Entscheidungsvorlage - FB 45/0521/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien für die Übertragung von Trägerschaften für neue Kindertageseinrichtungen sowie die entwickelte Bewertungsmatrix ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In dem gemeinsamen Ratsantrag „Trägerauswahl von Kindertageseinrichtungen; hier: Kriterien für den Entscheidungsvorschlag“ der Fraktionen CDU und SPD vom 09.05.2018 wird die Verwaltung beauftragt, objektive Kriterien, die bei der Übertragung von Trägerschaften ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 zugrunde gelegt werden sollen, zu erarbeiten.

Jeder anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, der sich zukünftig im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens um eine Trägerschaft für eine KiTa bewirbt, soll eine Konzeption vorlegen, die Aussagen zu den entwickelten Kriterien enthält und eine objektive Bewertung ermöglicht. Anhand dieser umfassenden Interessensbekundungen soll die Verwaltung anschließend Entscheidungsvorlagen für den KJA erarbeiten.

 

  1. Bisherige Kriterien für die Übertragung von Trägerschaften

Die Übertragung von Trägerschaften für neue KiTas wurde bislang in einem qualifizierten Interessenbekundungsverfahren zunächst grundsätzlich an die nachfolgenden, zwingend einzuhaltenden Bedingungen geknüpft:

-          Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

-          Bereitschaft zur Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung (Kindertagesstättenbedarfsplan)

-          Bereitschaft zur Anpassung der Gruppenformen in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45)

-          Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von bis zu zwei Kindern/ Gruppe (maximale Überbelegung gemäß des KiBiz NRW) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45

-          Abschluss der  Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Nutzung des von der Stadt Aachen eingesetzten elektronischen Bedarfsanzeigeverfahrens

 

Darüber hinaus wurden bei der Übertragung von Trägerschaften seitens der Verwaltung die nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt:

-          Erfahrungen im KiTa-Bereich und in der Finanzierungssystematik des KiBiz NRW

-          Pädagogische Ausrichtung (Referenz: Bildungsgrundsätze des Landes NRW)

-          Finanzielle Beteiligung (an den entstehenden laufenden Betriebskosten (Übernahme der Trägeranteile))

 

  1. Überarbeitete Kriterien für die Übertragung von Trägerschaften

Vor dem Hintergrund des Antragsanliegens wurden die unter Punkt 2 aufgeführten Kriterien wie folgt überarbeitet und teilweise erweitert:

 

3.1   Allgemeine Bedingungen

Für die Übertragung von Trägerschaften für neue KiTas ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 sollen die nachfolgenden Bedingungen als zwingend erforderlich festgelegt werden:

-          Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

-          Angehörigkeit zu einem  Spitzenverband

-          Bereitschaft zur Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung (Kindertagesstättenbedarfsplan)

-          Bereitschaft zur Anpassung der Gruppenformen in Abstimmung mit dem FB 45

-          Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von bis zu zwei Kindern/ Gruppe (maximale Überbelegung gemäß des KiBiz NRW) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45

-          Abschluss der  Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Nutzung des von der Stadt Aachen eingesetzten elektronischen Bedarfsanzeigeverfahrens

-          Beantragung von Fördermitteln (z.B. Investitionsprogramme des Bundes und Landes NRW zum U3- und ü3-Ausbau) falls möglich

-          Erfahrungen im KiTa-Bereich und Kenntnisse über die Finanzierungssystematik des KiBiz NRW

 

3.2   Fachlichkeit/ Pädagogik

Darüber hinaus soll das Kriterium Fachlichkeit/ Pädagogik für die Übertragung von Trägerschaften zugrunde gelegt werden, das anhand der aus dem KiBiz abgeleiteten Auswahlkriterien ausgewertet wird.

 

Die Erfüllung der Kriterien 1 bis 3 ist für die Übertragung von Trägerschaften zwingend erforderlich.

 

Kriterium 1: Pädagogisches Rahmenkonzept

Fachliche Konzepte, die sich auf der Grundlage der Bildungsvereinbarung-NRW an aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen und einem umfassenden Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag ausrichten, sind Grundvoraussetzung für den Betrieb einer KiTa.

Folglich muss ein entsprechendes fachliches Konzept, das die Grundhaltung des Trägers und seine Arbeitsweise verdeutlicht, vorliegen.

Aussagen beispielsweise zu Möglichkeiten von flexiblen Kindertagesbetreuungsangeboten (u.a. Randzeitenbetreuung) oder aber Erfahrungen eines Trägers in diesem Bereich ermöglichen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fließen somit als Entscheidungskriterium mit ein. 

 

Kriterium 2: Inklusion und Vielfalt

Neben dem Diskriminierungsverbot in § 7 KiBiz NRW ist die inklusive Betreuung und Förderung aller Kinder gesetzlicher Auftrag gemäß § 8 KiBiz NRW. In diesem Zusammenhang werden an Trägern von KiTas permanent besondere Anforderungen gestellt. So gilt es, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, sprachliche Barrieren zu meistern, schnelle und kompetente Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu erarbeiten und ein bestehendes oder zu entwickelndes Netzwerk zu etablieren.

Dies bedeutet, dass durch das Konzept deutlich wird, dass eine Teilhabe aller Familien unabhängig von Rasse oder der ethnischen Herkunft, aus Gründen der Nationalität, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung und aus Gründen einer Behinderung aktiv ermöglicht wird.

 

 

Kriterium 3: Qualitätssicherung, Kindesschutz und pädagogische Fachberatung

Die Anforderungen an Träger von KiTas befinden sich in Analogie zur gesellschaftlichen Entwicklung laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus diesem Grund sind eine funktionierende und sich weiterentwickelnde Trägerkultur, die Qualitätssicherung gemäß § 79a SGB VIII, die Sicherstellung eines umfassenden Kindesschutzes sowie das Vorhandensein einer erreichbaren Fachberatung entscheidende Qualitätskriterien.

 

Kriterium 4: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

Träger von KiTas haben die Aufgabe Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zu integrieren. Mit Blick auf die Bildungsbiografie aller Kinder kommt dieser Aufgabe eine große Bedeutung zu. Durch diese Arbeit sollen die Individualisierung, die Stärkenorientierung und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und deren Eltern sichergestellt werden.

 

Kriterium 5: Gesundheitsförderung

Gesundheitsförderung spielt bereits im Kindergartenalter eine besondere Rolle in der Entwicklung der Kinder und gehört somit zum festen Bestandteil des pädagogischen KiTa-Alltags.

 

Kriterium 6: Sozialraumorientierung, Einbeziehung der Stadtteilakteure und ihrer Ressourcen

Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Stadtgebiet ermöglichen die Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung erhöhen. Stadtteilbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt, ausgebaut und weiterentwickelt, wenn sich die Akteure des Stadtteils hierzu entsprechend regelmäßig vernetzen. Eine solche Vernetzung kann u.a. in Sozialraumkonferenzen und mit Hilfe des Quartiersmanagement geleistet werden, kann aber auch mit und über Familienzentren erfolgen.

Bereits vorhandene Erfahrungen in der Konzeptentwicklung von KiTas zu Familienzentren verdeutlichen ergänzend ein hohes Interesse im Bereich der Vernetzung.

 

Kriterium 7: Referenzen

Durch die gesetzlichen Vorgaben des KiBiz NRW müssen Träger hohe Anforderungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung erfüllen. Die Kenntnis der Anforderungen an frühkindlicher Pädagogik, das Vorhalten von qualifizierter Fachberatung und die Flexibilität zwischen mehreren Einrichtungen (z.B. Personalflexibilisierung bei Ausfallzeiten etc.) sind wichtige Voraussetzungen, um diese gesetzlichen Standards erfüllen zu können.

 

Kriterium 8: Besondere Merkmale/ Eignung

Besondere Angebote, die über die zuvor benannten Kriterien nicht abgedeckt sind, jedoch eine Bereicherung für das KiTa-Angebot darstellen oder aber die Steigerung der Trägerpluralität in einem Stadtteil, werden besonders berücksichtigt.

 

 

 

3.3   Wirtschaftlichkeit

Unter dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltes der Stadt Aachen sind Aussagen zur der Höhe der zu erwartenden Trägeranteile ein wesentliches Kriterium zur Entscheidung für einen Träger, das unter Einbeziehung der pädagogischen Kriterien entsprechend zu gewichten ist.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, die unter Punkt 3 aufgeführten Kriterien für die Übertragung von Trägerschaften für neue KiTas in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Im Rahmen zukünftiger Trägerauswahlverfahren wird anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen von Seiten der Verwaltung die als Anlage 2 beigefügte Matrix ausgefüllt. Hierdurch ist eine transparente Bewertungsgrundlage vorhanden, die eine Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung für alle Beteiligten, inklusive der politischen Gremien, dokumentiert und gewährleistet.

 

Insoweit lediglich eine Interessensbekundung vorliegt, greifen die unter Punkt 3 aufgeführten Kriterien gleichwohl.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

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0

Auszahlungen

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0

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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