Entscheidungsvorlage - FB 36/0297/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, die Linde am Boxgraben (Innenhof, Flurstück 1333) nicht in die Liste der Naturdenkmäler der Stadt Aachen aufzunehmen. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag der Fraktion Die Linke vom 21. März 2018 wurde der Antrag gestellt, „die stattliche Linde im Innenblock Boxgraben / Südstraße  / Mariabrunnstraße auf dem Flurstück 1333 oder angrenzend in die Liste der Naturdenkmäler aufzunehmen“. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, “ob weitere Bäume in dem Blockinnenbereich die Kriterien für Naturdenkmäler erfüllen.“

Die fachliche Prüfung der Verwaltung hat folgendes Bild ergeben.

 

  1. Örtlichkeit:

Die im Antrag genannte Linde befindet sich auf einem städtischen, in Teilen „verwilderten“ Grundstück eines größeren Innenblocks, das als Grünfläche und Biotop wichtige Funktionen auch für Stadtklima und Luftreinhaltung erfüllt.

 

  1. Beschreibung des auszuweisenden Naturdenkmals

Die Linde ist Teil einer Baumgruppe; sie hat einen Stammumfang von ca. 360 cm, einen Kronendurchmesser von ca. 15 Metern und eine Höhe von ca. 25 - 30 Metern. Das geschätzte Alter der vitalen Linde (Vitalitätsstufe 0) liegt bei ca. 120 bis 150 Jahren.

 

  1. Kriterien zur Ausweisung von Naturdenkmälern

Bäume können mittels Rechtsverordnung als Naturdenkmal geschützt werden, sofern dies wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit erforderlich ist. Eine fachliche Prüfung dieser Kriterien durch den Fachbereich Umwelt, Sachgebiet Baumschutz, hat folgendes ergeben:

       Seltenheit: Die Baumart Linde ist im Stadtgebiet häufig anzutreffen. In verschiedenen Parkanlagen finden sich vergleichbare Exemplare der gleichen Altersklasse.

       Eigenart: Die Linde ist Teil einer Baumgruppe; der artentypische Wuchs mit breit ausladender Krone ist bei diesem Baum nicht gegeben.

       Schönheit: Die Linde ist zweifelsfrei stattlich, die baumtypische ausladende und malerische Krone fehlt hier jedoch. Eine besondere Prägung des Stadtbildes ist daher nicht gegeben.

 

  1. Bewertung durch die Verwaltung

Die Linde am Boxgraben (Innenhof, Flurstück 1333) erfüllt insgesamt nicht die Kriterien für eine Aufnahme in die Liste der Naturdenkler der Stadt Aachen. Der städtische Baum unterliegt damit auch zukünftig der Baumschutzsatzung. Eine Sicherung der Linde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungen wird angestrebt. Ergänzende Schutzmaßnahmen sind für den dauerhaften Erhalt der Linde nicht erforderlich. 

 

  1. Weiterer Prüfauftrag: Sonstige Situation im Innenblock

Weitere Naturdenkmal würdige Bäume sind im Innenblock nicht vorhanden.

 

Beschlussentwurf:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, die Linde am Boxgraben (Innenhof, Flurstück 1333) nicht in die Liste der Naturdenkmä-ler der Stadt Aachen aufzunehmen. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

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0

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Ergebnis

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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