Kenntnisnahme - FB 68/0130/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Rathausplatz, Bürgersteig in Richtung Parkstraße;Antrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/24
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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23.11.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im o.a. Antrag wird bemängelt, dass der 60 cm breite Bürgersteig entlang des Senkrechtparkstreifens an der Parkstraße oft durch Front- oder Heckteile von Fahrzeugen versperrt ist.
Dazu ist zu sagen, dass es sich bei diesem Streifen um einen Sicherheitsstreifen handelt, der verhindern soll, dass die parkenden Fahrzeuge mit ihren Front- bzw. Heckpartien in den angrenzenden Grünstreifen ragen.
Als Gehweg ist dieser Streifen nicht anzusehen.
Die Fußwegeverbindung auf der nördlichen Seite der Parkstraße führt über den fußläufigen Rathausplatz. Eine Benutzung des angesprochenen 60 cm breiten Streifens ist nicht notwendig.
Vom Parkstreifen selbst führen eine Vielzahl von Rampen zum Rathausplatz, sodass auch für Parkplatzbenutzer keine Notwendigkeit zur Benutzung des Sicherheitsstreifens besteht.
Der Parkstreifen selbst hat zwar mit 5,00 m eine ausreichende Tiefe, sodass mit baulichen Maßnahmen (Versetzen des Bordsteines, Einbau von Schwellen, Abpollerung) der vorhandene Sicherheitsstreifen freigehalten werden könnte.
Diese Maßnahmen wären aber mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und würden die Situation nicht verbessern, da ein 60 cm breiter Streifen als Gehweg nicht geeignet ist.
Außerdem würden Fahrzeuge, die nicht bis dicht an die neu zu schaffende Begrenzung heranfahren, in den Straßenraum hineinragen und den fließenden Verkehr behindern.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den vorhandenen Zustand nicht zu ändern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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247,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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