Entscheidungsvorlage - FB 61/1014/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 2 (Plan-Nr. 2017/07-01) (Markierung eines einseitigen Schutzstreifens).


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

 

Auf der Zieglerstraße kommt es im Bereich der Einmündung zur Kaubendenstraße wiederholt zu ge-fährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Dies wird insbesondere von aktiven Radfahrern sowie von Betroffenen des Betriebsrates der Firma Grünenthal bemängelt. Darüber hinaus liegt ein interfraktioneller Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 16.04.2018 vor, in dem die Errichtung von Schutzstreifen und eine besondere Markierung des Kreuzungsbereiches Zieg-lerstraße/Kaubendenstraße beantragt wurde. Zur Erhöhung der Sicherheit ist ein Lückenschluss der Radinfrastruktur zwischen Vennbahn und Neuenhofstraße geplant.

 

2. Heutige Situation

 

Die Zieglerstraße befindet sich im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd und ist eine Gewerbestraße, die der Erschließung von Gewerbegrundstücken dient. Die Zieglerstraße ist im Trennprinzip ausgebaut. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Die Zieglerstraße erfüllt besonders für den Schwerlastverkehr und den Pkw-Verkehr der angesiedelten Unternehmen eine wichtige Funktion. Außerdem stellt sie eine wichtige Radverbindung zwischen Ge-werbegebiet und Vennbahnweg dar.

Der Knoten Neuenhofstraße-Zieglerstraße wird signaltechnisch geregelt. Eine Verkehrserhebung im September 2013 ergab für den gesamten Zählzeitraum (7:00-19:00 Uhr) eine Belastung von 2.119 Kfz (davon 147 Lkws) und 62 Radfahrer in Richtung Zieglerstraße. Außerdem wurden auf der Zieglerstraße in Fahrtrichtung Neuenhofstraße 2.578 Kfz (davon 162 Lkws) und 39 Radfahrer gezählt.

 

Die Breite der Fahrbahn, inkl. des Fahrbahnrandparkens, beträgt weitestgehend 12,30 m. Lediglich in den Kreuzungsbereichen zur Neuenhof- sowie kurz vor der Kaubendenstraße verringert sich die Fahrbahnbreite auf 9,90 bzw. 9,85 m. Die Gehwegbreiten von 2,00-2,10 m auf der nördlichen Stra-ßenseite und 2,00-2,15 m auf der südlichen Straßenseite erfüllen das in der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) definierte Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger.

Auf beiden Seiten der Zieglerstraße ist Fahrbahnrandparken zulässig. Die Parkflächen sind nicht mar-kiert. Zurzeit wird der Radverkehr auf der Straße ohne Schutzstreifenmarkierung geführt.

 

3. Planung

 

Um den Vorrang der Radfahrer, die in Richtung Vennbahn fahren, zu verdeutlichen, ist die Markierung eines einseitigen oder beidseitigen Schutzstreifens vorgesehen. Außerdem soll die Furt im Einmün-dungsbereich zur Kaubendenstraße rot eingefärbt werden.

Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet.

Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Ver-kehrsteilnehmer über den Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Ver-waltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

 

Variante 1 – beidseitiger Schutzstreifen

In Variante 1 ist das Markieren von 1,40 m breiten Schutzstreifen auf beiden Seiten der Fahrbahn geplant. Außerdem sind auf beiden Seiten der Fahrbahn 2,00 m breite Längsparkstände vorgesehen. Zwischen dem ruhenden Verkehr und dem Radverkehr soll ein 0,40 m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt werden, sodass die in der RASt 06 geforderte Fläche für den Radverkehr inklusive Sicher-heitsabstand eingehalten wird. Die Breite der verbleibenden Restfahrbahn beträgt 4,50 m und ermög-licht damit den Begegnungsfall von Pkws. Die Radverkehrsfurt im Einmündungsbereich zur Kauben-denstraße wird rot eingefärbt, um verstärkt auf Radfahrer hinzuweisen. Außerdem sollen im Wende-hammer zwei Fahrrad-Piktogramme mit jeweils zwei Richtungspfeilen auf die ein- und ausfahrenden Radfahrer am Vennbahnweg aufmerksam machen.

