Anhörung - FB 11/0313/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von neun zusätzlichen Stellen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (FB 32), bewertet nach EG 9a TVöD, für den Stellenplan 2019 und deren vorzeitige Bewirtschaftung nach Verabschiedung des Haushalts zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat im Jahr 2008 eine Neukonzeption des Ordnungs- und

Sicherheitsdienstes (OSD) des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (FB 32) befürwortet, mit dem Ziel, einen flächendeckenden und optimal funktionierenden OSD für das gesamte Stadtgebiet Aachen einschließlich der Bezirke auszubauen. Infolge dessen sind seit dem vereinzelt zusätzliche Stellen in diesem Bereich eingerichtet worden (zuletzt vier Außendienststellen mit Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 12.01.2017, Vorlage FB 11/0185/WP17). Der OSD verfügt danach derzeit über 28 Vollzeitplanstellen (ohne Leitungsstellen).

Im Rahmen des Ratsantrags „Ortsnahe dezentrale Dienstleistungen“ wurde u. a. neben der Überprüfung des ruhenden Verkehrs auch die Optimierung des Einsatzes des OSD in den Bezirken thematisiert. Da parallel im Stelleneinrichtungsverfahren zum Stellenplan 2017 bereits vier Stellen für den OSD im Außendienst vorgesehen waren, wurde im Kontext mit dem Beschluss zu vg. Ratsantrag die Einrichtung eines Einsatz- und Koordinierungsgremiums für die Kontrollen in den Bezirken und keine weiteren darüber hinausgehenden Stelleneinrichtungen für den OSD beschlossen.

 

Die wachsende Aufgabenmenge sowohl in quantitativer Form als auch in Form größerer Diversität (verändertes Freizeitverhalten auf öffentlichen Plätzen und Parkanlagen, gestiegene Zahl an Lärmbelästigungen, Einsätze im Rahmen von Veranstaltungen, gestiegenes Sicherheitserfordernis bei Veranstaltungen, größere Präsenz im öffentlichen Raum hinsichtlich präventiver Wirkung, erhöhte Einsatzzahlen resultierend aus gestiegenen Bürgerbeschwerden) stellen zwischenzeitlich deutlich höhere Anforderungen an die Außendienstkräfte des FB 32, hier insbesondere die des OSD. So lässt sich über die Jahre eine steigende Belastung dieses Arbeits- und Aufgabenbereichs ablesen, die eine weitere Aufstockung des Stellen- und Personalbestands in diesem Bereich erfordert. Das zusätzliche Stellenvolumen setzt sich aus dem Ansatz von vier Streifen mit je zwei Einsatzkräften und einer Redundanzstelle zur Abdeckung von Ausfallzeiten zusammen (Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.).

 

Dabei steht den gestiegenen Anforderungen eine rückläufige Erfolgsquote bei der Personalgewinnung gegenüber. In diesem Sinne wird im Rahmen der jüngst vorgestellten Personalgewinnungsstrategie der Stadt Aachen einschließlich des kürzlich gestarteten Karriereportals eine eigene Kampagne für diesen Bereich überlegt, um die Besonderheiten, aber auch die Attraktivität dieses Aufgabengebietes verstärkt zu bewerben. Für die Zukunft wird es darüber hinaus erforderlich werden, den Ausbildungshintergrund bzw. -weg  möglicher Bewerber/innen zu erweitern, um ihnen auch durch eine breitere Verwendungsmöglichkeit innerhalb der Stadtverwaltung Aachen attraktive Zukunftsperspektiven eröffnen zu können, die bei der Berufswahl mit entscheidend sind.

Der Einsatz des OSD in auffällig werdenden Bereichen (z. B. Kaiserplatz, Paugasse, Harscampstraße, Peterstraße und Umgebung des Bushofes) sowie eine verstärkte Präsenz insgesamt im Stadtgebiet haben aus Sicht der Verwaltung neben einer Präventivwirkung auch nachhaltige Effekte für das subjektive Sicherheitsempfinden eines jeden einzelnen.

 

Eine adäquate Stellenausstattung des OSD trägt zur Erfüllung des kontinuierlich steigenden Anspruchs an das Sicherheitsniveau der Stadt Aachen im Sinne der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr maßgeblich bei.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

1.708.900 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

- 1.708.900 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

- 1.708.900 €

 

 

Keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die o.g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.02.2019 möglichen Besetzung nach Verabschiedung des Haushalts 2019 (vorgesehen für Ratssitzung am 23.01.2019) und insofern für das Jahr 2019 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:

 

9,0 x EG 9a TVöD à 65.100 € p. a. = 585.900x 11/12 = 537.100 € für das Jahr 2019

sowie= 585.900 € per anno x 2 Jahre (f. 2020-2021)

= 1.708.900 € (f. 2019-2021)

 

Die notwendigen Mittel hinsichtlich der Personalaufwendungen sind mit dem Haushaltsplan 2019 zu beschließen.

 

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