Entscheidungsvorlage - FB 61/1026/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie fasst den Planungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung gemäß der vorgeleg-ten Planung der Variante 4 (Mittelinsel im Bereich der Einmündung der Straße Gewerbepark Brand, Änderung der Vorfahrtssituation und Schutzstreifen bis zur Eilendorfer Straße) und der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Im Rahmen der Planungen für das Gewerbegebiet Gewerbepark Brand (Ehemals Camp Pirotte) und des zughörigen Bebauungsplans wurde den Anliegern der Nordstraße zugesagt, dass der Verkehr zum Gewerbegebiet nicht über den angebauten Bereich der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide abgewickelt werden soll.

In der Bürgerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 17.02.2016 wurde von einem Anwohner auf den – aus seiner Sicht – wachsenden Verkehr aufmerksam gemacht.

Die Verwaltung hat vor Beginn der Anbindung der Straße Gewerbepark Brand in die Nordstraße und nach Öffnung der Anbindung Verkehrszählungen durchgeführt. Die Auswertung der Verkehrszählung im Bereich der Einmündung der Straße Gewerbepark Brand auf die Nordstraße im Juni 2016 zeigt im Vergleich mit der Zählung im März 2013 (vor Baubeginn und Eröffnung der Straße Gewerbepark Brand) eine Zunahme des Verkehrs in der Nordstraße (im Bereich zwischen Brander Heide und Erftstraße) um etwa 12 %. Der Anteil des Schwerlastverkehrs blieb allerdings unverändert.

 

Heutige Situation (vgl. Anlage 1 – Lageplan Nordstraße (Bestand); Anlage 2 – Fotos Nordstraße (Einmündung Gewerbepark Brand))

Die Nordstraße ist im Bereich zwischen Trierer Straße und Brander Heide eine Haupterschließungsstraße im Bezirk Brand. Außerdem stellt sie über die Freunder Straße eine Verbindung nach Eilendorf sowie über die Debyestraße eine Verbindung zum Gewerbegebiet Eilendorf Süd dar.

Sie besitzt im Abschnitt zwischen Trierer Straße und Brander Heide eine heterogene städtebauliche Struktur mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Im Bereich zwischen Brander Heide und Eilendorfer Straße ist sie anbaufrei.

Die aktuellste Zählung aus dem Jahr 2016 belegt im Bereich der Nordstraße zwischen Brander Heide und Erftstraße eine Verkehrsbelastung von etwa 4.200 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr. Im weiteren Verlauf zur Eilendorfer Straße befahren etwa 3.900 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr die Nordstraße. Die Straße Gewerbepark Brand befahren im Einmündungsbereich zur Nordstraße etwa 2.220 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.

Aus verkehrlicher Sicht sind diese Belastungen problemlos abwickelbar.

 

Die Straßenraumbreite ist ausreichend breit.

 

Derzeit ist die Nordstraße im Bereich zwischen der Trierer Straße und dem Ende der Wohnbebauung auf der nordwestlichen Seite (etwas hinter der Einmündung Eckener Straße) Teil einer Tempo-30-Zone. Im weiteren Verlauf bis zur Eilendorfer Straße gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die Nordstraße ist derzeit im Bereich der Einmündung der Straßen Gewerbepark Brand (Unterordnung durch Zeichen 206 „STOP“) und Brander Heide (Unterordnung durch Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“) als Vorfahrtsstraße (Zeichen 306) beschildert. Für die Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide sowie für die Straße Brander Heide besteht ein Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen Kraftomnibusse).

 

Fußgängerverkehr

Fußgänger können im Bereich der Nordstraße zwischen Erftstraße und Brander Heide, in der Straße Brander Heide sowie nach dem Endausbau der Straße Gewerbepark Brand beidseitig Gehwege benutzen. Im Bereich der anbaufreien Nordstraße zwischen Brander Heide und Eilendorfer Straße steht auf der nordwestlichen Seite (Seite des Gewerbepark Brands) ein Gehweg (mit Freigabe für den Radverkehr) zur Verfügung.

 

Radverkehr

Radfahrer können im Bereich der Nordstraße zwischen Erftstraße und Brander Heide wählen, ob sie die Fahrbahn im Mischverkehr befahren oder ob sie den für Radfahrer freigegebenen Gehweg auf der südöstlichen Seite nutzen möchten. In der Straße Brander Heide wird der Radverkehr im Mischverkehr der Tempo-30-Zone auf der Fahrbahn geführt. Beim Endausbau der Straße Gewerbepark Brand sollen für Radfahrer beidseitige Schutzstreifen in der Fahrbahn angelegt werden. Im Bereich der anbaufreien Nordstraße zwischen Brander Heide und Eilendorfer Straße können Radfahrer wählen, ob sie im Mischverkehr auf der Fahrbahn oder auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg auf der nordwestlichen Seite (Seite des Gewerbepark Brands) fahren möchten.

