Entscheidungsvorlage - FB 36/0296/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftsplan 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- 36/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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18.09.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, für jedes Forstwirtschaftsjahr einen Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im vierten Jahr die forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen.
Plan-/Ist-Vergleich für das aktuelle Forstwirtschaftsjahr 2018
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die bisherige Zielerreichung der für das Forstwirtschaftsjahr 2018 geplanten Maßnahmen. Die Ist-Werte beziehen sich auf den Stichtag 15.08.2018. Somit verbleibt bis zum Ende des aktuellen Forstwirtschaftsjahres (30.09.2018) ein Zeitraum von 6 Wochen, in denen noch Arbeiten im Bereich der Kulturpflege, der Jungbestandspflege aber auch der Holzernte anfallen. Zurzeit schlägt das Gemeindeforstamt frisches Käferholz ein und es finden Durchforstungsmaßnahmen mit Harvester statt. Diese Holzmengen sind noch nicht in der Naturalbuchführung erfasst, aber in der heute zu erwartenden Höhe bereits in der nachstehenden Tabelle berücksichtigt.
Art der Tätigkeit | Einheit | Plan | Ist |
Holzeinschlag | Festmeter | 12.004 | 12.117 |
Kulturpflege | Hektar | 8,00 | 6,65 |
Jungbestandspflege | Hektar | 23,70 | 16,10 |
Verbissschutz (2x) | Hektar | 3,30 | 4,10 |
Pflanzung | Stück | 13.600 | 21.410 |
Grundsätzlich liegen die Plan- und Ist-Werte recht eng zusammen, mit Ausnahme der Pflanzenzahlen. Hier wurden die Planwerte um ca. 50 % überschritten. Im Spätsommer/Herbst 2017 kam es zu einer Reihe von unplanmäßigen Einschlägen durch Borkenkäferbefall. Diese außerplanmäßig entstandenen Freiflächen wurden im Rahmen der noch verfügbaren Haushaltsmittel mit Buche, Schwarzerle und Vogelkirsche aufgeforstet.
Nicht realisiert werden konnte die für 2018 geplante Weißtannensaat auf 19 Hektar, da keine Unternehmerkapazitäten zur Verfügung standen (s. hierzu Abschnitt „b“ des Forstwirtschaftsplans 2018 – Kulturbegründung.)
Forstwirtschaftsplan 2019
a) Holzeinschlagsplan
*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“
Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) wieder. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die in der Forsteinrichtung ermittelte maximale Holzeinschlagsmenge liegt bei 16.463 fm. Eine dauerhafte Überschreitung dieser Menge würde den Grundsatz der nachhaltigen Holznutzung verletzen. Eine Unterschreitung ist möglich, so lange keine Pflegerückstände entstehen, die die Stabilität der Wälder gefährden oder den Wertzuwachs mindern.
Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Nach jetzigem Stand könnte der Forstbetrieb im kommenden Forstwirtschaftsjahr maximal 24.725 fm einschlagen.
Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 9.266 fm bleibt das Gemeindeforstamt unter der maximal möglichen Einschlagshöhe und erfüllt die Vorgaben eines nachhaltigen Wirtschaftsbetriebes. Insbesondere im gewinnbringenden Sortiment Fichte/Douglasie wurde ein vorsichtiger Ansatz gewählt, da aufgrund der langanhaltenden Trockenheit im Sommer 2018 mit außerplanmäßigen Einschlägen von Käferholz zu rechnen ist. Zudem wurde der Holzmarkt durch den Sturm Friederike in Mitleidenschaft gezogen, so dass die Holzpreise bestenfalls stagnieren, vermutlich aber leicht fallen werden. Die Durchforstungsmaßnahmen konzentrieren sich daher auf Nadelholzbestände mit Durchforstungsrückstand.
Als Besonderheit sei erwähnt, dass ein schmaler Fichtenstreifen westlich der Pionierquelle auf einer Fläche von 0,5 ha im Kahlschlag abgetrieben wird. Der Fichtenstreifen befindet in unmittelbarer Nähe zur öffentlichen Straße (Pommerotter Weg) und zur anliegenden Wohnbebauung. Eine einzelstammweise Nutzung des überalterten Fichtenwaldes würde den Bestand destabilisieren und das Sturmwurfrisiko für die nachgelagerten Häuser deutlich erhöhen. Dies wäre nicht vertretbar. Kahlschläge über 0,3 Hektar sind nach dem FSC-Standard im Normalfall nicht zulässig. Bei einer Ortsbegehung im Rahmen des letzten Audits wurde das Vorgehen mit dem Zertifizierungsbüro besprochen und akzeptiert.
Der Kieferneinschlag liegt auf Höhe des von der Forsteinrichtung geplanten jährlichen Hiebssatzes, während der Eicheneinschlag nach einer leichten Hiebssatzüberschreitung in 2018 wieder geringfügig reduziert wurde. Nach wie vor sind die Absatzmöglichkeiten für Buchenstammholz und teilweise Buchenbrennholz unbefriedigend, so dass an dieser Stelle ebenfalls zurückhaltend geplant wurde.
