Entscheidungsvorlage - FB 45/0531/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

 

  1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (9 %) für die neu geschaffene KiTa-Gruppe mit der Gruppenstruktur GF II der KiTa Lintertstraße 33 (Mirabilis) ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 14.778 €/ KiTa-Jahr (zzgl. Jährlicher Indexierung).

 

  1. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.

 

beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (Lebenshilfe Aachen e.V.) rückwirkend zum 01.08.2018.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Lebenshilfe Aachen e.V. betreibt die dreigruppige heilpädagogische KiTa in der Lintertstraße 33 (Mirabilis). Zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 zieht eine der drei heilpädagogischen Gruppen in die KiTa Krefelder Straße 199 (Tivolino) um und es wird stattdessen eine neue U3-Gruppe mit der Gruppenform II eingerichtet.

 

1.1.        Antrag der Lebenshilfe Aachen e.V.

Die Lebenshilfe Aachen e.V. hat mit Schreiben vom 04.07.2018 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets für die neue KiBiz geförderte KiTa-Gruppe mit der Gruppenstruktur GF II zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt.

 

Der Trägeranteil für die neuen Betreuungsplätze (5x GF II b und 5x GF II c) in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets beträgt ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 ca. 14.778 €/ pro KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung)

 

1.2.        Situation im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof)

Die KiTa Lintertstraße 33 liegt im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof).

 

Für das KiTa-Jahr 2018/ 2019 verzeichnet der Sozialraum eine Versorgungsquote von 37,24 % für Kinder unter drei Jahren und von 103,91 % für Kinder über drei Jahren. Folglich besteht im U3-Bereich die dringende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze.

 

Nach Umsetzung der Neu- bzw. Ersatzbauten (Sittarder- und Stettiner Straße) in dem Sozialraum und der weiteren geplanten Umstrukturierung in der KiTa Lintertstraße 33 wird nach aktueller Datenlage voraussichtlich eine Versorgungsquote von 43,16 % im U3- und von 115,68 % im ü3-Bereich erreicht.

 

Für die weiteren Ausbauplanungen sind daher vorrangig Maßnahmen in den Blick zu nehmen, bei denen neue U3-Plätze geschaffen und im besten Fall ü3-Plätze reduziert werden (bspw. durch Umwandlungen in Bestands-KiTas).

 

 

  1. Bewertung des Antrags der Lebenshilfe Aachen e.V.

Der Antrag der Lebenshilfe Aachen e.V. ist vor dem Hintergrund der vom Kinder- und Jugendausschuss (KJA) in seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnis genommenen Kriterien zu Anträgen auf Trägeranteilübernahmen und zu einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger (FB 45/0152/WP17) zu prüfen.

 

2.1.        Übernahme des Trägeranteils

2.1.1.        Kriterien

Für die Übernahme des Trägeranteils der neuen KiBiz geförderten KiTa-Gruppe wurden im Rahmen der v.g. Vorlage die nachfolgenden Kriterien erarbeitet:

  1. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze

Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen gekoppelt.

 

  1. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum

Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.

 

  1. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze

Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3-Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.

 

  1. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme

Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45 übernommen, wenn der Träger

-          mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,

-          bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und

-          Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.

 

2.1.2.        Bewertung

Die Prüfung der zuvor dargestellten Kriterien ergibt nachfolgendes Ergebnis:

 

  1. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze

Durch die Schaffung einer zusätzlichen KiTa-Gruppe mit der Gruppenstruktur GF II zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 entstehen 10 neue U3-Plätze.

 

  1. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum

Die Lebenshilfe Aachen e.V. hat mit Schreiben vom 04.07.2018 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets für die neue KiTa-Gruppe zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt.

 

Die KiTa Lintertstraße 33 liegt im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof), der für das KiTa-Jahr 2018/ 2019 eine Versorgungsquote von lediglich 37,24 % für Kinder unter drei Jahren verzeichnet.

 

  1. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze

Durch die Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe mit der Gruppenstruktur GF II entstehen keine neuen ü3-Plätze.

  1. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme

Die zuvor aufgelisteten Rahmenbedingungen wären Bestandteil des mit der Lebenshilfe Aachen e.V. abzuschließenden Sondervertrags.

 

Im Ergebnis sind unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren im Sozialraum 6 auf der Grundlage der vom KJA seinerzeit zur Kenntnis genommenen Kriterien mindestens 50 % des Trägeranteils der neuen KiTa-Gruppe ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen zu übernehmen.

 

 

  1. Empfehlung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung die laufende Übernahme des vollen Trägeranteils (9 %) an den Kindpauschalen für die neuen Betreuungsplätze (5x GF II b und 5x GF II c) als freiwillige Leistung der Stadt Aachen und den Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der Lebenshilfe Aachen e.V. rückwirkend zum 01.08.2018.

 

 

  1. Finanzierung

Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % des Budgets für die neue KiTa-Gruppe (ca. 14.778 €/ pro KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 stehen in der mittelfristigen Finanzplanung bei 4-060101-901-9; 53180000 keine Mittel zur Verfügung.

Ausreichende Mittel sind allerdings bei 4-060101-941-2; 53180000 vorhanden.

 

Eine entsprechende Verlagerung der Finanzmittel erfolgt im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2019 ff.
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

4-060101-901-9; 531800001)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.557.8001)

40.563.958

134.146.100

134.191.384

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-40.557800

-40.563.958

-134.146.100

-134.191.384

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-6.158

-45.284

 

 

Deckung ist gegeben bei 4-060101-941-2; 53180000

Deckung ist gegeben bei 4-060101-941-2; 53180000

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...