) in Verbindung mit § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

  1.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 983 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 23.04.2018 bis einschließlich 25.05.2018 öffentlich aus. Während dieses Zeitraums wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.

Nach der öffentlichen Auslegung wurden einige redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen, um die bedeutende Funktion des Plangebiets als Stadtteilzentrum vertiefter darzustellen. Der Bebauungsplan wurde nicht geändert.

 

 

  1.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Behörden eingegangen.

 

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße - wird aufgestellt, um Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallten und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution auszuschließen. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des § 9 (2b), der die Möglichkeit bietet, in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auszuschließen, sofern sie eine Beeinträchtigung für die städtebauliche Funktion eines Gebietes darstellen, die sich aus der vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachhaltige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße - den Satzungsbeschluss zu fassen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...