Entscheidungsvorlage - FB 56/0193/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die geänderte Fassung der Richtlinie „Stadtteilfonds“.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stadtteilfonds unterstützt die Umsetzung kleinerer Projekte im Quartier und das damit verbundene Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Einrichtungen vor Ort. Der Stadtteilfonds 

          ist ein finanzieller Zuschuss durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration für Quartiersprojekte, die ansonsten nicht aus eigener Kraft finanziert werden können

          fördert im bottom-up-Prinzip initiierte Projekte mit dem Ziel, die Bürgerschaft zu aktivieren und miteinzubeziehen

          bindet die Stadtteilkonferenzen als Beratungsgremium für die Projektbewilligung mit ein

          stärkt die räumliche Identifikation mit dem und die Zugehörigkeit zum Quartier stärken, fördert die Integration in Nachbarschaft und Quartier und trägt zur positiven Imagebildung des Quartiers bei

          ist für Quartiere konzipiert, die eine Stadtteilkonferenz aufweisen

 

Der Anlass zur Anpassung und Aktualisierung der Richtlinie für den Stadtteilfonds ist zum einen eine Evaluation der letzten Förderjahre, zum anderen wurde die Aktualisierung aufgrund der Entstehung weiterer Stadtteilkonferenzen notwendig.

In den letzten Jahren konnten viele Projekte über den Stadtteilfonds gefördert und so umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um Stadtteilfeste, kulturelle sowie sportbezogene Veranstaltungen, Kursangebote und kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld. Das „Mitmachen“, Begegnung und die Stärkung der kooperativen Arbeit vor Ort sind die entscheidenden Effekte. Erfreulich haben sich sowohl   die Projektanzahl als auch die Projektsummen in den letzten drei Jahren entwickelt. Es ist zu bemerken, dass viele Projekte ohne die Förderung durch den Fonds nicht durchgeführt worden wären.

 

Tab.: Entwicklung der Stadtteilfondsprojekte

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

2018 Stand August

Nutzung des Stadtteilfonds zur Förderung von Projekte

Projektanzahl

17

11

19

25

23

30

Fördersumme insgesamt €

20.048

14.889[1]

20.670

30.205

26.654

44.062

 

Aus der Förderpraxis hat sich ergeben, dass einige Aspekte der Richtlinien verändert bzw. klarer dargestellt werden sollten, um eine effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin zu ermöglichen. Zudem ist die Anzahl der Stadtteilkonferenzen gestiegen, was eine klare Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel nach einem Verteilungsschlüssel notwendig macht. Die Überarbeitung der Richtlinie wurde im Arbeitskreis „Stadtteilkonferenzen“ angekündigt und positiv aufgenommen. Die wesentlichen Änderungen in der neuen Richtlinie (siehe Anhang 1) lauten:

-          Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach einem neuen Schlüssel auf alle Stadtteilkonferenzen verteilt. Für den Fall, dass Quartiere ihre Mittel nicht abrufen sollten, ist eine Regel ausgearbeitet worden, in welcher Weise andere, sehr aktive Quartiere die Mittel nutzen können.

-          Die möglichen Förderkontexte (was kann gefördert?) werden präzisiert und übersichtlich dargestellt. Neu ist, dass erfolgreich durchgeführte Projekte, deren Wiederholung angestrebt wird, die aber nicht aus eigener Kraft oder durch andere Fördermittel finanziert werden können, erneut für die Dauer von 1 Jahr bezuschusst werden können.

-          Der zu erbringende Eigenanteil bezieht sich auf die Gesamtprojektsumme und nicht auf den beantragten Zuschuss (Vereinheitlichung der Regel mit Blick auf andere städtische Förderinstrumente)


 


[1] Ab dem 28.08.2014 galt eine Haushaltswirtschaftliche Sperre nach  § 28 Gemeindehaushaltsverordnung. Aufgrund dessen wurden 2 Stadtteilfonds-Anträge mit einer Antragssumme von insgesamt 2150,00 EURO  abgelehnt. Weitere Anträge in diesem Jahr wurden entsprechend nicht mehr gestellt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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