Kenntnisnahme - BA 1/0136/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der CDU- Bezirksfraktion vom 05.07.2018 gilt damit als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 05.07.2018 beantragt die CDU-BF die Entwicklung eines Konzepts für Außengastronomie auf dem Brander Marktplatz oder im Park Eschenallee.

 

Da die Planung des Marktplatzes mit einer umfangreichen Beteiligung der Bürgerschaft durchgeführt wurde, entsprechen die Gegebenheiten nach dem Umbau in vielerlei Hinsicht dem tatsächlichen Bedarf. Insbesondere die Spielangebote für Kinder und Jugendliche werden stark in Anspruch genommen. Darüber hinaus bietet der Platz ausreichend Raum für die Wochenmärkte und andere Veranstaltungen. Der Wochenmarkt hat sich durch Ergänzungen des Angebots positiv entwickelt. Insbesondere bei schönem Wetter wird samstags der Kaffeewagen mit Außenbestuhlung gut angenommen.

 

Die Außengastronomie auf dem vom Architekten entworfenen „Gastronomieband“ (zwischen Brunnen und Trierer Straße) hat sich seit dem Umbau ebenfalls deutlich entwickelt. Der zwischenzeitlich angesiedelte Bäckereibetrieb mit Café bewirtschaftet nicht nur eine Außenterrasse auf Privatgrund, sondern auch eine große Fläche im öffentlichen Straßenraum. Bei geeignetem Wetter wird dieses gastronomische Angebot von den Gästen gut angenommen. Allerdings ist der Betrieb zeitlich begrenzt.

 

Bereits vor dem Umbau wurde vom nebenliegenden Café Liège eine Außenterrasse bewirtschaftet, die sich nun nach Bedarf räumlich ausdehnen kann. Die Inhaber des Gastronomiebetriebes haben auf Nachfrage mitgeteilt, dass ihre Versuche, die Öffnungszeiten in die Abendstunden hinein auszudehnen, mangels Nachfrage erfolglos geblieben seien. Aufgrund der begrenzten Küchenkapazitäten könnten dort aber auch nur kleine Gerichte angeboten werden. In den anderen an den Marktplatz angrenzenden Immobilien haben sich bislang keine Gastronomiebetriebe angesiedelt.

 

Bei dem Platzumbau wurden zwar Stromanschlüsse und eine Wasserversorgung für Veranstaltungen, aber keine dauerhafte Infrastruktur für Gastronomiebetriebe vorgesehen. In der Praxis lässt sich ein gastronomisches Angebot nur etablieren, wenn es aufgrund der Qualität und der Preisgestaltung konkurrenzfähig ist. Ohne eine entsprechende Küchenausstattung ist dies problematisch. Es könnten demnach lediglich Imbisse in Verkaufswagen oder Buden betrieben werden, die aber nur im Kontext mit einer Veranstaltung oder einer besonderen Attraktion wie zum Beispiel der Eislaufbahn ausreichend Zulauf generieren können. Ohne Bezug zu einer wetterunabhängigen Bewirtungsmöglichkeit in  baulich geeigneten Räumen ist ein kontinuierlicher Betrieb nicht wirtschaftlich.

 

Mit einer Eislaufbahn konnte der Marktplatz im vergangenen Winter über mehrere Wochen hinweg belebt und gastronomisch genutzt werden. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals der Freilufteislaufbahn hatte das Angebot trotz schwieriger Wetterbedingungen so viel Zulauf, dass die Betreiber eine erneute Auflage dieses Adventmarkts für die kommende Saison mit einem optimierten Konzept angekündigt haben. Der weniger kommerzielle Weihnachtsmarkt der IG-Brander Handel, Handwerk und Gewerbe konnte sich hingegen mit seinem Konzept nicht mehr behaupten und wird daher voraussichtlich nicht mehr stattfinden.

 

Trotz entsprechender Gespräche hat sich bislang kein Veranstalter gefunden, der ein wochenendbezogenes Wein- oder ein Bierfest auf dem Marktplatz organisieren möchte. Auch ein bundesweit agierender Veranstalter wollte aufgrund der Lage außerhalb des Stadtzentrums von Aachen sein ursprünglich für die Innenstadt entwickeltes Konzept nicht auf dem Marktplatz umsetzen.

 

Dabei hat der Platz aus Sicht der Verwaltung sehr wohl Potential für kommerzielle und nichtkommerzielle Veranstaltungen, was mit dem vom Bürgerverein Brand e.V. organisierten  Eröffnungsfest im Mai 2017 belegt worden ist. Aktuell werden Gespräche mit Brander Vereinen und Institutionen über mögliche Veranstaltungen auf dem Marktplatz in 2019 geführt. Allerdings müssen dabei auch die Interessen der Anwohner insbesondere in Bezug auf Lärmimmissionen berücksichtigt werden.
 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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