Kenntnisnahme - FB 45/0548/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Team Jugendpflege, fördert die Angebote zur Prävention von Gewalt und Rassismus gem. § 11 und 14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

 

Im Jahr 2017 wurde das Budget ausgeschöpft.

Es konnten insgesamt 140 Projekte für 4.723 Teilnehmer mit 103.077,95 Euro durchgeführt werden. Die Ausgaben pro Teilnehmer lagen durchschnittlich bei 22 Euro.

Im Jahr 2018 stehen hierfür aus dem

  • Fonds gegen Gewalt und Rassismus 75.700 Euro und für die
  • übergreifenden Maßnahmen zur Gewaltprävention 30.000 Euro bereit.

Laut KJA-Beschluss vom 19.6.2012 und SchulA – Beschluss vom 21.06.2012 besteht die Möglichkeit auf die Mittel des

  • Jugendfonds mit 20.300 Euro zurück zu greifen.

Insgesamt stehen somit 126.000 Euro für gewaltpräventive Maßnahmen zur Verfügung.

 

Es wurden 2018 bereits 118.097,45 Euro für insgesamt 170 geplante und zum Teil schon durchgeführte Projekte mit 4503 Teilnehmern gebunden bzw. ausgezahlt.

Die Fördermittel liegen voraussichtlich bei 26 Euro pro Teilnehmer im Durchschnitt.

 

  1. Landesprogramm

 

In diesem Jahr nahm FB 45 am Landesprogramm Wertevermittlung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ teil. Über das Landesprogramm wurden neben moderierten Expertengesprächen und Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte auch direkte Maßnahmen mit jungen geflüchteten Menschen zur Wertevermittlung durch Wertedialog und Prävention sexualisierter Gewalt angeboten. Die direkten Maßnahmen bestehen z.B. aus interaktiven Theaterstücken wie „Jungfrau ohne Paradies“ oder dem Intensivangebot „Mannbilder & Frauenbilder“ als Tagesveranstaltung für Schulklassen.

Die Förderung durch den LVR beträgt ca. 65.000 Euro der Eigenanteil der Stadt liegt bei 20% der Fördersumme. Für diesen Eigenanteil wurden 5.000 Euro aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus r den Bereich der direkten Maßnahmen mit jungen geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt.

 

  1. Kommunale Angebote

 

Wie in den Vorjahren ist die Palette der Maßnahmen und der Antragsteller breit gefächert.

Verstärkt interessieren sich jetzt auch freie Träger der Jugendhilfe für diese Unterstützungsmöglichkeit und beantragen die Förderung gezielter Projekte zur Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und Rassismus, Elternabende zum Thema Pubertät und Schulungen zur Gewaltprävention für junge ehrenamtliche Helfer.

 

Das Begleitprogramm zum Aachener Friedenslauf, das alljährlich vom Netzwerk Aachener Schulen und von Pax Christi angeboten wird, wird ebenfalls aus diesen Mitteln gefördert und steht den Schulen kostenfrei zur Verfügung.

In diesem Jahr wurden unter dem Motto: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ich würde mitmachen!“ allein 64 Projekte angeboten. Diese reichen von der Pantomime „ Körpersprache gegen Gewalt“ über einen Workshop zu Kinderrechten bis zu einem Theaterworkshop zum Thema Zuwanderung „Herr von Dort und Frau von Hier“.

 

Die Rückmeldungen sind durchweg positiv.

Nach Berichten der Lehrer sind die Schüler solchen Projekten gegenüber aufgeschlossen und setzen sich ernsthaft mit den jeweiligen Themen auseinander. Die Sachberichte der Verwendungsnachweise sagen aus, dass die gewaltpräventiven Maßnahmen offenbar geeignet sind, um das Sozialverhalten zu trainieren und das Miteinander in den Klassen nachhaltig zu verbessern.

 

  1. Fazit:

 

Die Erhöhung der Fördermittel ab dem Jahr 2018 um 20.000 Euro machte es möglich, dass deutlich mehr Zuschüsse zu Projekten vergeben wurden. Auch die Eigenmittel für das o.g. Landesprogramm konnten gestellt werden. Durch das Landesprogramm wurde das Angebot zu Projekten aus dem gewaltpräventiven Spektrum erweitert.

 

Die positiven Rückmeldungen bestätigen, dass soziales Lernen sinnvoller Weise dort gefördert werden sollte, wo junge Menschen im Alltag aufeinandertreffen.

 

Vorrangig ist dies in der Schule der Fall. Dort sehen sich die Lehrkräfte zunehmend mit den vielfältigen Problemen ihrer Schüler konfrontiert, die auch den Unterricht negativ beeinflussen. Die Sozialtrainings und andere Maßnahmen zur Gewaltprävention sind ein geeignetes Mittel, die Basis für ein produktives Miteinander schaffen.

 

Die Absicht, gewaltpräventive Projekte auch im Freizeitbereich von jungen Menschen anzubieten, hat erste Früchte getragen. Verschiedene kreative Angebote wie z.B. das interaktive Theaterstück „Jungfrau ohne Paradies“ in der OT D-Hof oder das Kochprojekt „Intergration geht durch den Magen“ in der OT Eilendorf haben Jugendliche zur Auseinandersetzung mit alltäglichen Formen von Gewalt und Rassismus angeregt.

Die Förderung derartiger Maßnahmen in Jugendfreizeiteinrichtungen soll weiter ausgebaut werden.

 

Die bislang nur vereinzelt angebotene offene Elternschulung, sollte im Hinblick auf die zunehmenden Schwierigkeiten, denen sich Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen ausgesetzt fühlen, weiter gefördert werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

0

Auszahlungen

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0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

1)75.700

2)30.000

3) 20.300

75.700

30.000

20.300

227.100

90.000

60.900

227.100

90.000

60.900

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

1)PSP-Element: 4-060201-915-2, Sachkonto: 53180000-4530, Fonds gegen Gewalt und Rassismus

 

2)PSP-Element: 4-060201-925-7, Sachkonto: 53390000-4530, übergreifende Maßnahmen zur Gewaltprävention

 

3)PSP-Element: 4-060201-914-4, Sachkonto: 53180000-4530, Jugendfonds

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Anlagen

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