Entscheidungsvorlage - FB 45/0549/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Er  beschließt, dem Antrag des Vereins Jugendwerk für internationale Zusammenarbeit e.V. auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.520,87 Euro zur Ersatzbeschaffung einer Heizungsanlage stattzugeben.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Dem Verein „Jugendwerk für internationale Zusammenarbeit e.V.“ gelang es 1979, die Bleiberger Fabrik als kulturelles Bildungszentrum mit Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufzubauen.

 

Neben den musisch-kreativen Werkwochen hat sich inzwischen ein breit gefächertes Angebot kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche entwickelt. Die Bleiberger Fabrik bietet inzwischen nicht nur in den Schulferien, sondern auch in der Schulzeit unterschiedliche Angebote an. Im Mittelpunkt stehen die Kooperationen mit den Schulen in Aachen, mit denen Kinder und Jugendliche angesprochen werden können, die durch ihr Elternhaus keinen Zugang zur kulturellen Bildung haben.

 

Für die diesjährigen Sommerferien wurden die Projekte „Dombauhütte“ und „Streetfotografie - Aachen im Blick“ entwickelt. Ziel der Bleiberger Fabrik ist das Erreichen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen mit Kunst und Kultur, um insbesondere Kindern und Jugendlichen neue Erfahrungsräume zu eröffnen, die für Ihr persönliches Wachstum und ihre berufliche Orientierung von großer Bedeutung sind.

 

Der Verein „Jugendwerk für internationale Zusammenarbeit e.V.“ bewirtschaftet das Haus in eigener Trägerschaft. Da die erste Heizungsanlage aus dem Jahr 1980 nicht mehr funktionsfähig ist, muss diese vor dem Winter ausgetauscht werden. Eine Übernahme der Gesamtkosten für eine Heizungsanlage ist dem Verein nicht möglich.

 

  1. Antragstellung

 

Der Verein „Jugendwerk für internationale Zusammenarbeit e.V.“ beantragt gemäß den Richtlinien der Position 40 des Stadtjugendplans eine Bezuschussung zur Beschaffung einer neuen Heizungsanlage. 58 % der Anschaffungskosten können für diese Maßnahme aus Rücklagen der Gebäudeinstandsetzung eingesetzt werden. Damit sind alle verfügbaren Ressourcen des Jugendwerks ausgeschöpft.

 

  1. Bewertung des Antrages durch die Verwaltung

 

Ziel des Vereins ist es, ein hochwertiges Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche vorzuhalten. Voraussetzung hierfür ist die Nutzbarkeit der Räumlichkeiten, wozu der Austausch der defekten Heizung zwingend erforderlich ist. Da die Gesamtfinanzierung des Heizungsaustauschs von dem Verein ohne finanzielle Unterstützung nicht realisiert werden kann, beantragt er Fördermittel gemäß Position 40 des Stadtjugendplans.

 

 

 

 

  1. Förderung durch den Stadtjugendplan

 

Durch eine Fachfirma wurde eine Kostenaufstellung gefertigt, die als Anlage beigefügt ist.

Es werden Gesamtkosten in Höhe von 13.144,94 Euro angegeben. Aus dem Antrag geht hervor, dass die Bleiberger Fabrik zu 84 % von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Demnach können 84 % der Gesamtkosten dem Antrag zu Grunde gelegt werden. Die förderungsfähigen Gesamtkosten betragen somit 11.041,75 Euro.

 

Gemäß Position 40 des Stadtjugendplans beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten. Die Hälfte des Betrages wird aus der Instandhaltungsrücklage des Vereins finanziert. Demnach verbleibt eine Förderung in Höhe von 5.520,87 Euro.

 

Hausnutzung

 

Anschaffungskosten der Heizung nach Nutzung

 

rderung gemäß Position 40 StJPL

50 % der anteiligen Anschaffungskosten

 

100 %  Gesamtnutzung

                13.144,94 Euro

 

 

16 %   Erwachsene

 

                  2.103,19 Euro

 

 

84 %   Kinder und  Jugendliche

 

                11.041,75 Euro

 

                                    5.520,87 Euro

 

5. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des Jugendwerks für internationale Zusammenarbeit e.V. auf Gewährung einer Förderstumme in Höhe von 5.520,87 Euro zu entsprechen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

2)9.000

9.000

47.400

47.400

0

0

Ergebnis

-19.000

-19.000

-77.400

-77.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

1)4-060201-940-9, SK 53180000

 

2)4-060201-940-9, SK 53180010

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Anlagen

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