Entscheidungsvorlage - FB 61/1002/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken Grünenthaler Straße / Horbacher StraßeAntrag der CDU-Bezirksfraktion Richterich, lfd. Nr. 43
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
|
Entscheidung
|
|
|
12.09.2018
| |||
|
07.11.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Für die Installation von Fahrradbügeln wird im Haushaltsjahr 2019 ein Betrag von 900 € aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die CDU-Bezirksfraktion weist auf eine steigende Anzahl von Falschparkern auf den Bürgersteigen am Ehrenmal und vor dem Friedhofseingang in der Grünenthaler Straße hin (Antrag lfd. Nr. 43). Durch parkende Autos wird Fußgängern das Begehen des Bürgersteigs oder der Zugang zum Friedhof von der Grünenthaler Straße aus versperrt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat am 06.09.2017 die Verwaltung damit beauftragt, durch geeignete Maßnahmen das Parken auf den Bürgersteigflächen am Ehrenmal und vor dem Eingang Friedhof / Grünenthaler Straße zu verhindern. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob im dortigen Umfeld zusätzliche reguläre Parkplätze ausgewiesen werden können. Die Bezirksamtsleiterin Frau Moritz bittet in ihren Schreiben vom 27.09.2017 und 07.03.2018 an FB 61/400 außerdem darum, ergänzend zum Antrag zu prüfen, wie das Parken insbesondere zu Zeiten der Messe und bei Veranstaltungen der Pfarre St. Martinus eingeschränkt und wo Fahrradbügel aufgestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Fahrradbügel im Ortskern Alt-Richterichs grundsätzlich fehlen.
Eine Anwohnerin schlägt vor, die Parkdauer von 1 auf 2 Stunden zu erhöhen bzw. ganz aufzuheben. Außerdem stellt sie den Bedarf von zwei Behindertenparkplätzen in Frage. Auch dies soll in diesem Zusammenhang geprüft werden.
Prüfung und Maßnahmen
Zeitlich befristetes Parken mit Parkscheibe
Aus verkehrsrechtlicher Sicht besteht die Möglichkeit, die Befristung von 1 Stunde auf 2 Stunden zu erhöhen. Hierbei müssen die verschiedenen Interessen vor Ort berücksichtigt werden. Die Befristung hängt auch von der Art der Geschäfte bzw. Ziele ab, die von einer zeitlichen Befristung profitieren. Bei einer Verlängerung der Parkdauer muss immer bedacht werden, dass weniger Parksuchende die Möglichkeit erhalten, einen Parkplatz zu finden. Unter Umständen fahren diese zu anderen Geschäften/Zielen.
Eine vollständige Abschaffung der zeitlichen Befristung hilft nur den Anwohnern, aber nicht den Geschäftsbetrieben bzw. dem Parksuchverkehr für kurze Erledigungen. Im Hinblick auf die weiter unten vorgeschlagenen Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung, die Parkdauer von 1 Std. beizubehalten.
Behindertenparkplätze
Um zusätzliche regelkonforme Parkplätze ausweisen zu können, wird vorgeschlagen, einen von zwei im Eingangsbereich der Kirche St. Martinus vorhandenen Behindertenparkplätzen in Richtung Eingang des Friedhofs zu verlegen. Im Gegensatz zum bestehenden Behindertenparkplatz im Längsparkstreifen entlang der Horbacher Straße wäre dieser barrierefrei und die Kirche, das Pfarrheim sowie der Friedhof nach wie vor gut erreichbar. Gleichzeitig könnte das Parken in einem Bereich, in dem regelmäßig widerrechtlich geparkt wird, - ergänzt durch Abpollerung - gezielt gesteuert werden (s. Lageplan im Anhang und vgl. Abb. 1-3), ohne Fußwegeverbindungen für Besucher des Friedhofs sowie der nahe gelegenen Schule und Kita zu versperren. Dieser Standort für einen neuen Schwerbehindertenparkplatz wird einer Variante vor dem Toreingang zum Friedhof vorgezogen, um diesen Eingangsbereich für den ungehinderten Fußverkehr aus unterschiedlichen Richtungen sowie für den Friedhofsbetrieb und -pflege weiterhin freihalten zu können.
Zusätzliche reguläre Parkplätze
Der bisherige Schwerbehindertenparkplatz könnte in einen allgemeinen Parkplatz umgewandelt werden, wodurch entlang der Horbacher Straße zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann.
Um im Umfeld von Kirche, Pfarrheim und Pfarrsaal mehr Parkplätze anbieten zu können, wird außerdem vorgeschlagen, auf dem Gehweg vor dem Pfarrsaal zwei zusätzliche reguläre Parkplätze (mit zeitlicher Befristung) auszuweisen.
