Entscheidungsvorlage - E 46/47/0086/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorläufiger Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Theater und VHS
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
09.10.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
30.10.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
14.11.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule emphiehlt dem Rat der Stadt aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
2. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 von Szadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkungen
- Der als Anlage beigefügte Entwurf des vorläufigen Wirtschaftsplanes für die Spielzeit 2019/20 basiert grundsätzlich auf der dem Rat der Stadt Aachen am 11.07.2018 vorgelegten Planung für das Wirtschaftsjahr 2018/19 – weiterentwickelt um die zwischenzeitlich bekannten bzw. absehbaren Änderungen.
- Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 der Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und FB 20 / Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.
Wesentliche Eckpunkte für den vorläufigen Erfolgsplan 2019/20
- Erträge
Neben der geplanten Erhöhung der Landeszuweisung ist im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2018/19 eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse, die im Wesentlichen auf die Verteuerung von Personalkarten sowie zusätzliche Gastaufführungen zurückzuführen ist, berücksichtigt.
Weiterhin ist bei den sonstigen Erträgen sowie beim Sachaufwand berücksichtigt, dass turnusgemäß in der Spielzeit 2019/20 keine Chorbiennale stattfindet.
- Personalaufwand:
Die Planung des Personalaufwandes setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung (Laufzeit 01.03.2018 – 31.08.2020) auf.
- Städtischer Betriebskostenzuschuss:
Der Betriebskostenzuschuss wurde dem entsprechenden Planansatz im städtischen Haushaltsplan 2018 entnommen.
- Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:
Ursächlich für das laut Erfolgsrechnung ausgewiesene Plandefizit von rund 55.000 Euro (nach städtischem Betriebskostenzuschuss) sind im Wesentlichen die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen, die nicht vollständig durch Mehrerträge aufgefangen werden können und daher aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
Vermögensplan 2019/20
- Der Vermögensplan im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist als Budgetplanung zu verstehen. Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes zeichnet sich zwischenzeitlich allerdings ein tatsächlich notwendiger Investitionsbedarf ab, für den dieses Budget perspektivisch nicht ausreichen wird. Im Zuge der weiterführenden Planungen werden hierzu Lösungsansätze zu erarbeiten sein.
Finanzplan 2019/20
- Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäftes sicherzustellen.
Anlage:
Vorläufiger Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
107,7 kB
|