Entscheidungsvorlage - 3/0097/WP17-1-1-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Planungsausschuss

Wie vorliegende Ursprungsvorlage B 03/0097/WP17-1-1 

 

Rat der Stadt

Wie vorliegende Ursprungsvorlage B 03/0097/WP17-1-1

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In der Ergänzungsvorlage B 03/0097/WP17-1-1 wurde versehentlich vergessen, dass als redaktionelle Änderung auch ein Einschub in § 3 Abs.3 Satz 1 erforderlich ist.

Eingeschoben wird der Passus in den Straßenraum hineinragenden so dass diese wie folgt lautet:

Das Anbringen von in den Straßenraum hineinragenden Plakaten, Werbetafeln und dergleichen an Einrichtungen und Anlagen oder Bauteilen gilt - sofern der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird - als sonstige Benutzung gemäß Absatz 1 und ist in Verbindung mit § 5 der Aachener Straßenverordnung vom 19.03.2004, in der jeweils geltenden Fassung, grundsätzlich untersagt.

 

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Anlagen

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