Entscheidungsvorlage - AVV/0010/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV)AVV-Tarif 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.11.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
AVV-Tarif 2019
a)Tarifliche Strukturmaßnahmen zum 01.01.2019
Verbunden mit dem Ziel, Tarifprodukte innerhalb des AVV-Tarifes zu vereinheitlichen und zu vereinfachen und darüber hinaus die Bemühungen des NRW-Verkehrsministeriums zur Tarif- und Vertriebsharmonisierung auf NRW-Ebene zu unterstützen, haben die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft Vorschläge zur strukturellen Anpassung des AVV-Tarifs unter Beachtung der wirtschaftlichen Situation der Verkehrsunternehmen entwickelt. Die Maßnahmen orientieren sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Fahrgäste und sollen einen positiven Nutzen generieren sowie einen maßgeblichen Beitrag zum Abbau der Ta-rifkomplexität leisten.
Die vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen stellen sich demnach wie folgt dar.
Zusatznutzen für Abonnenten
Im Sinne der Tarifvereinfachung haben sich die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft dafür ausgesprochen, neben dem Azubi-ABO nun auch das Aktiv-ABO mit einer Mitnahme von einem Erwachsenen und drei Kindern in der Woche ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig auszustatten. Hiermit wird im Sinne der Tarifharmonisierung die Strategie verfolgt, dass ausgenommen der Tarifprodukte für Schüler alle Abonnements ab dem 01.01.2019 einheitlich die Mitnahme von einem Erwachsenen und drei Kindern in der Woche ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig vorsehen sollen. Bislang hat sich die Mitnahmekomponente nur auf das Abonnement für Erwachsene und seit dem 01.08.2018 auch auf das Azubi-ABO beschränkt. Mit dieser Maßnahme wird ebenfalls ein Beitrag zur Tarifharmonisierung zwischen den benachbarten Verkehrsverbünden geleistet. Zur Stärkung des Abonnements soll die Mitnahme bei Monatskarten zum 01.01.2019 entfallen.
Flexibilisierung von Wochen- und Monatskarten
Im VRS werden ab dem 01.01.2019 alle ZeitTickets im Einzelkauf ausschließlich als „FlexiTickets“ erhältlich sein. Im Sinne einer Tarifharmonisierung und bedürfnisorientierten Tarifgestaltung sprechen sich die Verkehrsunternehmen im AVV und die Verbundgesellschaft für eine analoge Anwendung der Flexibilisierung auf Wochen- und Monatskarten im AVV aus. Die Gültigkeitsdauer beträgt dann nicht mehr eine Kalenderwoche bzw. einen Kalendermonat (inkl. des ersten Werktages des Folgezeitraums), sondern stattdessen 7 Tage bzw. 28 – 31 Tage.
Die Flexibilisierung soll für alle Wochen- und Monatskarten einheitlich gelten. Zurzeit sind dies:
•Wochen- / Monatskarte Erwachsene
•Azubi-Ticket
•Monatskarte Schüler
•Fun-Ticket
•Fahrrad-Monatskarte
•Zuschlag 1. Klasse Wochen- und Monatskarte
Tarifangebote für Senioren
Bereits seit Bestehen des Tarifangebotes wurde von den Nutzern des Aktiv-ABOs und Aktiv-Duos die 9-Uhr Frist als kritisch bewertet. Zudem ist der AVV in der NRW-Tariflandschaft der einzige Verbund, der das Tarifangebot für Senioren mit einer zeitlichen Restriktion versehen hat. Im Sinne der Tarifharmonisierung und zielgruppenorientierten Tarifgestaltung soll die 9-Uhr-Beschränkung bei dem Aktiv-ABO zum 01.01.2019 entfallen. Zudem soll das Aktiv-ABO wie zuvor in dem Kapitel beschrieben mit einer Mitnahmekomponente ausgestattet wer-den. Die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft versprechen sich von dieser Attraktivierung eine stärkere Marktdurchdringung. Das Aktiv-Duo sowie das Senioren-Ticket Kreis Heinsberg bzw. das Senioren-Ticket Kreis Heinsberg im ABO sollen als eigenständige Tarifprodukte mit dem Ziel der Tarifvereinfachung entfallen. Bestehende Kunden haben einen Bestandsschutz von 12 Monaten und können im Anschluss in das modifizierte Aktiv-ABO überführt werden.