Um den Fußweg vor dem Pfarrsaal nicht unter 2,20 m zu verschmälern, um Ausfahrten freizuhalten sowie Sichtbezüge auf den Pfarrsaal nicht gänzlich zu verstellen, sind mehr als zwei Parkplätze auf diesem Gehwegabschnitt nicht möglich (s. Lageplan und Abb. 4+5 im Anhang).
Das Liefern und Laden ist in diesem Bereich auf der Fahrbahn weiterhin unter Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs möglich und ist der verkehrsrechtlichen Situation (Tempo 30) zuträglich.
Fahrradbügel
Vier Fahrradbügel entlang der Horbacher Straße vor und hinter den zwei neuen Parkplätzen sollen verhindern, dass insbesondere zu Zeiten der Messe und bei Veranstaltungen der Pfarre St. Martinus weiterhin auf der gesamten Gehweglänge vor dem Pfarrsaal geparkt wird. Mit den Fahrradbügeln soll gleichzeitig ein Anreiz geschaffen werden, alternative Verkehrsmittel zu benutzen. Exakte Standorte für die Fahrradbügel können erst nach einer genaueren Prüfung und Aufmaß entschieden werden (s. Lageplan im Anhang).
Um auch im Eingangsbereich des Friedhofs regelwidriges Parken einzuschränken, diesen Bereich gleichzeitig aber frei zu halten für den Fußverkehr und den Friedhofsbetrieb /-pflege, wird vorgeschlagen, 2-3 Fahrradbügel in Schrägaufstellung vor die Giebelseite des Pfarrheims einzubauen (s. Lageplan und Abb. 6 im Anhang).
Um regelwidriges Parken einzuschränken und weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen, wird außerdem vorgeschlagen, drei weitere Fahrradbügel in der westlichen (unteren) Nische am Baum-Rondell / Ehrenmal aufzustellen (s. Lageplan und Abb. 7 im Anhang).
Poller
Im Einmündungsbereich der Grünenthaler Straße in die Horbacher Straße sollen beidseitig Poller eingebaut werden, um regelwidriges Parken zu verhindern (s. Lageplan im Anhang).
Kosten und Finanzierung
Für die Um-/Ausweisung der neuen Behindertenparkplätze und allgemeinen Parkplätze wurden zwei Varianten ermittelt. Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Fahrradbügel und Poller einzubauen sowie die Parkplätze auf den bestehenden Gehwegplatten zu markieren bzw. die Beschilderung anzupassen (Schritt 1).
Sollte sich herausstellen, dass der Plattenbelag in Kreuzverband den Belastungen auf Dauer nicht standhält, müssten die Platten in den Parkständen durch Pflasterbelag ausgetauscht werden. Dadurch könnten zu einem späteren Zeitpunkt Mehrkosten entstehen (Schritt 2).
Die Bruttobaukosten für Schritt 1 betragen ca. 10.000 €.
Die Kosten für Schritt 2 betragen ca. 10.400 €.
Für Schritt 1 stehen die Mittel für die Markierungsarbeiten im PSP-Element „Kleinmaßnahmen“ 4-120102-947-2 zur Verfügung. Die Finanzierung der Fahrradbügel kann aus dem PSP-Element "Fahrradabstellanlagen" 5-120102-800-00700-300-1 erfolgen. Da dieser gesamtstädtische Finanztopf aber regelmäßig überzeichnet ist, wird angeregt, dass die Bezirksvertretung prüft, ob sie sich mit der Hälfte der Kosten, d.h. mit einem Zuschuss von ca. 900 Euro an den Fahrradbügeln und damit an der Umsetzung der Gesamtmaßnahme beteiligt. Mittel für die Bügel stehen ab dem Jahr 2019 zur Verfügung.
Poller und Straßenbau (Schritt 2) werden in die Prioritätenliste zur Umsetzung von Kleinmaßnahmen aus PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 aufgenommen.
Zeitplanung
Eine Umsetzung aller Maßnahmen des ersten Schrittes wird für das Jahr 2019 angestrebt. Die Umsetzung des zweiten Schrittes erfolgt sobald dieser auf Grund etwaiger Schäden erforderlich ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018* | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 239.950,55 | 239.950,55 | 540.000 | 540.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 239.950,55 | 239.950,55 | 540.000 | 540.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018* | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 102.503,66 | 102.503,66 | 293.100 | 293.100 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 49.729,01 | 49.729,01 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 152.232,67 | 152.232,67 | 413.100 | 413.100 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018
PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 12.500 | 12.500 | 12.500 | 12.500 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 40.000 | 40.000 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 27.500 | 27.500 | 77.500 | 77.500 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 1.300 | 1.300 | 1.300 | 1.300 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 2.500 | 2.500 | 2.500 | 2.500 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 40.000 | 40.000 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 41.200 | 41.200 | 91.200 | 91.200 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
296,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
462,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|