Entscheidungsvorlage - FB 56/0193/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Richtlinie für den Stadtteilfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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04.10.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Stadtteilfonds unterstützt die Umsetzung kleinerer Projekte im Quartier und das damit verbundene Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Einrichtungen vor Ort. Der Stadtteilfonds
• ist ein finanzieller Zuschuss durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration für Quartiersprojekte, die ansonsten nicht aus eigener Kraft finanziert werden können
• fördert im bottom-up-Prinzip initiierte Projekte mit dem Ziel, die Bürgerschaft zu aktivieren und miteinzubeziehen
• bindet die Stadtteilkonferenzen als Beratungsgremium für die Projektbewilligung mit ein
• stärkt die räumliche Identifikation mit dem und die Zugehörigkeit zum Quartier stärken, fördert die Integration in Nachbarschaft und Quartier und trägt zur positiven Imagebildung des Quartiers bei
• ist für Quartiere konzipiert, die eine Stadtteilkonferenz aufweisen
Der Anlass zur Anpassung und Aktualisierung der Richtlinie für den Stadtteilfonds ist zum einen eine Evaluation der letzten Förderjahre, zum anderen wurde die Aktualisierung aufgrund der Entstehung weiterer Stadtteilkonferenzen notwendig.
In den letzten Jahren konnten viele Projekte über den Stadtteilfonds gefördert und so umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um Stadtteilfeste, kulturelle sowie sportbezogene Veranstaltungen, Kursangebote und kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld. Das „Mitmachen“, Begegnung und die Stärkung der kooperativen Arbeit vor Ort sind die entscheidenden Effekte. Erfreulich haben sich sowohl die Projektanzahl als auch die Projektsummen in den letzten drei Jahren entwickelt. Es ist zu bemerken, dass viele Projekte ohne die Förderung durch den Fonds nicht durchgeführt worden wären.
Tab.: Entwicklung der Stadtteilfondsprojekte
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| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 Stand August |
Nutzung des Stadtteilfonds zur Förderung von Projekte | Projektanzahl | 17 | 11 | 19 | 25 | 23 | 30 |
Fördersumme insgesamt € | 20.048 | 14.889[1] | 20.670 | 30.205 | 26.654 | 44.062 |
Aus der Förderpraxis hat sich ergeben, dass einige Aspekte der Richtlinien verändert bzw. klarer dargestellt werden sollten, um eine effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin zu ermöglichen. Zudem ist die Anzahl der Stadtteilkonferenzen gestiegen, was eine klare Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel nach einem Verteilungsschlüssel notwendig macht. Die Überarbeitung der Richtlinie wurde im Arbeitskreis „Stadtteilkonferenzen“ angekündigt und positiv aufgenommen. Die wesentlichen Änderungen in der neuen Richtlinie (siehe Anhang 1) lauten:
- Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach einem neuen Schlüssel auf alle Stadtteilkonferenzen verteilt. Für den Fall, dass Quartiere ihre Mittel nicht abrufen sollten, ist eine Regel ausgearbeitet worden, in welcher Weise andere, sehr aktive Quartiere die Mittel nutzen können.
- Die möglichen Förderkontexte (was kann gefördert?) werden präzisiert und übersichtlich dargestellt. Neu ist, dass erfolgreich durchgeführte Projekte, deren Wiederholung angestrebt wird, die aber nicht aus eigener Kraft oder durch andere Fördermittel finanziert werden können, erneut für die Dauer von 1 Jahr bezuschusst werden können.
- Der zu erbringende Eigenanteil bezieht sich auf die Gesamtprojektsumme und nicht auf den beantragten Zuschuss (Vereinheitlichung der Regel mit Blick auf andere städtische Förderinstrumente)
[1] Ab dem 28.08.2014 galt eine Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung. Aufgrund dessen wurden 2 Stadtteilfonds-Anträge mit einer Antragssumme von insgesamt 2150,00 EURO abgelehnt. Weitere Anträge in diesem Jahr wurden entsprechend nicht mehr gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155,2 kB
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