Entscheidungsvorlage - FB 45/0520/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtungszuschuss KiTa Kind und Kegel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/223
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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11.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
- beschließt, den beantragten einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss an die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. in Höhe von 121.247 € für die Ausstattung der neuen KiTa-Räumlichkeiten mit festen Einbauten und losem Mobiliar abzulehnen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. hat bis Juli 2018 eine KiTa mit zwei KiBiz geförderten Gruppen in der Bismarckstraße 93 betrieben.
Im August 2018 hat die Elterninitiative neue Räumlichkeiten am Branderhofer Weg bezogen und im Rahmen dessen eine weitere altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen eingerichtet.
Dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde das Umzugs- und Erweiterungsvorhaben der Elterninitiative bereits in seiner Sitzung am 07.02.2017 vorgestellt (siehe FB 45/0332/WP17), da diese einen Antrag auf Übernahme der nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten gestellt hat.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Elterninitiative davon ausgegangen, alle darüber hinaus gehenden Kosten, die im Rahmen des Neu- bzw. Ersatzbaus einer KiTa am Branderhofer Weg anfallen, aus eigenen Mitteln zahlen zu können.
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 einen Antrag auf Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe (siehe FB 45/0410/WP17) und wider Erwarten auch auf Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 (siehe FB 45/0430/WP17) und auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg (siehe FB 20/0151/WP17) gestellt.
Folglich wurde in den v.g. KJA-Vorlagen der Ausstattungszuschuss nicht berücksichtigt.
Mit Schreiben vom 16.04.2018 wurde nunmehr seitens der Elterninitiative zudem ein weiterer Antrag auf möglichst zeitnahe Gewährung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von
171.800 € für die Ausstattung der neuen KiTa am Branderhofer Weg mit festen Einbauten, losem Mobiliar und Außenspielgeräten gestellt.
Dieser Antrag wurde seitens der Elterninitiative dahingehend abgeändert, dass sich die beantragte Zuschusshöhe auf 121.247 € für die Ausstattung der neuen KiTa mit festen Einbauten und losem Mobiliar reduziert.
Die Unterlagen, die für die Erstellung einer Vorlage über die Entscheidung einer Zuschussgewährung erforderlich sind, lagen erst am 19.06.2018 vollständig vor.
Der als Anlage 3 beigefügten Übersicht ist die neu beantragte Zuschusshöhe und deren Zusammensetzung zu entnehmen. So entfällt ein Betrag in Höhe von 23.800 € (7.500 € (3x Teeküchen), 4.500 € (Personalküche) zzgl. 11.800 € (Garderoben)) auf die festen Einbauten, während der verbleibende Betrag in Höhe von 97.447 € für die Anschaffung von sonstigen Einrichtungsgegenständen bzw. losem Mobiliar vorgesehen ist.
Für die Gestaltung des Außengeländes der neuen KiTa wird kein Zuschuss benötigt, da dieses durch den Vermieter hergestellt und mit Spielgeräten ausgestattet wird.
- Bewertung des Antrags der Elterninitiative Kind & Kegel e.V.
Der Antrag der Elterninitiative ist vor dem Hintergrund des vom KJA in seiner Sitzung am 30.05.2017 beschlossenen Kriterienkatalogs für Zuschüsse an freie Träger (vgl. FB 45/0362/WP17) zu prüfen.
2.1. Zuschussgewährung
2.1.1. Zuschusshöhe
Die Erfahrungen der letzten Jahre im Betreuungsplatzausbau haben gezeigt, dass die nachfolgenden
Kosten für die Ausstattung eines KiTa-Neubaus realistisch und daher laut der v.g. Vorlage entsprechend zu berücksichtigen sind:
- feste Einbauten: 15.600 €/ Gruppe
- loses Mobiliar: 20.000 €/ Gruppe
- Außenspielfläche: 65.000 € (drei- bis viergruppige KiTa); 80.000 € (fünf- bis sechsgruppige KiTa)
Mit diesen Beträgen kann erfahrungsgemäß eine Grundausstattung von KiTa-Neubauten abgedeckt
werden, die für die Inbetriebnahme erforderlich ist.
Sonderausstattungen wie beispielsweise bestimmtes pädagogisches oder therapeutisches Material sind nicht abgedeckt und in Eigenleistung durch den Träger zu erbringen.
2.1.2. Bedingungen
Die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Innenausstattung und die Herrichtung des Außengeländes von KiTas ist laut v.g. Vorlage an die nachfolgenden Bedingungen geknüpft:
- Antragstellung
Die Zuschussgewährung erfolgt auf Antragstellung durch den freien Träger.
- Zuschusshöhe
Bei den v.g. Summen handelt es sich um die höchstmögliche Zuschussgewährung.
Sofern der freie Träger in der Lage ist, einen Eigenteil zu erbringen oder Alteinrichtung einzubringen (z.B. bei Umzug), wird der Zuschuss entsprechend reduziert.
- Fördermittel
Sofern der freie Träger berechtigt ist, Fördermittel (z.B. Investitionsprogramme des Bundes und Landes NRW zum Betreuungsplatzausbau) zu beantragen, sind diese zwingend vorrangig einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss entsprechend.
- Vorhalten der geförderten Betreuungsplätze
Die geförderten Betreuungsplätze sind in den Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens fünf Jahren vorzuhalten (analog zu der Zweckbindungsfrist der Bundes- bzw. Landesförderprogramme).
