Kenntnisnahme - FB 45/0554/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Der 2. Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach SGB VIII, der die Fallzahlen und Finanzentwicklung für den Zeitraum 01.01.2018 – 30.09.2018 in den Blick nehmen wird, ergänzt den in der Sitzung des KJA am 11.09.2018 vorgestellten 1. Sachstandbericht für das Jahr 2018.

 

  1. Fallzahlen

 

Die Anlagen 1a bis 1c beschreiben die Fallzahlen im Bereich der HzE, der Eingliederungshilfe und der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA).

 

Im angegebenen Zeitraum 01.01.2018 bis 30.09.2018 wurden insgesamt 3.868 Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durchgeführt. Dem gegenüber stehen 3.396 Leistungen zum 24.07.2018. Dies bedeutet einen Anstieg von knapp 500 Leistungen.

Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe sind 2.995 Leistungen (2.646 Leistungen zum 24.07.2018) und bei den UMA insgesamt 873 Leistungen (750 Leistungen zum 24.07.2018) zu verzeichnen.

 

2.1     Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen

Bei den klassischen Hilfen zur Erziehung ist im Wesentlichen auf den ersten Sachstandbericht zu verweisen.

Die vergangenen Monate haben sich als leistungsintensiv in allen Teams gezeigt. Das für Kriseninterventionen eingerichtete SRT IX verzeichnete seit Mitte Juni 2018 rund 350 Meldungen auf Kindeswohlgefährdungen, die insgesamt zu einem Anstieg der Gesamtzahl zum 30.09.2018 auf 902 Meldungen geführt hat.

Im Rahmen der notwendigen Klärungsprozesse kam es im Sinne des Kinderschutzes zu kurzfristigen stationären Unterbringungen, die sich im Bereich der § 34 SGB VIII – Leistungen niederschlägt.

 

2.Unbegleitete minderjährige Ausländer

Der Abbau vorhandener Leistungen in der Gesamtheit setzt sich kontinuierlich fort. Bedingt durch das Volljährig werden vieler junger Menschen sinken die stationären Unterbringungen. Es werden Leistungen konsequent ab Volljährigkeit – sofern es die individuelle Hilfeplanung zulässt – in ambulanter Form gewährt.

Die vorläufigen Inobhutnahmen gem. § 42 a SGB VIII liegen für den benannten Zeitraum bei 247 Leistungen. Wie in den vergangenen Jahren strömen seit Anfang September mehr junge Menschen über Spanien und Frankreich nach Deutschland, sodass Engpässe bei der Unterbringung der jungen Menschen punktuell auftreten. Die Meldung an die Landesverteilstelle des LVR funktioniert weiter reibungslos, wobei es hier zurzeit zu einer verzögerten Verteilung an andere Bundesländer und Kommunen kommt.

 

 

  1. Kostenentwicklung

Der Daten- und Kenntnisstand vom 30.09.2018 wurde auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware LogoData der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ermittelt. Nach entsprechender Konkretisierung ergibt sich für das Jahr 2018 folgendes Bild.

 

3.1  Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen

Entsprechend der Anlage 2 entsteht ein Aufwand in Höhe von 41 Mio. Euro, dem ein Ansatz in Höhe von rd. 38,9 Mio. Euro gegenüber steht. Hierdurch ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 2,1 Mio. Euro.

Die erforderliche Deckung oben genannter Summe erfolgt innerhalb des Produktes und die Mittel werden entsprechend zur Verfügung stehen.

 

3.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer

Auf den UMA-Bereich werden entsprechend der Konkretisierung rd. 13,2 Mio. Euro incl. Krankenhilfekosten entfallen, dem Haushaltsmittel in Höhe von 18 Mio. Euro gegenüber stehen.

 

3.3  Einnahmeentwicklung

Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2018 bislang eine Ertragssumme in Höhe von 21.045.245 Euro

(Stand der Konten am 30.09.2018).

 

  •    Klassischer HzE-Bereich  4.701.487 Euro
  •    UMA-Bereich15.443.208 Euro
  •    Personalkostenerstattung vom Land                                                 900.550 Euro
     

Dem gegenüber steht ein Ansatz in Höhe von insgesamt 22.468.100 Euro für das Jahr 2018.

Der Ertragsstand heute beinhaltet allerdings auch jetzige Rechnungsstellungen aus Aufwand der Vorjahre, die ertragswirksam für das Jahr 2018 zu verbuchen sind.

Die Zahlung erfolgt seitens des Landschaftsverbands Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt sich durch FB 45/300 nicht beeinflussen.

 

  1. Ursachen der Fallzahlen- und  Kostenentwicklung und sich ergebende Konsequenzen für die Jugendhilfe

 

Hier wird auf die Ausführungen des ersten Sachstandberichtes verwiesen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

22.468.100

17.657.200

67.573.700

67.573.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand

56.866.300

54.164.000

172.949.100

172.949.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-34.398.200

-36.506.800

-105.375.400

-105.375.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-2.108.600

0

 

 

Deckung wird innerhalb des Produktes erfolgen

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

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Anlagen

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