Entscheidungsvorlage - FB 20/0173/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Aachen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Runderlass vom 11.12.2012 (MBl. NRW. Nr. 33 vom 28.12.2012, Seite 741 ff) geändert durch Runderlass -304 – 48.01.01/16 – 416/17 vom 19.12.2017 (MBl. NRW. S. 744), empfiehlt das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW den Kommunen eigenverantwortlich Anlagerichtlinien zu erstellen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen des Runderlasses sowie den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Kommune Rechnung tragen.

 

Durch den Fachbereich Finanzsteuerung wurde die beigefügte Richtlinie erarbeitet und wird nun zum Beschluss vorgelegt.
 

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Anlagen

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