Entscheidungsvorlage - FB 36/0310/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Umweltverwaltung zur zustimmend zur Kenntnis, mit dem Ergebnis keine zusätzlichen Luftmessstationen im Stadtgebiet zu beauftragen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Piratenfraktion hat die Bestückung von sog. Sonah-Parkleitsystemgeräten mit Luftschadstoffsensoren  zur Erfassung der Luftschadstoffbelastung (Feinstaub und Stickstoffdioxid – NO2) beantragt. Die Kosten für die Anschaffung der Sensoren sollen über ein Crowdfunding-Projekt finaziert werden. Den Betrieb / die Wartung der Sensoren sowie die Auswertungen anfallender Luftmessdaten soll die Stadt Aachen übernehmen. Ziel der Erfassung der Luftqualität an  vielen Parkleitsystemgeräten ist eine Darstellung der Luftschadstoffbelastung an vielen Messpunkten, dies per Online-Verfahren über die Nutzung einer Datenapp.

 

Kommentar der Umweltverwaltung zum Ratsantrag:

Da in der Stadt Aachen laut Luftreinhalteplan neben den vier Landesluftmessstandorten  an Hauptverkehrsstraßen im klimatisch- lufthygienisch besonders belasteten Talkessel bereits sieben zusätzliche städtische Messeinrichtungen, ebenfalls an Hauptverkehrsstraßen gelegen,  eingerichtet wurden, zeigt sich kein Bedarf an weiteren Luftmesseinrichtungen.  Im Vordergrund steht laut Luftreinhalteplan die Überwachung an besonders immissionsbelasteten eng und / oder geschlossen bebauten Hauptverkehrsstraßen. Dazu zählt keineswegs der Blücherplatz, der wegen der weiträumigen Platzsituation und daher recht guten Durchlüftung keine besonders hohen oder gar kritischen Luftschadstoffbelastungen anzeigt.

Ferner scheinen laut Antragsschreiben die Unterhalts- / Wartungskosten sowie die Datenauswertekosten zu den Sonah-Sensoren unklar zu sein.

Zudem sind die Sonah-Gerätesensoren auf Tauglichkeit und Datensicherheit nicht hinreichend getestet worden. D.h. diese Geräte haben keine Zulassung nach den Qualitätsvorgaben der EU-Luftqualitätsrichtlinie bzw. der 39. Verordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

(39. BImSchV).

Sollten diese Geräte zukünftig eine Qualitätszulassung nach der 39. BImSchV erhalten, wäre dann evtl. zu prüfen, ob die städt. NO2-Messeinrichtungen durch diese Geräte ersetzt werden könnten.

 

Fazit und Beschlussempfehlung:

Aus  den geschilderten fachlichen Gründen, den Kostengründen sowie aufgrund der bereits bestehenden Immissionsüberwachung an mind. 11 Messstandorten im Aachener Talkessel lehnt die Umweltverwaltung die Anschaffung und den Betrieb von zusätzlichen Sonah-gestützten Luftschadstoffsensoren ab.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Es sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen erkennbar.

 

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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