Da das Aktiv-ABO durch den Wegfall der 9-Uhr-Regelung und die Ausstattung mit einer Mitnahmeregelung eine deutliche Attraktivierung erfährt, muss diese Leistungsausweitung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Tarifgestaltung Berücksichtigung finden. Zur Vermeidung von Abwanderungen in diesem Segment, wird daher die Angleichung der Preisstellung in zwei Stufen wie nachfolgend aufgeführt abmildernd vorgeschlagen:
zum 01.01.2019: Anpassung um 7,4 % auf 58,00 Euro
zum 01.01.2020: Anpassung um 6,9 % auf 62,00 Euro + x % (lineare AVV-Tarifanpassung)
Damit ist das Tarifangebot für Senioren im AVV immer noch deutlich günstiger im Vergleich zu den Nachbarverbünden und zudem zum 01.01.2020 auf dem tariflichen Niveau des verbundweit gültigen Azubi-Angebotes. Den Mehrnutzen erhalten die Inhaber eines Aktiv-ABOs ungeachtet der zweistufigen Tarifanpassung bereits zum 01.01.2019.
Mobil-Ticket
Die Geschäftsführung wurde seitens der Vertreter einzelner Aufgabenträger damit beauftragt, eine mögliche Erweiterung des bestehenden Bezugsberechtigtenkreises des Mobil-Tickets um die Empfänger von Wohngeld zu prüfen. Entsprechend der dem AVV vorliegen-den gutachterlichen Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des Mobil-Tickets besteht bereits unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine deutliche Unterdeckung im Vergleich zu den Einnahmen des Regeltarifangebots. Die unveränderte bzw. rückläufige Förderung durch das Land NRW sowie die Tarifanpassungen in den vergangenen Jahren sind nicht ausreichend, um die bestehende Unterdeckung aufzufangen. Es ist davon auszugehen, dass eine Ausweitung des Nutzerkreises auf die Wohngeldempfänger zu einer Erhöhung der Inanspruchnahme und somit der Mindereinnahmen bzw. des Fehlbetrags je Ticket führen wird. Zur Kompensation der mit der Ausweitung des Berechtigtenkreises einhergehenden Mindereinnahmen wird empfohlen, neben einer linearen Anpassung der Mobil-Tickets einen einmaligen Strukturaufschlag bei den Mobil-Tickets zum 01.01.2019 wie folgt zu berücksichtigen:
•StädteRegion Aachen: 0,45 Euro (1,38 %)
•Kreis Düren: 0,69 Euro (2,14 %)
•Kreis Heinsberg: 0,47 Euro (2,09 %)
Anpassung der Ergänzungsaufpreise zu Firmen- und JobTickets zum 01.01.2019
Aktuell existieren zwischen AVV und VRR unterschiedliche Varianten für Ergänzungsaufpreise zu bestehenden VRR-Firmen- bzw. AVV-Job-Tickets. Die Ergänzungen für das AVV-Gebiet gibt es derzeitig sowohl für den nördlichen AVV (Kreis Heinsberg) als auch für das gesamte AVV-Gebiet. Zudem ist die Ergänzung als fakultativer sowie als solidarischer Ansatz verfüg-bar. Zum 01.01.2018 wurde für Inhaber von VRS-JobTickets bereits ein vereinfachter Ansatz gewählt, so dass eine Ergänzung nur für das gesamte AVV-Gebiet und nur in fakultativer Form erhältlich ist. Im Sinne der Tarifharmonisierung und Tarifvereinfachung sowie zur Missbrauchsvorbeugung bei solidarischen Ansätzen wird eine Harmonisierung zwischen AVV und VRR analog zu der bestehenden Regelung mit dem VRS vorgeschlagen. Dies hat zur Folge, dass die bislang geltenden vier Varianten für VRR-FirmenTicket-Kunden auf eine Variante (gesamtes AVV-Gebiet, fakultativ) reduziert und eine gleichzeitige Übereinstimmung mit dem Preis für VRS-Kunden erreicht wird.
