Entscheidungsvorlage - FB 61/1064/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Ausweisung der Beverstraße, Schlossstraße, Geschwister-Scholl-Straße, Ahornstraße (zwischen Halifaxstraße und Melatener Straße) und Siemensstraße (zwischen Ahornstraße und Auf der Hörn) als Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Umgestaltung der Straßen unter Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 zu beauftragen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Ausweisung der Hansmannstraße (zwischen Josefstraße und Severinstraße), Moritz-Braun-Straße, Marienstraße und Kleebachstraße als Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Umgestaltung der Straßen unter Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Straßen unter Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 umzugestalten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Der Luftreinhalteplan 2015 für die Stadt Aachen beinhaltet in Maßnahme MR3 den Auftrag an die Verwaltung, im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung einen Vorschlag für ein Rad-Vorrang-Netz vorzulegen. Darin heißt es konkret:

„Einbringung eines Vorschlags für ein „Rad-Vorrang-Routen-Netz“ im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes bis 2016. Das Netz soll den Bedürfnissen von Pendlern nach einer schnellen Verbindung zwischen den Außenbezirken und der Innenstadt gerecht werden und die Ansprüche von Pedelec- und E-Bike-Fahrern mit Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h erfüllen. Merkmale der Rad-Vorrang-Routen sind eine besonders gute Qualität der Wegeoberfläche und wenig Verzögerungen durch einen möglichst durchgängigen "Vorrang" gegenüber querenden Verkehren. Dies soll primär durch eine Linienführung in Tempo 30-Zonen mit Vorfahrt für den Radverkehr (Fahrradstraßen), durch breite Radwege oder Radfahrstreifen an Hauptverkehrsstraßen und durch auf den Radverkehr abgestimmte Ampelschaltungen erreicht werden. Anknüpfungspunkte bilden die vorhandene Vennbahntrasse bzw. die o.a. geplanten regionalen Radverbindungen (Radschnellwege).“

 

Am 27.04.2017 wurde im Mobilitätsausschuss das von der Verwaltung entwickelte Konzept eines Rad-Vorrang-Netzes zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Für die Umsetzung einer ersten Rad-Vorrang-Route hat die Stadt Aachen im September 2016 zusammen mit Velocity ein Förderprojekt mit dem Titel „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 - Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eingereicht. Die dort vorgelegte Route verläuft zwischen Eilendorf und Campus Melaten. In den Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Eilendorf wurde das Projekt in den Sitzungen in Juni und November 2016 beraten. Der Förderantrag wurde am 01.12.2017 mit einer Projektlaufzeit von 2 Jahren bewilligt. Das Projektende ist auf den 30.11.2019 festgelegt.

 

Die Rad-Vorrang-Routen Eilendorf und Campus Melaten sind die ersten Routen des geplanten Rad-Vorrang-Netzes. Da es Ziel der Nationalen Klimaschutzinitiative ist, bundesweit vorbildliche Lösungen zu fördern, soll die Gestaltung der Routen den Standard für die weiteren Routen des Rad-Vorrang-Netzes setzen. Zur Umsetzung erscheint es aus Gründen der Kosten- und Flächeneffizienz sowie der planerisch beabsichtigten Bevorrechtigung des Radverkehrs sinnvoll, innerorts das verkehrsrechtliche Instrument der Fahrradstraße in erheblichem Maße zu nutzen.

 

Um eine Fahrradstraße einzurichten, gibt es nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zu den VZ 244.1 und VZ 244.2 (VwV StVO) folgende Vorgaben:

  • Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
  • Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

 

In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) werden für den Einsatzbereich von Fahrradstraßen Erschließungsstraßen mit Belastungen bis etwa 400 Kfz/h, die im Kontext des Radverkehrsnetzes Hauptverbindungen für den Radverkehr darstellen, benannt. Sie sollen der Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs abseits von Kfz-Hauptverkehrsstraßen dienen. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr (z. B. Anliegerverkehr) ist dort zulässig soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs z.B. durch parallele und akzeptable Verkehrsführungen berücksichtigt werden. In Einzelfällen können auch Stadtbuslinien über Fahrradstraßen geführt werden. An Knotenpunkten sollten Fahrradstraßen Vorfahrt gegenüber anderen Erschließungsstraßen erhalten, um eine hohe Reisegeschwindigkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.

 

Um eine einheitliche Erkennbarkeit der Bevorrechtigung des Radverkehrs zu erreichen, hat die Verwaltung Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen erarbeitet. Diese wurden im September vom Mobilitätsausschuss beschlossen (s. Anlage 1). Im Rahmen der Rad-Vorrang-Routen-Planung sollen nun die ersten Fahrradstraßen entsprechend dieser Gestaltungsstandards umgesetzt werden.

