Entscheidungsvorlage - FB 11/0315/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von einer Vollzeitstelle für die Projektleitung (kw 2020) und von drei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung (kw 2020) im Dezernat III im Rahmen des Förderprogramms ALigN“.

 

Philipp

Oberbürgermeister
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen hat sich erfolgreich beim Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ beworben. Die Zustimmung des Fördergebers zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn liegt vor.

Da der Förderzeitraum bereits begonnen hat und am 30.09.2020 endet, ist es dringend geboten, die zu 100 % fremdfinanzierten Stellen umgehend zu besetzen, um die Aufgaben zu erfüllen.

Folgende Kompetenzen sind erforderlich

  1. Projektleitungsstelle, Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW
  2. 3 Sachbearbeitungsfunktionen, jeweils Besoldungsgruppe A  11 LBesO A NRW

a)      Schwerpunkt betriebswirtschaftliche Fragestellungen

b)      Schwerpunkt technische Fragestellungen

c)       Schwerpunkt Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Rahmen des Förderprojektes ist die umfangreiche Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Raum vorgesehen. Parallel zu diesem Vorgehen werden gezielt Unternehmen und Einrichtungen angesprochen auf Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement zur Verlagerung von Fahrten auf den Umweltverbund sowie zur (möglicherweise gemeinsamen) Nutzung von Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen. Insbesondere für Bewohner von Mehrfamilienhäusern in jenen Quartieren, in denen die Ladeinfrastruktur errichtet wird, erfolgt die Entwicklung eines Konzepts, ihr Fahrzeug nachts in Tiefgaragen oder auf Supermarktparkplätzen kostengünstig zu laden. Sie sollen im Vorfeld der Errichtung der Ladeinfrastruktur gezielt auf die Lademöglichkeit hingewiesen werden. In einer  zentralen Anlaufstelle zur Elektromobilität sollen sowohl Unternehmen bei der Erstellung von Mobilitätskonzepten als auch Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen der Elektromobilität unterstützt werden.

Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus die Koordination der Weiterentwicklung der Flottenmanagement-Software im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen von Elektrofahrzeugen sowie die Koordination der Entwicklung eines intelligenten, regionalen und systemübergreifenden Netz-/EEG-Lastmanagement (Netzregelung) zur netzdienlichen Integration von Ladeinfrastruktur. Damit können die systemrelevante Auslastung, Netzengpässe und die regionale EEG-Einspeisung berücksichtigt werden, um die Einhaltung eines sicheren Netzzustands und die optimale Nutzung der vorhandenen Netzressourcen sicherzustellen. Begleitet wird das Gesamtvorhaben während der gesamten Laufzeit durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit.

Die verschiedenen Bestandteile der zu bewältigenden Aufgaben greifen größtenteils ineinander. Auch mit dem Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ im Rahmen des Förderprogramms „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ gibt es Schnittmengen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

716.200,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

0,00 €

0,00 €

716.200,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die Personalkosten werden zu 100 % fremdfinanziert im Rahmen des Förderprogramms „ALigN“. Der Fördergeber hat bescheinigt, dass ab dem 01.09.2018 ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn erfolgen kann. Um auch einen Projektbeginn theoretisch noch in 2018 zu ermöglichen, erfolgt vorsorglich noch die Veränderung des Stellenplans 2018. Aus rein praktischen/tatsächlichen Gründen ist jedoch ein konkreter Beginn erst ab dem 01.01.2019 wahrscheinlich. Die finanziellen Auswirkungen werden daher für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 (Projektende 30.09.2020 zzgl. eines 3-monatigen Nachlaufs zur finalen Abwicklung) dargestellt.    

Es werden die Kosten für eine Vollzeitstelle „Projektleitung“ nach Besoldungsgruppe A 13 L2E1 LBesO A NRW (jährlich 104.300,- €, für 2 Jahre 208.600,- €) sowie für drei Vollzeitstellen „Sachbearbeitung“ nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW (jährlich je 84.600,- €, für 2 Jahre je 169.200, insgesamt 507.600,- €) nach den KGSt-Werten 2017/2018 berücksichtigt.

 

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