Im Kreuzungsbereich zur Neuenhofstraße erhält der Radverkehr einen aufgeweiteten Radaufstellstrei-fen vor den beiden Abbiegespuren. Diese sind jeweils 3,00 m breit. Der in die Zieglerstraße einfah-rende Verkehr erhält eine 3,25 m breite Fahrspur. Im Kreuzungsbereich entfallen die Sicherheits-trennstreifen. Der südliche Schutzstreifen ist im Kreuzungsbereich bis zu den Längsparkplätzen 1,50 m breit. Zu Gunsten des Aufstellstreifens entfallen im Kreuzungsbereich vier Parkplätze. Ein weiterer entfällt für drei Fahrradbügel gegenüber des Parkhauses.

 

Variante 2 – einseitiger Schutzstreifen

In Variante 2 ist lediglich ein 1,50 m breiter Schutzstreifen auf der südlichen Fahrbahnseite vorgese-hen. Der Sicherheitstrennstreifen soll 0,50 m breit sein. Wie in Variante 1 werden beidseitig die Längsparkstände markiert. Sie erhalten jedoch eine Breite von 2,50 m, die auch das Abstellen von Lastfahrzeugen ermöglicht. Für die Restfahrbahn bleibt eine Breite von 5,30 m. Die Radverkehrsfurt im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße wird rot eingefärbt, um verstärkt auf Radfahrer hinzu-weisen. Außerdem sollen im Wendehammer zwei Fahrrad-Piktogramme mit jeweils zwei Richtungs-pfeilen auf die ein- und ausfahrenden Radfahrer am Vennbahnweg aufmerksam machen.

Im Kreuzungsbereich zur Neuenhofstraße erhält der Radverkehr wie in Variante 1 einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen vor den beiden Abbiegespuren. Hierfür wird im Knotenbereich ein 1,40 m breiter Schutzstreifen angelegt. Die Abbiegespuren sind jeweils 3,00 m breit. Der in die Zieglerstraße einfah-rende Verkehr erhält eine 3,25 m breite Fahrspur. Im Kreuzungsbereich entfallen die Sicherheits-trennstreifen. Zu Gunsten des Aufstellstreifens entfallen im Kreuzungsbereich vier Parkplätze. Ein weiterer entfällt für drei Fahrradbügel gegenüber des Parkhauses.

 

4. Fazit und Empfehlung

 

Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen die Variante 2 weiter zu verfolgen.

Zwar wird die Zieglerstraße nur mäßig durch Schwerverkehr befahren, jedoch nutzt dieser auch die Parkstände am Fahrbahnrand. Deshalb ist die Markierung von 2,50 m breiten Parkständen sinnvoll. Durch einen einseitigen Schutzstreifen bleibt eine Restfahrbahn von 5,30 m, sodass der Begegnungs-verkehr von Pkws und Schwerverkehr möglich ist, ohne den Schutzstreifen zu befahren.

Durch die Markierung und Einfärbung des Schutzstreifens wird im Einmündungsbereich zur Kauben-denstraße auf die Radfahrer hingewiesen, wodurch ihre Sicherheit erhöht wird. Variante 2 trägt damit zur Förderung des Radverkehrs auf der Zieglerstraße und zur Nutzung der Vennbahn bei.

 

5. Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für die Markierungsarbeiten und die Änderung der Beschilderung belaufen sich für die Planung mit einseitigem Schutzstreifen inklusive Markierung der Parkstände in der Zieglerstraße und im Knotenbereich (Variante 2) überschlägig auf 8.000 €. Die Mittel stehen bei den PSP-Elementen 5-120102-800-00300-300-1/4-120102-802-9 „Radverkehrsanlagen“ bereit.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1 Radverkehrsanlagen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018*

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

210.000,00

210.000,00

630.000

630.000

0

0

Auszahlungen

533.287,60

533.287,60

990.000

990.000

0

0

Ergebnis

323.287,60

323.287,60

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018**

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

138.594,31

138.594,31

150.000

150.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

138.594,31

138.594,31

150.000

150.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

*Haushaltsansatz Auszahlungen 2018 i.H.v. 330.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 203.287,60 €

**Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 50.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 88.594,31 €

 

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Anlagen

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