Kenntnisnahme - FB 45/0518/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 2018 – 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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11.09.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Im Ministerialblatt Ausgabe 2018 Nr. 14 vom 08.05.2018 erfolgte die Bekanntmachung des Kinder- und Jugendförderplans des Landes Nordrhein-Westfalens 2018-2022, der somit in Kraft getreten ist. Somit hat er seine Gültigkeit für die 17. Legislaturperiode des Landes.
Der Kinder- und Jugendförderplan NRW 2018 – 2022 steht unter dem Motto „Kinder und Jugendliche stark machen“ – „Gemeinsam Zukunft gestalten“.
Für das Jahr 2018 wurde der Plan mit einem Mittelvolumen von insgesamt 120 Millionen Euro ausgestattet. Für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden dem Fachbereich 45 für 2018 pauschal 446.593 Euro bewilligt. Dies ist im Vergleich zur Mittelzuweisung in 2017 eine Erhöhung um 67.495 Euro.
Der neue KJFP-NRW 2018 – 2022 gliedert sich in die Kapitel
- Vorbemerkungen
- Grundlagen der Förderungen
- Grundsätze und Zielgruppen der Förderungen
- Ziele der Förderungen
- Förderbereiche
Die einzelnen Ziele bzw. Förderbereiche werden im Folgenden kurz skizziert und sind ausführlich in der beigefügten Anlage nachzulesen.
- Ziele und Förderbereiche
Inhaltlich verfolgt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit dem Kinder- und Jugendförderplan sechs Ziele.
Ziel 1 - Infrastruktur zukunftssicher ausgestalten
Hier wird beschrieben, dass mit dem KJFP – NRW 2018 – 2022 ein Beitrag zum Erhalt und Ausbau entsprechender Strukturen vor Ort geleistet wird. Neben der Erhöhung des Mittelvolumens für das Jahr 2018 soll dies eine jährliche Dynamisierung ab dem Haushaltsjahr 2019 gewährleisten.
Ziel 2 - Junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen
Junge Menschen sollen mit ihren Kompetenzen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Gesellschaft eingebunden werden. Initiativen und Vorhaben, die durch diese angeregt werden und auf eine verbesserte Partizipation und Mitbestimmung zielen, werden gefördert.
Ziel 3 - Jugendförderung zukunftsfähig gestalten
Den Trägern werden Fördermittel bereitgestellt, die es ihnen ermöglichen, neue Angebotsformen und Konzepte zu erproben, bestehende Angebote zu verändern und sich als Träger den Herausforderungen anzupassen. Dies beinhaltet sowohl Angebote zur Förderung der Medienkompetenz als auch Vorhaben zur Weiterentwicklung der Instrumente der Jugendförderung.
Ziel 4 - Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen
Im Sinne eines gesellschaftlichen Zusammenhalts und gegenseitigen Respekts sollen hier Angebote gemacht werden, die den unterschiedlichen Bedarfslagen entsprechen und Vielfalt gestalten.
Ziel 5 - Chancen gerechter durch Bildung gestalten
Für junge Menschen spielt vor allem auch das Lernen in non formalen und informellen Zusammenhängen eine große Rolle. Angebote der Jugendförderung können hier bei der Ausgestaltung dieser Bildungsprozesse einen wesentlichen Beitrag leisten.
Den Trägern soll somit die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Angebote zu entwickeln. Dies beinhaltet auch Angebote des internationalen Jugendaustauschs.
Ziel 6 - Kinder und Jugendliche stark machen
Trägern soll es ermöglicht werden, Schutzkonzepte und Angebote zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und umzusetzen, damit Verunsicherungen und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen präventiv begegnet wird.
- Rahmenbedingungen der Landesförderung
Das Land gewährt den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und den anerkannten freien Trägern in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage dieses Kinder- und Jugendförderplans
- fachbezogene Pauschalen auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes,
- Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften und geltender Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan.
Träger, die fachbezogene Pauschalen erhalten, können auch Zuwendungen zu Projekten erhalten, soweit die Projektinhalte nicht bereits Gegenstand der Aufgaben sind, die mit fachbezogenen Pauschalen unterstützt werden.
Bewilligungsbehörden sind in der Regel die Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe für die Träger, die ihren Sitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben. Abweichende Regelungen können durch die Oberste Landesjugendbehörde getroffen werden. Für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Bewilligungsbehörde, soweit die Oberste Landesjugendbehörde nicht im Einzelfall abweichende Reglungen trifft.
- Wirksamkeitsdialog und Zielvereinbarungen
Eine Förderung seitens des Landes erfolgt unter der Maßgabe der Bereitschaft der Träger, den Wirksamkeitsdialog zu führen und entsprechende Zielvereinbarungen zu schließen.
Der Wirksamkeitsdialog im Sinne der Strukturdatenerhebung und die Zielvereinbarungen sollen dazu dienen, durch kritische Reflexion der eigenen Arbeit neue Impulse für die Ausrichtung der Arbeitsinhalte in den Einrichtungen zu geben. Flexible Reaktionen auf notwendige Anpassungen sollen in dieser Weise ermöglicht werden. Dies soll einen effektiven und wirksamen Einsatz der Fördermittel sicherstellen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen und die Durchführung der Wirksamkeitsdialoge obliegen den Landesjugendämtern.
Auf der Grundlage des § 74 SGB VIII in Verbindung mit § 15 Kinder- und Jugendfördergesetz (KJFöG) ist es die gesamtverantwortliche Aufgabe des örtlichen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gem. § 79 SGBVIII die Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu fördern. Dies geschieht nach den Vorgaben und Inhalten der örtlichen Jugendhilfeplanung und entsprechend der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommune. Diese hat einen angemessenen Förderanteil im Verhältnis zur Landesförderung zu erbringen.
Die Förderung des örtlichen öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgt unter der Maßgabe zur Mitwirkung an der Strukturdatenerhebung zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Durchführung der Strukturdatenerhebung obliegt den Landesjugendämtern.
Die Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan sollen nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich im Herbst 2018 veröffentlicht werden. Sie enthalten die näheren Ausführungsbestimmungen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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136,9 kB
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2
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öffentlich
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368,4 kB
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