Die durch den Holzverkauf zu erzielenden planmäßigen Einnahmen über alle Sortimente hinweg werden auf ca. 462.000 Euro geschätzt. Es ist jedoch mit weiteren Einnahmen durch außerplanmäßige Einschläge zu rechnen.
b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung
Kulturbegründung
Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im anstehenden Forstwirtschaftsjahr 19.950 Bäume zu pflanzen, davon 15.250 Rotbuchen im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Kornelimünster West und 4.700 Stück (davon 2.700 Rotbuchen und 1.700 Traubeneichen) im Rahmen der forstüblichen Pflanzungen. Darüber hinaus sollen 5 ha Tannensaat im Münsterwald erfolgen (s. Anlage).
Die für den Forstwirtschaftsplan 2018 geplante Tannensaat konnte nicht durchgeführt werden. Der auf die Saat mit Pferdezug spezialisierte Unternehmer hatte ursprünglich zu erkennen gegeben, dass die von ihm angebotene Leistung im Frühjahr 2018 durchgeführt werden kann, woraufhin das Gemeindeforstamt vorgekeimte Tannensamen bei einer Baumschule bestellt hatte. Nach Rücksprache mit der Landesforstverwaltung erkannte das Forstdienstleistungsunternehmen, dass die von ihm angebotene Sämaschine noch der Weiterentwicklung bedarf und zog sein Angebot zurück. Das Gemeindeforstamt konnte die Hälfte des Tannensamens ohne finanziellen Verlust an die Baumschule zurückgeben. Die andere Hälfte wurde bei der Baumschule in Lohnanzucht gegeben, so dass in den kommenden 3 Jahren jeweils 30.000 Pflanzen dem Forstamt zur Verfügung stehen. Diese sollen nach dem beigefügten Tannenkonzept (s. Anlage), das Teil der Beschlussfassung ist, gepflanzt werden.
Trotz der Erfahrung aus dem Vorjahr möchte das Gemeindeforstamt grundsätzlich an der Tannensaat festhalten und plant für das Forstwirtschaftsjahr 2019 fünf Hektar Tannensaat ein, ggf. in Kooperation mit Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde). Der Landesbetrieb könnte ggf. eigenes Saatgut von zugelassenen Saatgutbeständen aus der Region liefern.
Eventuell werden auch die Unternehmerkosten für die Einbringung der Saat aufgrund der größeren Saatfläche reduziert. Die vergabetechnischen Voraussetzungen werden derzeit von beiden Forstverwaltungen geprüft.
Kulturpflege/Kultursicherung
Forstkulturen sind Investitionen in die Zukunft und bedürfen in den ersten Jahren der Pflege. Bei dieser so genannten Kultursicherung werden die jungen Pflanzen freigeschnitten und von Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn befreit. Die Kulturpflegemaßnahmen belaufen sich auf eine Fläche von rund 18 Hektar, teilweise in zwei Durchgängen.
Jungbestandspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können. Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 32 Hektar.
Waldschutz
Durch Wildverbiss gefährdete Wirtschaftsbaumarten, in erster Linie Weißtanne, Eiche, teilweise Buche, werden durch Ausbringung von Vergrämungsmitteln oder Schafwolle auf die Terminalknospe geschützt. Insgesamt sind die zu schützenden Flächen in den letzten Jahren stark rückläufig.
Geplant ist ein zweimaliger Verbissschutz auf 2,8 ha (jeweils im Sommer und im Winter).
Wegebau/Wegeunterhaltung
Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.
Als größere Baumaßnahme steht die Erneuerung dreier Holzbrücken am Beverbach an. Die Holzbrücken sind mittlerweile 25 Jahre alt.
Sollte der laufende Förderantrag an den Naturpark Nordeifel bewilligt werden, wird auch der Steg am Fobisbach (nahe Relais Königsberg) erneuert.
Erholung/Erholungseinrichtungen
Unterhaltung der vorhandenen Einrichtungen (Spielplatz „Pionierquelle“, Orientierungstafeln, Papierkörbe, Bänke und Schutzhütten).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen KEINE
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Kosten für Fremdaufträge
Holzernte und -bringung:50.000 Euro(PSP 1-130104-900-6-52420000)
Verkehrssicherung und Lichtraumprofil:47.500 Euro(PSP 4-130104-906-9-52420000)
Ankauf von Pflanzen und Saatgut(PSP 5-130104-900-01300-900-1)
(inkl. Wildschutzmaßnahmen): 32.140 Euro
Wegebau:71.700 Euro(PSP 4-130104-907-7-52420000)
Hochbaumaßnahmen (Brücken) 90.000 Euro(PSP 5-130104-900-02X00-600-1)
Summe:291.340 Euro
Die angeführten Kosten für Fremdaufträge sind vollumfänglich im Haushaltsansatz 2019 berücksichtigt und bewirken keine Änderungen der bestehenden Haushaltsansätze.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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76,1 kB
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