Kenntnisnahme - FB 61/1051/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach kurzfristig durch Verlagerung der Außengastronomie Bahnhofsvision auf die hausseitige Freifläche südlich des Gebäudes eine Trennung zwischen Vennbahnweg und Außengastronomie sicherer gestaltet werden kann. Mittelfristig ist im Rahmen der beabsichtigten Verbreiterung des Vennbahnweges geplant, durch Verschwenken des Vennbahnweges an den nordöstlichen Rand des Platzes und Einzäunung der hausseitigen Außengastronomie eine verkehrssichere Vorbeifahrt der Radfahrer an den Gästen sicherzustellen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der gemeinsame Geh- und Radweg Vennbahnweg zwischen Brand und Kornelimünster wurde im Jahre 1985 auf der ehemaligen Gleisanlage der früheren Vennbahn in einer Breite von 2,50 m angelegt. Zu dieser Zeit befand sich im ehemaligen Bahnhofsgebäude Kornelimünster keine Gaststätte mit  Außenbewirtungsbereich. In den Folgejahren nahm durch die sich anschließenden weiteren Ausbauabschnitte des Vennbahnradweges dessen Beliebtheit bei den Radfahrern und hierbei besonders bei  Familien mit Kleinkindern stetig zu, weil der autofreie Vennbahnweg mit seiner waagerechten Ausrichtung über Viadukte hinweg eine deutlich entspanntere Fahrt zwischen Brand und Kornelimünster/Walheim zuließ als die Nutzung der B 258 Trierer Straße/Iternberg oder der Münsterstraße. Mit dieser wachsenden Nutzung gewann auch die Gaststätte Bahnhofsvision immer größere Beliebtheit bei den Ausflüglern und es entwickelte sich eine ständig wachsende Außengastronomie. Mit dem Pachten von Flächen gegenüber dem Vennbahnweg entstanden auch die hierdurch unvermeidbaren Querungen des Vennbahnweges durch Kellner und Gäste. Vielen Gästen war es nachher nicht mehr bewusst, dass sie beim Gespräch auf dem Vennbahnweg einen Radweg blockierten, sondern betrachteten den Vennbahnweg als Teil der Außengastronomiefläche.

 

Die Beliebtheit des Vennbahnweges auch für Radtouristen hat mittlerweile so stark zugenommen, dass die vorhandene 2,50 m breite Asphaltfläche besonders an schönen Wochenenden in vielen Teilabschnitten kaum noch ausreicht. Die Verwaltung verfolgt deshalb das Ziel, den Vennbahnweg im Bereich der verfügbaren Flächen auf mindestens  4,00m zu verbreitern oder in bestimmten Teilstücken (zwischen Rombachstraße und Münsterstraße in Brand oder zwischen Bahnhof Walheim und Auf der Kier) sogar eine getrennte Führung von Radfahrern und Fußgängern auf jeweils eigenen 3,50m bzw. 2,50m breiten asphaltierten Streifen zu schaffen.

 

Zu diesem Zweck haben verschiedene städtische Fachdienststellen im Herbst 2017 den Vennbahnweg befahren und geprüft, zu welcher Seite jeweils die Verbreiterung des Weges aus ökologischer Sicht günstiger wäre. Bei dieser Befahrung hat die Verwaltung im Bereich der Bahnhofsvision Kornelimünster die Idee entwickelt, den Vennbahnradweg an den nordöstlichen Rand der Grünfläche zu verschwenken und hierdurch die Außengastronomie der Gaststätte Bahnhofsvision im hausseitigen Bereich des jetzigen asphaltierten Vennbahnweges zu ermöglichen. Durch eine Einfriedung der Außenausschankfläche zum Vennbahnweg hin würden dann die Gaststättenbesucher klar von den Fahrradtouristen getrennt und eine Störung der Radfahrer und Gefährdung der Fußgänger in der jetzigen Form unterbunden. Diese mögliche Verlegung im Rahmen einer vom Land bezuschussten Großmaßnahme wird jedoch frühestens in ca. 3 Jahren zu realisieren sein.

 

Für den Übergangszeitraum hat sich die Pächterin Frau Schillings bereit erklärt, die Außengastronomie jenseits des Vennbahnradweges zu entfernen und stattdessen eine Außenbestuhlung auf der Seite der Gaststätte zwischen dem Anbau und der Brücke über die Schleckheimer Straße einzurichten. Gleichzeitig könnte durch eine Einzäunung ein unbedachtes Ausweichen der Gäste auf den vorbeiführenden Vennbahnweg ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Verlegung der Außenbestuhlung und eine provisorische Einfriedung bis zur baulichen Verlegung des Vennbahnradweges übernimmt der Gaststättenbetreiber.

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Anlagen

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