 

ÖPNV

Die Nordstraße wird im Abschnitt zwischen Richard-Wagner-Straße und Eilendorfer Straße derzeit montags bis freitags von maximal 5 Bussen im Linienverkehr befahren.

Nach vollständiger Bebauung im Gewerbepark Brand ist vorgesehen zu überprüfen, ob eine Verlegung des Linienwegs der Linien 27 und 37, die heute von der Eilendorfer Straße über die Nordstraße zur Debyestraße fahren, durch den Gewerbepark Brand sinnvoller ist.

 

Planung

Ziel der Planung ist, eine weitere Zunahme des Verkehrs im angebauten Teil der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide zu verhindern. Darüber hinaus soll sowohl eine verkehrssichere und kontinuierliche Führung des Radverkehrs von der Eilendorfer Straße zum Gewerbepark Brand auch als Zulauf zum Vennbahnradweg als Lückenschluss gewährleistet werden.

 

Variantenbetrachtung

Es wurden vier Varianten für den Bereich des Knotenpunktes Gewerbepark Brand/Nordstraße erarbeitet. Alle Varianten sehen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs eine Änderung der Vorfahrtssituation vor, d.h. die heute bestehende Vorfahrtsregelung (Vorfahrtsstraße Nordstraße Unterordnung durch Stop-Schild der Straße Gewerbepark Brand) wird verändert. Zukünftig soll eine „abknickende Vorfahrt“ die Verbindung Gewerbepark Brand zur Nordstraße in Richtung Eilendorfer Straße bevorrechtigen. Zur Verdeutlichung wird eine bauliche Anpassung vorgesehen, die die Unterordnung der Nordstraße von der Trierer Straße kommend hervorhebt und eine zügige Durchfahrt durch den Einbau von Großpflaster in der direkten Fahrlinie unterbindet. Die Straße Brander Heide wird über eine Gehwegüberfahrt über einen Rundbord untergeordnet in die Nordstraße geführt, bevor diese in die neue Vorfahrtstraße Gewerbepark Brand Nordstraße einmündet. Dieser Teil der Nordstraße wird durch Zeichen 206 „STOP“ untergeordnet.

Unabhängig von dieser Knotenpunktgestaltung ist in allen Varianten vorgesehen, einen 1,50 m breiten Schutzstreifen für Radfahrer auf der Nordstraße in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße bei einer verbleibenden Restfahrbahnbreite von mindestens 5,20 m einzuplanen und eine kontinuierliche Führung in die Eilendorfer Straße zu ermöglichen (vgl. Anlage 3 – Lageplan Nordstraße Variante 1).

Dazu muss die heutige Mittelmarkierung teilweise aufgehoben und angepasst werden. Zur Verbesserung der Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer wird in der Nordstraße im Bereich der Eilendorfer Straße eine bauliche Mittelinsel angelegt. Auf diese Weise können sichere und kontinuierliche Führungen für alle Fahrtbeziehungen der Radfahrer und Fußgänger angeboten und die Querung der Nordstraße erleichtert werden.

Radfahrer auf der Nordstraße können auch zukünftig von der Eilendorfer Straße kommend wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg fahren möchten. Für die Radfahrer, die den freigegebenen Gehweg wählen, wird zukünftig im Zulauf zur Einmündung Gewerbepark Brand eine Führung vom Seitenraum in die Fahrbahn angeboten.

 

Knotenpunktvariante 1: Mittelinsel in Nordstraße mit Spur für Linksabbieger (vgl. Anlage 3)

Diese Variante sieht eine 2,50 m breite Mittelinsel in der Nordstraße im Bereich Richtung Eilendorfer Straße vor. Auf diese Weise können Fußgänger und auch Radfahrer sicher die Straßenseite wechseln und vom Wohngebiet zum Gewerbepark Brand gelangen. Im Schatten der Mittelinsel ist eine Linksabbiegespur vorgesehen, um auf der Nordstraße von der Eilendorfer Straße kommend in Richtung Trierer Straße weiter zu fahren. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand erst nach der Mittelinsel in der Nordstraße fortgesetzt werden.

Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckener Straße soll in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen Kraftomnibusse) bleibt bestehen.

