Entscheidungsvorlage - FB 20/0165/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Stiftung „Kinder und Jugendfonds“ – Verwendung von Stiftungsmittelnhier: Stiftungsmitteln an Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Donners
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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11.09.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Seitens des Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. wurde die Unterstützung der Maßnahme „Anlaufstelle Frühe Hilfen“ für das Jahr 2018 beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Anlaufstelle für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Die Maßnahme besteht seit über zehn Jahren und wird bereits durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit 94.978 € unterstützt. Dabei entfallen 44.078 € auf Haushaltsmitteln und 50.900 € auf Mittel der Stiftung Kinder- und Jugendfonds.
Das Projekt entspricht dem Satzungszweck der Stiftung Kinder- und Jugendfonds und die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Jugendhilfe).
Das Projekt wird vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule befürwortet.
Gemäß § 6 lit. b) der Satzung der Stiftung Kinder und Jugendfonds entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Neben diesem Antrag liegt ein weiterer Förderantrag des Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. über 59.148 € für den Abenteuerspielplatz „Zum Kirschbäumchen“ vor, der aktuell noch geprüft wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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690,2 kB
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