Entscheidungsvorlage - FB 23/0482/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen.

Der 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

 

Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Marktstandgebührensatzung.

Der 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wurde am 24.04.2018 zum 01.05.2018 geändert.

 

Die Marktstandgebührensatzung verweist in § 2 Absatz 3 auf die Sondernutzungssatzung und ist entsprechend anzupassen:

 

 

Alte Fassung:

Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen vom 10.11.1979, geändert durch Fassung vom 14.04.2011, werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung (Buchstabe B Tarifstelle 8) erhoben.

 

Neue Fassung:

Zusätzlich werden Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 24.04.2018 nach Maßgabe des Gebührentarifs Buchstabe B Tarifstelle 8 erhoben.

 

 

Die erhöhten Sondernutzungsgebühren gelten ab dem 01.05.2018 und sind somit von den MarktbeschickerInnen der Aachener Wochenmärkte ab dem 01.05.2018 zu zahlen.

 

 

Die Gebühren steigen von 8,00 € ab 01.05.2018 auf 9,00 € und ab 01.01.2020 auf 9,50 € je angefangene Quadratmeter der benutzten Verkehrsfläche je Monat.

 

Im Bereich der Stadtbezirke Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster und Richterich ermäßigt sich der Gebührensatz um 40 %.

Im Bereich außerhalb des Stadtbezirkes (Kronenberg, Neumarkt, Rotte Erde) ermäßigen sich die Gebühren um 20 %.

In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereich innerhalb des Stadtzentrums (Markt und Münsterplatz) erhöhen sich die Gebühren um 50 %.

 

 

 

 

 

 

 

Im Einzelnen ergeben sich demnach folgende Beträge pro Monat

(Gebühren nach Tarif / 30 Tage x 52 Wochen):

 

Wochentag

Wochenmarkt

Anschrift

SN/qm

SN/qm

SN/qm

 

 

 

 

ab 01.05.2018

ab 01.01.2020

Dienstag

Aachen-Mitte

Markt

1,73 €

1,95 €

2,06 €

 

Brand

Marktplatz

0,69 €

0,78 €

0,82 €

 

 

 

 

 

 

Mittwoch

Kronenberg

Johannes-Ernst-Platz

0,92 €

1,04 €

1,10 €

 

Richterich

Rathausplatz

0,69 €

0,78 €

0,82 €

 

Rothe-Erde

Vorplatz BHF Rothe-Erde

0,92 €

1,04 €

1,10 €

 

 

 

 

 

 

Donnerstag

Aachen-Mitte

Markt

1,73 €

1,95 €

2,06 €

 

Eilendorf

Severinusplatz

0,69 €

0,78 €

0,82 €

 

 

 

 

 

 

Freitag

Burtscheid

Kapellenstraße

1,16 €

1,30 €

1,37 €

 

Haaren

Haarener Gracht

0,69 €

0,78 €

0,82 €

 

Kornelimünster

Korneliusmarkt

0,69 €

0,78 €

0,82 €

 

 

 

 

 

 

Samstag

Brand

Marktplatz

0,69 €

0,78 €

0,82 €

 

Neumarkt

Neumarkt

0,92 €

1,04 €

1,10 €

 

Biomarkt

Münsterplatz

1,73 €

1,95 €

2,06 €

 

 

 

 


 

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Anlagen

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