Kenntnisnahme - FB 61/1068/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Mobilstationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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13.11.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel von Mobilstationen ist es, das multimodale Verkehrsverhalten zu fördern und durch die Integration von umweltfreundlichen Verkehrsträgern einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Potenzial ist groß: Geteilt genutzte Autos ersetzen je nach Studie rd. 10 private Pkw. Bei jungen Menschen wird "Nutzen statt Besitzen" immer beliebter. Das Fahrradfahren auch mit E-Bikes ist im Trend.
Eine Mobilstation fasst mehrere Mobilitätsangebote räumlich an einem Standort zusammen und vereinfacht den Übergang zwischen den Verkehrsmitteln. Rückgrat ist meistens das Bus- und Bahn-angebot, flankiert von Sharingangeboten wie Fahrradverleih und Carsharing sowie Abstellanlagen für das eigene Fahrrad und ggfs. Auto (B+R, P+R, Lademöglichkeiten). Die Nutzung verschiedener Angebote sollte über ein einheitliches Zugangssystem erfolgen. Eine einheitliche Marke "Mobilstation" schafft einen Wiedererkennungswert. Die Aufgabe der Mobilstation hängt von der jeweiligen Lage im Raum ab (Bahnhof, Bushaltestelle, Stadtquartier, Gewerbegebiet). Im ländlichen Raum leisten Mobilstationen auch einen Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit verschiedener Ziele.
NVR-weites Entwicklungskonzept für ein Mobilstationsnetz
Der Nahverkehr Rheinland (NVR) hat in 2018 ein Entwicklungskonzept für ein verbandweites "Mobilstationsnetz" von einem Planungsbüro erarbeiten lassen. Die Untersuchungsergebnisse werden im Hauptausschuss des NVR am 09.11.2018 vorgestellt.
Alle Gebietskörperschaften im Einzugsbereich des Nahverkehrs Rheinland wurden im Rahmen der Untersuchung beteiligt. Verbandsweit wurden rund 450 ausgewählte potentielle Mobilstationsstandorte der Stufen 1 (alle SPNV-Stationen) und 2 (große ÖPNV-Verknüpfungshaltestellen) vom Gutachter betrachtet. Je Standort wurde ein Steckbrief erstellt, aus dem die derzeitige Ausstattung, die gewünschte Mindestausstattung und optional zu ergänzende Ausstattungselemente einer Mobilstation hervorgehen. Im Stadtgebiet Aachen wurden 22 Standorte analysiert, fünf Bahnhöfe/Haltepunkte sowie 17 aufkommensstarke Bushaltestellen mit Verknüpfungsfunktion. Diese Steckbriefe wurden im September 2018 den ÖPNV-Aufgabenträgern in den Kommunen m. d. B. um Stellungnahme zurückgespiegelt. Aufgrund zahlreicher Rückfragen und Bemerkungen/Korrekturen werden die endgültigen Steckbriefe sowie der Abschlussbericht bis zur Sitzung noch nicht vorliegen.
Es ist geplant, Workshops mit den vor Ort zu beteiligenden Akteuren anzubieten, in denen beispielsweise standortbezogen die Bedarfe, die Feinkonzeptionierung anhand von Flächenverfügbarkeiten, Zugangssysteme, Fördermöglichkeiten, die Umsetzung selbst und Fragen zum Betrieb abgestimmt werden können. Ein landesweites Förderkonzept steht in Aussicht.
Weitere Planungen der Stadt Aachen
Im Förderantrag "Kommunaler Klimaschutz" ist ein Teilvorhaben "Mobilstationen" verankert. Darin enthalten sind die Einrichtung weiterer Pedelec-Verleihstationen (6 Stück) sowie weiterer Carsharing-Stationen, Fahrradinfrastruktur an Aachener Schulen und ein Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten an Verknüpfungspunkten.
Auch im Förderantrag "Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020" ist die Einrichtung von weiteren Velocity-Stationen beantragt (21 Stück).
Im Zielkonzept des aktuellen Nahverkehrsplans (2. Fortschreibung 2015) ist die Errichtung von Mobilstationen als wichtige Aufgabe des Mobilitätsverbunds zusammen mit der Erweiterung von Carsharing, Velocity und B+R-Anlagen verankert.
Ein gesamtstädtisches Konzept "Mobilstationen", das die Förderprojekte und Aktivitäten bündelt, liegt noch nicht vor. Es ist geplant, dies als Teilaufgabe der Strategien „Mobilitätsmanagement“ sowie „Bus und Bahn“ im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung auszuarbeiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |