Kenntnisnahme - FB 61/1038/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zu den Radinfrastrukturmaßnahmen in Richterich;Radschnellweg und Radstreifen Roermonder Straße;Antrag der Grünen-BF gem. § 3 Abs. 1 S. 2 GeschO vom 25.06.2018, lfd. Nr. 68
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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12.09.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat mit Schreiben vom 25.06.2018 einen „Sachstandsbericht zu den Radinfrastrukturmaßnahmen in Richterich: Radschnellweg und Radstreifen Roermonder Straße“ beantragt. (siehe Anlage 1)
Radschnellweg
Für den Radschnellweg Euregio von Aachen nach Herzogenrath wurde im Juni 2017 die Machbarkeitsstudie fertiggestellt und in den politischen Gremien der Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und Städteregion Aachen beraten. Die Verwaltung sollte auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung in Abstimmung mit der Städteregion Aachen im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim Land Nordrhein-Westfalen einreichen und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie sollte in der dafür benötigten Form ergänzt werden.
Mit einem gemeinsamen Schreiben der Projektpartner vom 06.10.2017 wurde die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg unter der Federführung der Städteregion Aachen beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Damit verbunden war der Antrag, das Projekt als Radschnellweg des Landes zu übernehmen und als nächsten Schritt das Linienbestimmungsverfahren einzuleiten. Auf Nachfrage seitens der Verwaltung im November 2017 erfolgte Ende Januar 2018 ein Abstimmungsgespräch der Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebs Straßenbau mit den Projektpartnern. Nach Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind Radschnellwege in Baulast des Landes den Landesstraßen gleichgestellt und somit in Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Aus Kapazitätsgründen soll das Projekt durch die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen und die Stadt Herzogenrath umgesetzt werden. Sämtliche Planungs-, Bau- und Personalkosten für die in der Baulast des Landes NRW liegenden Teile des Radschnellwegs werden durch das Land erstattet. Für die Bereiche, die in der Baulast der Stadt Aachen liegen, können entsprechende Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Im Aachener Stadtgebiet betrifft dies die Abschnitte innerhalb der Ortsdurchfahrten. Eine seitens der Verwaltung aufgestellte Durchführungsvereinbarung zur Finanzierung und weiteren Planung liegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Abstimmung vor.
Nach Abschluss der Vereinbarung folgt als nächster Schritt das Linienbestimmungsverfahren. Wenn im Ergebnis die Linie durch das Land bestimmt ist, kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt werden.
Anschließend kann Baurecht z.B. über Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Für welche Abschnitte dies erforderlich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Angesichts der umfangreichen Planungs- und Genehmigungsschritte kann der Zeitpunkt eines möglichen Baubeginns derzeit ebenfalls nicht sicher angegeben werden.
Da der Abschluss der Durchführungsvereinbarung einige Zeit in Anspruch nimmt, hat der Landesbetrieb Straßen NRW zugestimmt, dass die Städteregion als federführende Dienststelle bereits vor dem Abschluss der Vereinbarung die planenden Büros mit der Erstellung der für das Linienbestimmungsverfahren notwendigen Unterlagen beauftragen darf, ohne den Anspruch auf Kostenerstattung zu verlieren. Diese Beauftragung wird derzeit vorbereitet.
Radverkehrsanlagen entlang der Roermonder Straße in Richterich
Am 21.01.2016 hat der Mobilitätsausschuss die Planung zur Anlage eines einseitigen Schutzstreifens im Abschnitt der Roermonder Straße zwischen dem Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und der Kohlscheider Straße beschlossen. Die Planung ist Teil des am 29.09.2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereichten Kostenänderungsantrages zum „Maßnahmenplan Radverkehr Aachen Ostviertel 3.BA“. Im Januar 2018 ist der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln bei der Stadt Aachen eingegangen.
Um die geplanten Schutzstreifen markieren zu können, sind vorher Asphaltarbeiten und Teilumbauten notwendig:
- Stadtauswärts wird hinter der Fußgänger-Lichtsignalanlage am Rathausplatz die Bordsteinkante um ca. 2,0m zurückversetzt, so dass hier ein separater Parkstreifen entstehen sowie die Fahrbahn um 2,0m verbreitert werden kann und so ein durchgängiger, ausreichend breiter Schutzstreifen in der Fahrbahn Richtung Herzogenrath möglich ist.
- Der stadteinwärts führende, nicht benutzungspflichtige Radweg wird kurz vor dem Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße über eine bauliche Absenkung auf den aufgeweiteten Aufstellstreifen vor der Haltlinie des Kfz-Verkehrs geführt.
Die Ausführungsplanung hierzu wurde im Sommer 2018 erstellt. Die Ausschreibung für die o.a. baulichen Maßnahmen wird im Herbst 2018 durchgeführt. Die erforderlichen Markierungsarbeiten der neuen Radverkehrsführung in der Roermonder Straße werden vom Aachener Stadtbetrieb im Anschluss an die Herstellung der baulichen Maßnahmen und der notwendigen Asphaltarbeiten in 2019 veranlasst werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,9 kB
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