- Eigentumsverhältnisse
Die mit dem Zuschuss angeschafften (Einrichtungs-) Gegenstände und Außenspielgeräte befinden sich im Eigentum des freien Trägers, sodass dieser Wartungs-, Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Ersatzbeschaffungen übernimmt.
- Teilnahme am KiTa-Portal und Nutzung der Lösung Little Bird
Der freie Träger nimmt mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teil und stellt eine konsequente Nutzung aller Arbeitsschritte der Lösung Little Bird durch seine Einrichtungen sicher.
- Bereitschaft zur Überbelegung
Der freie Träger nimmt nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) zusätzlich auf.
2.1.3. Bewertung
Die Prüfung der zuvor dargestellten Bedingungen ergibt nachfolgendes Ergebnis:
- Antragstellung
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 16.04.2018 bzw. 10.07.2018 einen Antrag auf Zuschussgewährung gestellt.
- Zuschusshöhe
Die von der Elterninitiative betriebene zweigruppige KiTa wurde im Rahmen des Umzugs in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg um eine weitere altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen erweitert.
Die festen Einbauten aus den alten Räumlichkeiten können nicht in der neuen Einrichtung genutzt werden, sodass für die Anschaffung von festen Einbauten grundsätzlich ein Betrag in Höhe von bis zu 46.800 € (= 3 x 15.600 €) zu berücksichtigen ist.
Die neuen Räumlichkeiten wurden seitens des Vermieters allerdings bereits teilweise mit festen Einbauten (Hauptküche und Wickelkommoden) ausgestattet. Für die verbleibende Ausstattung mit festen Einbauten beziffert die Elterninitiative wie eingangs dargelegt einen Betrag in Höhe von 23.800 €.
Folglich wären für die Ausstattung mit festen Einbauten ein Betrag in Höhe von 23.800 € zu berücksichtigen.
Das vorhandene lose Mobiliar ist nach Angaben der Elterninitiative ca. 30 Jahre alt und kann größtenteils nicht mehr in die neuen Räumlichkeiten übernommen werden. Die Elterninitiative beziffert die erforderlichen Mittel für die Ausstattung der KiTa mit losem Mobiliar in ihrer Gesamtübersicht auf 97.447 €.
Nach den v.g. Kriterien ist vorhandene Alteinrichtung bei einem Umzug zu berücksichtigen und es wäre nur für die neue Gruppe ein Betrag in Höhe von 20.000 € für loses Mobiliar zu berücksichtigen.
Wie zuvor dargelegt dienen die freiwilligen Ausstattungsschüsse der Grundausstattung einer KiTa, die für die Inbetriebnahme erforderlich ist. Folglich wären darüber hinausgehende Anschaffungen (u.a. auch für Sonderausstattungen der Elterninitiative wie beispielsweise Dampfgarer und Waschrinnen) in Eigenleistung zu erbringen.
- Fördermittel
Sofern der freie Träger berechtigt ist, Fördermittel (z.B. Investitionsprogramme des Bundes und Landes NRW zum Betreuungsplatzausbau) zu beantragen, sind diese zwingend vorrangig einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss entsprechend.
Die Elterninitiative ist grundsätzlich berechtigt, Fördermittel in Höhe von 47.250 € für die Schaffung von 15 neuen Betreuungsplätzen aus dem U6-Investitionsprogramm des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020" zu beantragen.
Trotz mehrfacher Hinweise seitens der Verwaltung und entsprechender Beratungsangebote hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln bis zum 10.01.2018 wurde ein entsprechender Antrag deutlich zu spät am 03.05.2018 bzw. am 15.05.2018 gestellt.
Das für die Stadt Aachen reservierte Förderbudget aus dem neuen U6-Investitionsprogramm zur Schaffung neuer Betreuungsplätze ist bereits vollständig ausgeschöpft. Ob eine nachträgliche Aufstockung des Förderbudgets für Neuinvestitionen erfolgt, bleibt abzuwarten.
Im Bereich der Erhaltungsmaßnahmen wurde das für die Stadt Aachen reservierte Förderbudget noch nicht vollständig ausgeschöpft.
Die von der Elterninitiative gestellten Förderanträge wurden trotz verspäteter Antragstellung und trotz bereits ausgeschöpftem Förderbudget für die Schaffung neuer Plätze an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) weitergeleitet.
Ob und in welcher Höhe Fördermittel bewilligt werden, bleibt abzuwarten, insbesondere da grundsätzliche Fördervoraussetzung ist, dass dem LVR entscheidungsreife Anträge bis zum 10.01.2018 vorgelegt wurden.
Folglich wäre nach den bisher beschlossenen Kriterien ein kommunaler Ausstattungszuschuss in Höhe von 43.800 € angemessen gewesen. Bei fristgerechter Beantragung hätten Fördermittel in Höhe von
47.250 € bewilligt werden könne, die dann zwingend vorrangig vor einem kommunalen Zuschuss einzusetzen gewesen wären.
- Empfehlung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung, den beantragten einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss an die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. in Höhe von 121.247 € für die Ausstattung der neuen KiTa-Räumlichkeiten mit festen Einbauten und losem Mobiliar abzulehnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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408,6 kB
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123,2 kB
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555,6 kB
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