Entscheidungsvorlage - FB 20/0166/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf Jahresabschluss 2017 der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Herr Eidams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.09.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus
- der Bilanz zum 31.12,
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- dem Anhang
- und dem Lagebericht.
Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt.
Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.
Der vorliegende Jahresabschluss 2017 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2017 einen Fehlbetrag in Höhe von 15.226.166,92 € aus.
Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2017 in Höhe von 44.080.952,22 € ergibt sich somit insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 28.854.785,30 €.
Der beschlossene Haushaltsplan 2017 sah einen Fehlbedarf in Höhe von 33.244.800,00 € vor, sodass sich im Vergleich zum Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2017 eine Verbesserung in Höhe von 18.018.633,08 € ergibt.
Bedingt ist dieses positive Ergebnis insbesondere durch deutlich über dem Planansatz liegende Steuererträgnisse. Wie bereits dem Finanzausschuss mitgeteilt wurde, führen vor allem die den Planansatz um 17,5 Mio. € überschreitenden Gewerbesteuererträge zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung.
Der vorgenannte Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2017 wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen – vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.
Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:
Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt.
Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.
Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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