Kenntnisnahme - FB 45/0557/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Bikepark des Kinder- und Jugendzentrums St. Hubertus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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31.10.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat bereits mehrfach die Thematik um die Errichtung einer Skater-/BMX-Anlage erörtert, entsprechende Beschlüsse hierzu gefasst und Mittel bereitgestellt.
Dies geschah auf der Grundlage von Wünschen und Anregungen von Kindern im Innenstadtbereich, die sich hiermit an die Politik gewendet und um Realisierung gebeten hatten. Die hiermit verbundene zeitnahe Umsetzung erwies sich im weiteren Vorgehen jedoch problembehafteter als erwartet.
- Standort
Von Beginn an war die Standortfrage eine der zentralen Fragestellungen. Deshalb hat die Verwaltung unter dem Aspekt der besseren Realisierung nicht die denkmalgeschützte Grünfläche des Kaiser-Friedrich-Parks sondern einen Standort im angrenzenden Gelände des alten Klinikums vorgeschlagen. Parallel hierzu erfolgte der persönliche Austausch mit Vertreter/Innen der Gruppe der antragstellenden Kinder.
In der Sitzung des Kinder-und Jugendausschusses am 16.02.2016 befasste sich der Ausschuss mit der Standortfrage, aber auch vor dem Hintergrund fehlender verfügbarer Haushaltmittel mit der finanziellen Realisierbarkeit. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, „die finanziellen Rahmenbedingungen und den Standort erneut zu prüfen.“
Auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.02.2016 wurde die Standortfrage erörtert. Die Verwaltung wurde seitens der BV gebeten „die Vorplanung für den Bau einer Skateranlage im Park des alten Klinikums (Machbarkeitsuntersuchung und Kostenschätzung) zeitnah zu beauftragen und hierfür die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.“
Um möglichst im Jahr 2016 für den Standort des alten Klinikumgeländes zu einer entsprechenden Vorplanung zu gelangen, wurden seitens der Verwaltung mehrere in Frage kommende Fachfirmen angefragt bzw. Angebote eingeholt. Ebenso wurden entsprechende Recherchen zur zügigen Realisierung in anderen Städten eingeholt. Weiter wurde der Versuch unternommen, eigene Planungsmittel durch entsprechende Deckung zu generieren, um damit die Planungsvergabe in Abstimmung mit den entsprechenden Dienststellen selbst vornehmen zu können.
Vor dem Hintergrund der verwaltungsinternen Verlagerung der Produktverantwortung für die öffentlichen Spielplätze zum 01.01.2017, ging am 05.04.2017 die Verwaltung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zum Sachstand der Skater-/BMX-Anlage am Hangeweiher davon aus, dass die Anlage zu Beginn der Sommerferien 2018 fertig gestellt sein sollte. Es könne sichergestellt werden, dass die Fördergelder für die Anlage vorhanden bleiben.
Durch die öffentliche Berichterstattung aufmerksam geworden, erklärte sich der Kirchenvorstand der Pfarre St. Jakob zum Bau der Anlage auf dem Gelände seines Kinder- und Jugendzentrums St. Hubertus bereit, auf dem sich bereits ein ausbaufähiger Pumptrack befand. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Architektenleistungen und Genehmigungen oblagen damit dem Träger.
Die Produktverantwortung für die Anlage wechselte daher wieder zum FB 45, da die Bike-Anlage als Bestandteil einer Jugendfreizeiteinrichtung gilt. Der Fachbereich Umwelt nahm eine beratende Rolle im Rahmen der Anlagen-Realisierung gegenüber dem freien Träger ein.
- Finanzierung
Auf der Grundlage oben genannter Beschlüsse zu der Bereitstellung finanzieller Mittel meldete die Fachverwaltung entsprechende Investitionsmittel zum Haushaltsentwurf 2017 an. Diese Haushaltsanmeldung fand im Haushalt 2017 keinen Niederschlag.
Unbeschadet dessen wurde im Herbst 2016 ein Förderantrag im Rahmen des Sonderprogramms Quartiersförderung unter anderem für diese Maßnahme gestellt.
Seitens der Bezirksregierung wurde daraufhin für die Jahre 2017/2018 eine Förderung von 120.000 Euro bewilligt, die bis spätestens 28.02.2019 verausgabt sein muss.
Die erforderliche kommunale Eigenleistung in Höhe von 30.000 Euro, wurde aus bezirklichen Mitteln und Mitteln des FB 45 realisiert.
Damit steht ein Gesamtbetrag in Höhe von 150.000 Euro zum Bau der Bike-Anlage zur Verfügung. Bisher wurden für Rodungs- und sonstige Vorbereitungsarbeiten 20.000 Euro verausgabt.
- Fortschritt der Maßnahme
Die Entwurfsplanung sowie die Kostenschätzung wurden von der Kirchengemeinde beauftragt und liegen vor. Zwei Entwürfe wurden mit den Besuchern der Einrichtung bzw. den Nutzern besprochen, die beteiligten Kinder und Jugendliche haben sich für eine dieser zwei Versionen entschieden.
Der Bauantrag ist seitens des freien Trägers bei der Verwaltung gestellt worden. Für die endgültige Beauftragung der Arbeiten durch den freien Träger war jedoch die Erstellung eines Bodengutachtens notwendig, welches zwischenzeitlich vorliegt. Alle für die Genehmigung zuständigen Stellen stehen in direkter Abstimmung mit dem Träger, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Der Submissionstermin zur Auftragsvergabe fand am 08.10.2018 statt. Die Unterlagen zur Vergabe liegen dem Kirchenvorstand zurzeit vor, der nach Eingang der Baugenehmigung den Bauauftrag erteilen wird.
Sowohl die Vertreter des Trägers als auch die Fachverwaltung gehen von der Realisierung der Anlage in 2018 als auch von der kompletten Mittelverausgabung im vorgegebenen Zeitraum aus.
Über den aktuellen Fortgang werden Vertreter des Trägers in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte weitergehend berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um einen Sachstandsbericht handelt.