Entscheidungsvorlage - FB 11/0308/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung eines kw-2018 Vermerkes auf kw-2019 zur Fortführung des Quartiersmanagements Flüchtlingsintegration in Aachen-Eilendorf und Aachen-Richterich im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Planungsabteilung (FB 56/300)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Frau Winkler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Kenntnisnahme
|
|
|
04.10.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
11.10.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
14.11.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses, dem Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Verlängerung des kw-2018 Vermerkes auf kw-2019 für das projektbezogene Quartiersmanagement Flüchtlingsintegration im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Planungsabteilung (FB 56/300) empfohlen wird.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Verlängerung des kw-2018 Vermerkes auf kw-2019 für das projektbezogene Quartiersmanagement Flüchtlingsintegration im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Planungsabteilung (FB 56/300) zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und mit Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Verlängerung des kw-2018 Vermerkes auf kw-2019 für das projektbezogene Quartiersmanagement Flüchtlingsintegration im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Planungsabteilung (FB 56/300).
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des Förderprojektes des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ wurden zum 01.01.2017 insgesamt 3,5 Stellen für das Quartiersmanagement Flüchtlingsintegration (QFI) eingerichtet. Die Stellen wurden mit kw-2018 Vermerken entsprechend der Förderdauer versehen.
Mit Schreiben vom 25.06.2018 erhielt die Stadt vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Mitteilung, dass der Durchführungszeitraum für das Sonderprogramm bis Ende 2019 ausgedehnt wird, um verspätet begonnene Maßnahmen abschließen zu können. Das bedeutet, dass die bewilligten Mittel auf Antrag über einen längeren Zeitraum als ursprünglich vorgesehen verausgabt werden können.
Aufgabe der Quartiersmanagerinnen und –manager des QFI ist es, die jeweilige sozialräumliche Struktur zu erfassen und spezifische Arbeits- und Unterstützungsstrategien zur verbesserten Integration Neuzugewanderter zu entwickeln. Insgesamt sind im Rahmen des Förderprojektes viele positive Ansätze in der integrativen Quartiersarbeit entstanden.
Unter Hinweis auf die als Anlage beigefügte Parallelvorlage des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie wurde das Quartiersmanagement Flüchtlingsintegration (QFI) erfolgreich in den Quartieren Eilendorf, Kronenberg, Richterich und Aachen-Nord umgesetzt.
Nach Abwägung und Auswertung des FB 56 wird die Fortführung des QFI in den Bezirken Eilendorf und Richterich erforderlich:
Durch Einrichtung des Quartiersmanagements für den Bereich Kronenberg/Kullen werden die QFI spezifischen Aufgaben übernommen, so dass installierte Projekte und begonnene Prozesse fortgeführt werden können.
In Aachen-Nord setzt das Stadtteilbüro im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt“ ebenfalls integrationsfördernde Maßnahmen um (Begegnung im Quartier), so dass aus Prioritätsgründen und wegen fehlender Finanzierung auf den Erhalt dieser 0,5-Stelle verzichtet wird.
In den Quartieren Eilendorf und Richterich sind die sehr guten Ansätze bis Ende 2019 fortzuführen und weiter zu verstetigen. Da sich der Koordinierungsbedarf in beiden Bezirken unter Hinweis auf die Zusammenarbeit mit und innerhalb des zivilgesellschaftlichen Engagements deutlich reduziert hat, ist je Quartier eine 0,5-Stelle bis längstens 31.12.2019 aufrecht zu erhalten.
Die verbliebenen Fördermittel ermöglichen es, eine volle Stelle für das QFI voraussichtlich für ein weiteres Jahr zu finanzieren.
Die Aufgaben in beiden Bezirken sollen in Personalunion durch eine im QFI erfahrene Vollzeitkraft wahrgenommen werden.
Die Fortführung des QFI steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass
- die Genehmigung zur Inanspruchnahme des verlängerten Durchführungszeitraumes und die Fortführung beider Projekte von der Bezirksregierung erteilt wird und
- die Bewirtschaftung der Stelle über die vorhandenen Förder- und Eigenmittel auskömmlich ist.
Ergeben sich aus dem noch laufenden Antragsverfahren Anhaltspunkte, die den Durchführungszeitraum verkürzen oder sich auf den Stellenumfang auswirken, werden diese Sachverhalte im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Beteiligung des Personalrates:
Die Beteiligung (Anhörung) des Personalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG ist erfolgt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 57.400,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Personalaufwand | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 71.700,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Ergebnis | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | - 14.300 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,00 € | - 14.300 € |
| |||||||||||
|
|
|
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Entsprechend der Förderrichtlinien beträgt der kommunale Eigenanteil 20% der Personalaufwendungen.
Auf Basis eines Entgelts nach EG 10 TVöD in Höhe von 71.700 EUR für eine Vollzeitstelle (KGSt-Wert 2017/2018) und einer Entlastung durch Fördermittel des Landes in Höhe von 80 % der vorgenannten Personalkosten (= 57.400 EUR) entstehen für 2019 zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 14.300 EUR.
Die Personalkosten für das Quartiersmanagement Flüchtlingsintegration werden über das 4-er PSP-Element 4-050101-927-8 des FB 56 im Rahmen des Gesamtprojektes abgebildet.
Es ist seitens des FB 56 geplant, den zu erbringenden Eigenanteil durch die für 2018 veranschlagten, jedoch noch nicht verbrauchten Mittel für das Quartiersmanagement durch Mittelübertragung nach 2019 zu decken. Darüber hinausgehende evtl. ungedeckte Beträge werden durch übertragbare Überschüsse aus dem PSP-Element des FB 56 „sozialraumbezogene Maßnahmen“ (4-050101-916-5) aufgefangen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
206,5 kB
|