Entscheidungsvorlage - FB 45/0534/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschlag SchA:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, eine Bereitstellung von überplanmäßigen konsumtiven Mitteln in Höhe von 50.000,00bei PSP-Element 1-030104-900-2 „Gymnasien“ in Verbindung mit der Kostenart 52410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen“ sowie        

außerplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 65.000,00 € bei dem neu einzurichtenden PSP-Element 5-030104-900-00600-810-2 „Modernisierung NW-Räume“ in Verbindung mit der Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 € netto“ zu bewilligen.

 

Beschlussvorschlag FA:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine Bereitstellung von überplanmäßigen konsumtiven Mitteln in Höhe von 50.000,00bei PSP-Element 1-030104-900-2 „Gymnasien“ in Verbindung mit der Kostenart 52410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen“ sowie        

außerplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 65.000,00 € bei dem neu einzurichtenden PSP Element 5-030104-900-00600-810-2 „Modernisierung NW-Räume“ in Verbindung mit der Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 € netto“ zu bewilligen.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt,, eine Bereitstellung von überplanmäßigen konsumtiven Mitteln in Höhe von 50.000,00bei PSP-Element 1-030104-900-2 „Gymnasien“ in Verbindung mit der Kostenart 52410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen“ sowie        

außerplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 65.000,00 € bei dem neu einzurichtenden PSP Element 5-030104-900-00600-810-2 „Modernisierung NW-Räume“ in Verbindung mit der Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 € netto“ zu bewilligen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die beiden Räume "BIO 1" und "BIO-Sammlung" am Einhard-Gymnasium standen beim Unwetter im Juni 2018 unter Wasser.

Bei der anschließenden Estrich-Trocknung stellte E 26 fest, dass die Podest-Konstruktion (Hörsaal-Bestuhlung) in BIO 1 nicht mehr gehalten werden kann und ein Rückbau des aufsteigenden Gestühls sowie die Erneuerung des Estrichs zwingend notwendig ist.

Ebenfalls im Bio-Sammlungsraum muss der Boden zwingend erneuert werden, um größeren Schaden durch möglichen Schimmelbefall zu vermeiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Schäden um Elementarschäden handelt, für die kein Versicherungsschutz für Schulen besteht.

Beide Räume wurden in den 70er-Jahren eingerichtet, ebenso wie - bis auf einen einzigen NW-Raum - die restlichen NW-Räume der Schule.

 

  1. Vorgehen der Verwaltung

Die Kosten der zeitlich unabweisbaren Bodensanierung in beiden Räumen werden von E 26 übernommen.

 

Eine  neue Möblierung ist ebenfalls zwingend notwendig, da das bisherige Mobiliar im Hörsaal-Stil fest verbaut war und somit nicht weiter verwendet werden kann. Die Kosten für das neue Mobiliar werden seitens der Schule aus dem Schulbudget übernommen.

 

Da der bisherige Raum BIO 1 im Hörsaal-Modell keine Übungsarbeit zuließ, wäre in absehbarer Zeit die Umwandlung in einen inzwischen standardmäßigen Übungsraum mit entsprechender Energieausstattung ohnehin angezeigt.

Es ist daher wirtschaftlich sinnvoll, gleichzeitig mit den Bodensanierungsarbeiten die beiden Räume ausstattungsmäßig zu modernisieren, da alle für eine Energieausstattung notwendigen Leitungen in einem Arbeitsgang mit verlegt werden können. Somit würden neben einem Lehrer-Energiepult außerdem 30 Schülerarbeitsplätze mit modernen Energiesäulen geschaffen.

 

Ein Kostenvoranschlag des Architekturbüros Lambertz mit entsprechender Entwurfsplanung für beide Räume liegt vor - siehe Anlage. Zugrunde gelegt wurde eine standardmäßige Ausstattung.

 

Nach Abzug der Kosten, die seitens der Schule übernommen werden (Tische/Stühle/Beistelltisch/ Wandschränke) verbleibt ein seitens FB 45 aufzubringender Betrag in Höhe von brutto 113.978,20 €, gerundet 115.000,00 €.

 

Der Gesamtbetrag ist aufzuteilen in konsumtive (50.000,00 €) und investive (65.000,00 €) Kosten.

 

Deckung in entsprechender Höhe kann wie folgt geboten werden:

 

Konsumtive Kostendeckung in Höhe von 50.000,00 € wird geboten aus PSP-Element 1-030201-900-4  „Schülerbeförderung“ / in Verbindung mit der Kostenart 52720000 „Schülerbeförderungskosten“.

 

Investive Kostendeckung in Höhe von 55.000,00 € wird geboten aus PSP-Element 5-030104-900-00300-810-1 „Erneuerung von Aula-Gestühl Festw.“ / in Verbindung mit der Kostenart  78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ (1-030104-900-2, 52560000).

Die dort vorhandenen Mittel in Höhe von 55.000,00 € werden zugunsten der unabweisbaren o.g. Maßnahme in diesem Jahr nicht für den geplanten Zweck verwendet und sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 für 2022 neu angemeldet worden.

 

Weitere investive Kostendeckung in Höhe von 10.000,00 € wird geboten aus PSP-Element 5-030101-800-00600-810-1 „Einrichtung f. OGS-Maßnahmen –J-„ / in Verbindung mit der Kostenart 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ (1-030101-800-7, 52560000).

 

Anmerkung:

Die im PSP-Element 5-030104-900-00600-810-1 „Modern d Lernm i d naturw S Festw –J-„ in Verbindung mit der Kostenart 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ (1-030104-900-2, 52560000) vorhandenen Mittel können für diese Maßnahme nicht verwendet werden, da diese Mittel für die Modernisierung der Lernmittel in den NW-Sammlungen vorgesehen sind und in Kürze gegen Vorlage der Verwendungsnachweise an die Schulen ausgezahlt werden!

 

  1. Fazit

Die Verwaltung empfiehlt daher, der Bereitstellung von

  • überplanmäßigen konsumtiven Mitteln in Höhe von 50.000,00

bei PSP-Element 1-030104-900-2 „Gymnasien“ in Verbindung mit der Kostenart 52410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen“            

sowie

  • außerplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 65.000,00 €

bei dem neu einzurichtenden PSP-Element 5-030104-900-00600-810-2 „Modernisierung NW-Räume“ in Verbindung mit der Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 € netto“                         

zuzustimmen, um die Modernisierung der beiden Räume umzusetzen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

65.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

65.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-65.000

0

 

 

Deckung ist gegeben *1

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.600

70.600

61.800

61.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

20.600

70.600

61.800

61.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-50.000

0

 

 

Deckung ist gegeben *2

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

* 1:

Deckung i. H. v. 55.000,00 €: PSP-Element 5-030104-900-00300-810-1 „Erneuerung von Aula-Gestühl Festw.“ / in Verbindung mit der Kostenart 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ (1-030104-900-2, 52560000).

 

Deckung i. H. v. 10.000,00 €: PSP-Element 5-030101-800-00600-810-1 „Einrichtung f. OGS-Maßnahmen –J-“ / in Verbindung mit der Kostenart 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ (1-030101-800-7, 52560000).

 

 

* 2:

Deckung i. H. v. 50.000,00 €: PSP-Element 1-030201-900-4 „Schülerbeförderung“ / in Verbindung mit der Kostenart 52720000 „Schülerbeförderungskosten“.

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Anlagen

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