Entscheidungsvorlage - FB 45/0555/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Vereins Jugend in Aachen Nord West e.V. auf eine Förderung gemäß Pos. 40 StJGPL für die Ersatzbeschaffung eines Billardtischs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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30.10.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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30.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er beschließt, dem Antrag des Vereins Jugend in Aachen Nord West e.V. auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.225 Euro für die Ersatzbeschaffung eines Billardtischs stattzugeben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Seit 2011 gibt es im Kinder-und Jugendzentrum Cube offene Freizeitangebote für Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene. Mit der Zielsetzung der Integration in den Regelbetrieb kamen Angebote für spezielle Zielgruppen, wie Menschen mit Behinderung oder geflüchtete Menschen, zur klassischen Angebotspalette hinzu.
Träger der Einrichtung ist der gemeinnützige Verein „Jugend in Aachen Nord West e.V.“. Als Kooperationspartner der örtlichen Schulen, Vereine, Verbände und der kirchlichen Kinder-und Jugendarbeit ist die Einrichtung mit ihren Angeboten im Sozialraum inzwischen sehr gut vernetzt und bildet eine wichtige Säule in der Freizeitgestaltung vieler Kinder und Jugendlicher.
Konzeptionell ist das Kinder- und Jugendzentrum neben der Freizeitgestaltung auf Beziehungsarbeit, Begleitung und Beratung von Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Es verfolgt als Intension die Stärkung der Zielgruppen und regt an, sich aktiv mit der Zukunft auseinanderzusetzen und dabei Verantwortung für sich und andere Menschen zu übernehmen.
In den jeweils einwöchigen Ferienspielen in den Oster- und Herbstferien nehmen seit Jahren ca. 25 -40 Kinder teil. In den dreiwöchigen Sommerferienspielen sind es mit 75 - 110 Teilnehmern noch einmal deutlich mehr Kinder. Neben den Treffpunkten sind auch die Ferienspiele im Stadtteil etabliert und stellen ein wichtiges Angebot in der Kinderbetreuung bzw. der freizeitpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dar.
2. Antragstellung
Der Verein „Jugend in Aachen Nord West e.V.“ beantragt gemäß den Richtlinien der Position 40 des Stadtjugendplans eine Bezuschussung zur Beschaffung eines neuen Billardtischs. 50 % der Anschaffungskosten können aus Eigenmitteln des Vereins aufgebracht werden. Damit sind alle finanziellen Möglichkeiten des Vereins ausgeschöpft.
3. Bewertung des Antrages durch die Verwaltung
Der Billardtisch ist ein zentrales Element im Mehrzweckraum der Einrichtung. Er stellt ein wichtiges Medium dar, weil er als Spielangebot gleichzeitig zum Beziehungsaufbau dient. Im Spiel erfolgt ein gegenseitiger Austausch und häufig entstehen konstruktive, pädagogische Kontakte. Nach sechsjähriger intensiver Nutzung ist der Tisch beschädigt und abgenutzt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Es wird daher dringend kurzfristig Ersatz benötigt. Da die Gesamtfinanzierung des Billardtischs von dem Verein „Jugend in Aachen Nord West“ ohne finanzielle Unterstützung nicht realisiert werden kann, beantragt er Fördermittel gemäß Position 40 des Stadtjugendplans.
4. Förderung durch den Stadtjugendplan
Durch eine Fachfirma wurde ein Kostenvoranschlag für die Ersatzbeschaffung des Billardtischs erstellt, der als Anlage beigefügt ist. Es fallen Gesamtkosten in Höhe von 2.450 Euro an. Gemäß Position 40 des Stadtjugendplans beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten. Die Hälfte der Anschaffungskosten wird durch Eigenmittel des Vereins finanziert. Demnach verbleibt ein Förderbetrag in Höhe von 1.225 Euro.
5. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des Vereins „Jugend in Aachen Nord West e.V.“ auf Gewährung einer Förderstumme in Höhe von 1.225 Euro zu entsprechen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Produkt 4-060201-940-9 Sachkonto 53180000-4531
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -10.000 | -10.000 | -30.000 | -30.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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313,6 kB
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2
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öffentlich
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180,6 kB
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