 

Knotenpunktvariante 2: Mittelinsel in Nordstraße ohne Spur für Linksabbieger (vgl. Anlage 4)

Durch den Verzicht auf die Linksabbiegespur von der nördlichen Nordstraße auf die südliche Nordstraße in Fahrtrichtung Trierer Straße kann die Mittelinsel etwas weiter südlich (in Richtung Einmündung Brander Heide) angelegt werden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand auch in dieser Variante erst nach der Mittelinsel in der Nordstraße fortgesetzt werden.

Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckener Straße soll in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen Kraftomnibusse) bleibt bestehen.

 

Knotenpunktvariante 3: Mittelinsel in Nordstraße bauliche Abtrennung zur Abbindung der Nordstraße (vgl. Anlage 5)

Diese Variante sieht die bauliche Abbindung der Nordstraße für Kfz aller Art vor. Lediglich Fahrräder und Fußgänger können zwischen der Straße Gewerbepark Brand und der Nordstraße verkehren. Eine Mittelinsel in der Nordstraße erleichtert die Querung. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand erst nach der Mittelinsel in der Nordstraße fortgesetzt werden.

Auch in dieser Variante wird die Nordstraße zwischen Eckener Straße und Brander Heide Bestandteil der Tempo-30-Zone. Auf diese Weise wird die Verkehrsbelastung am wirkungsvollsten eingeschränkt. Die Erreichbarkeit für die Anwohner bleibt über die Trierer Straße sowie die Eilendorfer und die Hermann-Löns-Straße gegeben. Für die Busse der Linie 50 müsste ein abweichender Linienweg gesucht werden. Eine Führung analog des Linienweges der Linien 27 und 37 über Wagnerstraße, Erberichshofstraße und Eilendorfer Straße wäre möglich. Es würde sich eine Verlängerung der Fahrzeit ergeben und die Haltestelle Brahmsstraße würde zukünftig nicht mehr erschlossen.

Außerdem wird diese Variante eine Verlagerung des Verkehrs in die Straße Brander Heide, Hermann-Löns-Straße, Erftstraße oder in die Erberichshofstraße bewirken.

 

Knotenpunktvariante 4: Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand (vgl. Anlage 6)

Diese Variante sieht eine 2,50 m breite Mittelinsel in Straße Gewerbepark Brand vor. Auf diese Weise können Fußgänger und Radfahrer sicher die Straßenseite wechseln und vom Wohngebiet zum Gewerbepark Brand gelangen. Der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand muss nur im unmittelbaren Bereich der Mittelinsel auf einem kurzen Abschnitt unterbrochen werden.

Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckener Straße soll in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen Kraftomnibusse) bleibt bestehen.

 

Die Verwaltung wird die Situation nach der Umsetzung beobachten. Sollte es zu Problemen mit den aus der Straße Brander Heide ausfahrenden Fahrzeugen kommen, behält sich die Verwaltung eine Anpassung der Situation vor. Auch die Einrichtung einer wegführenden Einbahnstraße wäre dann an dieser Stelle denkbar.

 

Baukosten

Die Baukosten werden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt. Für die vier Varianten ergeben sich keine wesentlichen Kostenunterschiede. Es werden jeweils die Kosten für den Umbau von Eilendorfer Straße bis zur Einmündung Brander Heide/Gewerbepark Brand angegeben. Die Baukosten (inkl. Markierung) für die Varianten 1 und 2 belaufen sich auf rund 129.500 €. Die Baukosten (inkl. Markierung) für die Varianten 3 und 4 belaufen sich auf rund 138.300 €.


Finanzierung

Die Einplanung der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Mittel erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

 

Vorschlag der Verwaltung

In Abwägung der vorgestellten Varianten schlägt die Verwaltung die weitere Planung gemäß der Variante 4: Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand vor.

Eine vollständige Abbindung der Nordstraße im Bereich der Einmündung Brander Heide erscheint derzeit nicht notwendig und würde zu einer Verdrängung der Verkehre in die umliegenden Straßen führen. Durch die bauliche Anpassung, den Einbezug in die Tempo-30-Zone sowie die Änderung der Vorfahrtsituation wird die Fahrtbeziehung entlang der Nordstraße für Durchgangsverkehr unattraktiver.

Gleichzeitig wird in Variante 4 die Möglichkeit zur Querung und Berücksichtigung aller Fahrt- und Wegebeziehungen für die Radfahrer und Fußgänger am besten gewährleistet.

 

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt. Verwertbare Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein; ein Protokoll der Bürgerinformation wird den Ausschüssen in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Die Einplanung der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Mittel erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

 

 

 

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