 

Planung

In den Planungen der Rad-Vorrang-Routen Eilendorf und Campus Melaten sind 10 Straßen zur sofortigen Ausweisung und Umgestaltung als Fahrradstraßen mit Kfz-Freigabe vorgesehen (s. Anlage 2):

  • RVR Eilendorf (Bezirk Eilendorf)
    • Hansmannstraße (zwischen Josefstraße und Severinstraße)
    • Moritz-Braun-Straße
    • Marienstraße
    • Kleebachstraße
  • RVR Eilendorf (Bezirk Aachen-Mitte)
    • Beverstraße
    • Schlossstraße
    • Lothringerstraße (zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße) (separate Vorlage)
  • RVR Campus Melaten (Bezirk Aachen-Mitte)
    • Geschwister-Scholl-Straße
    • Ahornstraße (zwischen Halifaxstraße und Melatener Straße)
    • Siemensstraße (zwischen Ahornstraße und Auf der Hörn)

 

RVR Eilendorf (Bezirk Eilendorf)

In dem Abschnitt zwischen dem Bahnhof Eilendorf und dem Vennbahnweg sind mit der Hansmannstraße (zwischen Josefstraße und Severinstraße), Moritz-Braun-Straße, Marienstraße und Kleebachstraße vier Straßen als Fahrradstraßen (mit Kfz-Freigabe) geplant. Die gewählte Routenführung in diesem Abschnitt ist das Resultat zweier im Frühjahr dieses Jahres veranstalteten Bürgerbeteiligungen und wurde von der Bezirksvertretung Eilendorf im Mai einstimmig beschlossen.

Alle betrachteten Straßen stellen keine übergeordnete Verbindungsfunktion für den Kfz-Verkehr dar und weisen daher zu vernachlässigende Kfz-Stärken auf (< 500 Kfz/Tag). Zur Bündelung des Radverkehrs und der Schaffung einer Radhauptverbindung in Eilendorf sind diese Straßen nach den Empfehlungen der RASt 2006 gut für die Ausweisung als Fahrradstraßen geeignet. Eine Besonderheit stellt die Hansmannstraße dar, da hier zwei Stadtbuslinien (Linien 2 und 50) verlaufen. Aufgrund des breiten Straßenraumes und der geringen Bus-Frequenz (4 Busse pro Richtung und Stunde am Werktag) werden auch hier die Anforderungen und Ziele einer Fahrradstraße nicht beeinträchtigt.

 

Die Umgestaltung der Hansmannstraße (zwischen Josefstraße und Severinstraße), Moritz-Braun-Straße, Marienstraße und Kleebachstraße soll unter Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 erfolgen. Die Fahrradstraßen sollen an allen Knotenpunktbereichen eine Bevorrechtigung gegenüber den Nebenstraßen erhalten. Über die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten hinausgehende zusätzliche bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

 

RVR Eilendorf (Bezirk Aachen-Mitte)

Zwischen dem Bahnhof Rothe Erde und dem Kapuzinergraben sollen in einem ersten Schritt die Beverstraße, Schlossstraße und Lothringerstraße (zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße) als Fahrradstraßen ausgewiesen werden.

Die Beverstraße verbindet den Bahnhof Rothe Erde mit dem Frankenberger Viertel. Für den Kfz-Verkehr hat die Straße aus Richtung Rothe Erde jedoch keine Verbindungsfunktion, da die Straße von der Trierer Straße aus kommend für den Kfz-Verkehr nicht erreichbar ist. Für diese Fahrbeziehung wird die unmittelbar parallel verlaufende Hauptverkehrsstraße Goerdelerstraße (RIN-Kategorie HS IV) genutzt. Aufgrund der somit geringen Kfz-Stärke und einer heute bereits hohen Radverkehrsstärke ist die Ausweisung der Beverstraße als Fahrradstraße im Rahmen der Rad-Vorrang-Routen-Umsetzung sinnvoll.

Der weitere Verlauf der Route soll über die Bismarckstraße und Schlossstraße in die Lothringerstraße führen. Diese Route wird bereits heute sehr stark von Radfahrern genutzt. Der Kfz-Verkehr wird über die parallel geführte Hauptverkehrsstraße Oppenhoffallee (RIN-Kategorie HS IV) als Fortsetzung der Goerdelerstraße mit gleicher Verbindungsfunktion geführt. Um die planerisch vorgesehene Bevorrechtigung des Radverkehrs auf der Rad-Vorrang-Route zu erreichen, eignen sich demnach auch die Bismarckstraße und Schlossstraße für die Ausweisung als Fahrradstraße. Wegen anstehender Erdbauarbeiten der STAWAG, die in 2019 ausgeführt werden sollen, wird die Maßnahme hier zunächst zurückgestellt.

