Entscheidungsvorlage - B 03/0121/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
18. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- B 03/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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13.11.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 18. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 18. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 18. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH (ehemals STAWAG) beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen.
Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“ in Zusammenarbeit mit der Regionetz GmbH.
Gebührenanpassung
Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich. Diese ist u.a. zurückzuführen auf steigende Personalkosten und sinkender Klärschlammmengen. Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen noch 42 Kleineinleiter. Dadurch verringert sich die abgefahrene Gesamtmenge des Klärschlamms signifikant.
Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:
JahrPrognosetatsächliche Abfuhrmengen
2014250 m³194,00 m³
2015260 m³205,00 m³
2016216 m³176,50 m³
2017200 m³129,50 m³
2018185 m³ 92,50 m³ (Stand 30.06.2018)
2019140 m³
Die Abfuhrmenge für einen 4 Personenhaushalt von rund 8 m³ alle 2 Jahre entspricht einer jährlichen Gebühr von 418,16 € (8 m³ x 104,54 € 2 Jahre). Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 120 m³ x 2,89 €/ m³ = 346,80 € jährlich.
Die anfallenden Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen übersteigen damit erstmalig die Schmutzwassergebühren.
In der Gebührenkalkulation 2019 wurde die Überdeckung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 849,76 € gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) berücksichtigt.
Der bisherige Gebührensatz betrug 81,83 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2019 ist ein Gebührensatz in Höhe von
104,54 € / m³
kostendeckend.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2019 einschl. Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.
Zu den einzelnen Kostenarten:
Erstattungen an verbundenen Unternehmen:
Der Abfuhrpreis ist konstant geblieben. Aufgrund der niedrigeren Abfuhrmenge verringern sich die Kosten um 11,90 % im Vergleich zum Jahr 2018.
Erstattungen an Zweckverbänden:
Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich für 2019 nicht ändern. Durch die erwartete niedrigere Abfuhrmenge im Jahr 2019 sinken auch die Kosten für die Klärschlammbehandlung um 24,32 % im Vergleich zum Jahr 2018.
Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen:
Personalkosten:
In den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind die anteiligen Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag enthalten.
Bei den Personalkosten handelt es sich um die anteiligen Personalkosten der mit der Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiter der Regionetz GmbH. Hier liegt eine Erhöhung aufgrund der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2019 vor.
Des Weiteren sind in den Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen anteilige Personalkosten für Mitarbeiter der Stadt Aachen für den Aufgabenbereich der Kleinkläranlagen enthalten. Die Stelle wurde im Januar 2017 wieder besetzt. Hier wurden 10 % der Planpersonalkosten für 2019 für den Aufgabenbereich Kleinkläranlagen berücksichtigt. Die Personalkosten erhöhen sich aufgrund der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2019.
Die Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen für Personalkosten steigen insgesamt um 13,13 %.
Sachkosten:
In den Sachkosten sind Raumkosten, Geschäftskosten, Telekommunikationskosten und IT-Kosten der beauftragten Mitarbeiter der Regionetz GmbH enthalten.
Die Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen für Sachkosten sinken insgesamt um 19,46 % zum Jahr 2018.
Überschuss-/Verlustausgleich:
Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von vier Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.
Das Gebührenjahr 2016 schloss mit einer Überdeckung in Höhe von 849,76 € ab. Die Überdeckung ist in die Gebührenkalkulation für das Gebührenjahr 2019 einbezogen worden.
Entleerungsmenge:
Aufgrund der Schließung von Kleinkläranlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten haben sich die Abfuhrmengen verringert. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu tragen haben. Für 2019 kann von einer weiteren Verringerung der Abfuhrmenge ausgegangen werden, so dass für 2019 mit einer 24,32 % geringeren Abfuhrmenge gerechnet werden kann.
Aufgrund der tatsächlichen Abfuhrmengen im ersten Halbjahr 2018 (92,50 m³) wird für das Gebührenjahr 2019 eine Abfuhrmenge von 140 m³ prognostiziert. Die prognostizierte Abfuhrmenge sinkt somit im Vergleich zum Jahr 2018 um 24,32 %.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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68,2 kB
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