Entscheidungsvorlage - 3/0097/WP17-1-1-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung);hier: notwendige redaktionelle Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.09.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Ergänzungsvorlage B 03/0097/WP17-1-1 wurde versehentlich vergessen, dass als redaktionelle Änderung auch ein Einschub in § 3 Abs.3 Satz 1 erforderlich ist.
Eingeschoben wird der Passus in den Straßenraum hineinragenden so dass diese wie folgt lautet:
Das Anbringen von in den Straßenraum hineinragenden Plakaten, Werbetafeln und dergleichen an Einrichtungen und Anlagen oder Bauteilen gilt - sofern der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird - als sonstige Benutzung gemäß Absatz 1 und ist in Verbindung mit § 5 der Aachener Straßenverordnung vom 19.03.2004, in der jeweils geltenden Fassung, grundsätzlich untersagt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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128,6 kB
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