Die weitere Rad-Vorrang-Routen-Führung in das Suermondtviertel soll über die Lothringerstraße erfolgen. Hierbei handelt es sich bereits heute um eine (die Innenstadt anbindende) Hauptachse für den Radverkehr. Da der Durchgangsverkehr entlang der Lothringerstraße am Alleering für den Kfz-Verkehr abgebunden ist, eignet sich der somit Kfz-verkehrsarme Abschnitt zwischen der Wilhelmstraße und Harscampstraße für die Ausweisung als Fahrradstraße. Die Alternativführung für den Kfz-Verkehr erfolgt über die Theaterstraße. Für die Umgestaltung der Lothringerstraße als Fahrradstraße ist ein Teilumbau der Straße vorgesehen. Dieser wird im Rahmen einer geplanten STAWAG-Maßnahme unter Berücksichtigung der Belange des ebenfalls hier verlaufenden Premiumfußweges erfolgen. Die Verwaltung strebt demgegenüber bereits eine kurzfristige Umgestaltung der Lothringerstraße als Fahrradstraße an. Hierzu wird in Kürze eine separate Vorlage vorgelegt.

 

Die Umgestaltung der Beverstraße und Schlossstraße soll unter Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 erfolgen. Die Fahrradstraßen sollen an allen Knotenpunktbereichen eine Bevorrechtigung gegenüber den Nebenstraßen erhalten. Über die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten hinausgehende zusätzliche bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

 

RVR Campus Melaten (Bezirk Aachen-Mitte)

Entlang der Rad-Vorrang-Route Campus Melaten ist die Ausweisung der Geschwister-Scholl-Straße, Ahornstraße (zwischen Halifaxstraße und Melatener Straße) und Siemensstraße (zwischen Ahornstraße und Auf der Hörn) als Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) vorgesehen.

Hierdurch soll im Rahmen der Rad-Vorrang-Routen-Umsetzung eine „Kette“ an Fahrradstraßen als Verbindung zwischen den Hochschulstandorten Hauptcampus, Hörn und Campus Melaten mit dem Ziel der Bündelung und Bevorrechtigung des Radverkehrs entstehen. Im Gegensatz zu der Netzfunktion für den Radverkehr weisen die betrachteten Straßen aufgrund diverser Netzunterbrechungen in Form von Kfz-Sackgassen (Geschwister-Scholl-Straße, Kopernikusstraße und Siemensstraße) keine Verbindungsfunktion für den Kfz-Verkehr auf. Die Kfz-Mengen sind demnach sehr gering (< 1000 Kfz/Tag) und für die Ausweisung der Straßen als Fahrradstraßen geeignet. Das Gesamtkonzept sieht neben den betrachteten Straßen auch die Kopernikusstraße als Fahrradstraße vor. Da diese jedoch im Besitz des Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW ist und hier die Anwendung des Aachener Standards zur Umgestaltung aufgrund der Parksituation nicht ohne weiteres möglich ist, ist die Ausweisung der Kopernikusstraße als Fahrradstraße nicht Gegenstand dieser Beratung.

 

Die Umgestaltung der Geschwister-Scholl-Straße, Ahornstraße (zwischen Halifaxstraße und Melatener Straße) und Siemensstraße (zwischen Ahornstraße und Auf der Hörn) soll unter Anwendung der Aachener Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen entsprechend der Konzeptskizzen in Anlage 3 erfolgen. Die Fahrradstraßen sollen an allen Knotenpunktbereichen eine Bevorrechtigung gegenüber den Nebenstraßen erhalten. Über die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten hinausgehende zusätzliche bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Kosten und Finanzierung

Für die Ausweisung und Umgestaltung der Fahrradstraßen werden Beschilderungs- und Markierungsarbeiten notwendig. Die Kosten hierfür betragen insgesamt 74.700 € (RVR Eilendorf (Bezirk Eilendorf): 37.000 €, RVR Eilendorf (Bezirk Mitte): 17.800 €, RVR Campus Melaten (Bezirk Mitte): 19.900 €). Die Umsetzung wird im Rahmen des Projektes „Rad-Vorrang-Route Aachen 1 - Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert (70% Förderquote). Als Auflage für die notwendige Verschiebung aller Restmittel des Gesamtprojektes von 2018 in das Jahr 2019 hat der Fördermittelgeber einen kurzfristigen zustimmenden politischen Beschluss zur Umsetzbarkeit der geplanten Fahrradstraßen entlang der geförderten Rad-Vorrang-Route erteilt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 – Radvorrangroute1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

640.200

640.200

0

0

0

0

Auszahlungen

1.393.600

1.393.600

0

0

0

0

Ergebnis

753.400

753.400

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-969-8 – Radvorrangroute1

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

47.600

47.600

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

126.000

126.000

204.000

204.000

0

0

Abschreibungen

186.500

186.500

0

0

0

0

Ergebnis

264.900

264.900

204.000

204.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz Auszahlungen i.H.v. 914.600 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 479.000 €

**Haushaltsansatz f. Personal-/Sachaufwand i.H.v. 68.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 58.000 € sowie f. Abschreibungen i.H.v. 115.300 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 71.200 €

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