Wegfall Regiokarten und Wochenend-Ticket für Jugendliche
Aufgrund der Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements und der damit verbundenen Angleichung der Geltungsräume zur Preisstufe 3, wird die Regiokarte als separates Tarifprodukt ab dem 01.01.2019 nicht mehr angeboten.
Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich deutlich gesunkenen Verkaufszahlen und mit dem Ziel der Tarifvereinfachung wird empfohlen, das Wochenend-Ticket für Jugendliche ab dem 01.01.2019 nicht mehr anzubieten.
Diese beiden Maßnahmen tragen zum weiteren Abbau der Tarifkomplexität bei.
b)AVV-Preisfortschreibung zum 01.01.2019
Die Verbundgesellschaft hat den im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen politischen Auf-trag, den Verbundtarif unter Berücksichtigung der verkehrspolitischen Leitlinien des Zweckverband AVV, der Kostenentwicklung, den Marktanforderungen sowie der Interessen der im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen möglichst kostendeckend zu gestalten, jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der Anspruch zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie die nicht dynamisierten oder sogar zum Teil rückläufigen Fördersätze, machen eine zunehmende Nutzerfinanzierung unabdingbar. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der weiterhin steigenden Kostenentwicklung, insbesondere in den Bereichen Per-sonal, Treibstoff und Material sowie Investitionen insbesondere im Bereich der Digitalisierung, ist eine Anpassung des AVV-Tarifs auch im Kontext der derzeitig parallel laufenden verkehrspolitischen Diskussionen zum 01.01.2019 unumgänglich.
Die vorgeschlagene und mit den Verkehrsunternehmen im AVV einvernehmlich abgestimmte lineare Tarifanpassung zum 01.01.2019 liegt bei durchschnittlich rund 2,7 %. Die kalkulierte Umsatzsteigerung liegt für das gesamte Verbundgebiet somit bei rd. 2,4 Millionen Euro. Die im vorangegangenen Kapitel erläuterten, strukturell bedingten Anpassungen und Leistungsausweitungen der Tarifprodukte bringen eine durchschnittliche Anpassung von rund 0,3 % bzw. rund 273 Tausend Euro.
Im Folgenden wird ein zusammenfassender Überblick über die vorgesehenen Tarifanpassungen je Tarifsegment und Ticketart aufgeführt. Im Einzelnen sind die preislichen Änderungen den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
1. Bartarif / Tages-Tickets
Das Flugs-Ticket und das Fahrrad Einzel-Ticket sowie die übrigen regionalen Tarife (City-Tarif Stolberg) bleiben unverändert.
Beim City-Ticket XL Düren wird auf Wunsch der Vertreter der Stadt Düren eine weitere Absenkung des Tarifangebotes zum 01.01.2019 auf 1,50 Euro beim Einzelfahrschein bzw. 1,40 Euro bei dem 4Fahrten-Ticket, verbunden mit Ausgleich der hiermit einhergehenden tariflichen Mindereinnahmen, vorgenommen. Die vorgenannte Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Düren.
Die Preise für den übrigen Bartarif sollen um durchschnittlich 2,99 % angepasst werden.
Neben der wirtschaftlichen Notwendigkeit erfolgt diese Maßnahme auch mit dem Ziel, die Attraktivität von Abo-Produkten im Vergleich zu Einzel- und Tagestickets zu steigern. Zudem sei erwähnt, dass die Tariffortschreibung im Bartarif in den vergangenen Jahren stets unter der durchschnittlichen AVV-Tariffortschreibung lag. Im Bereich der Einzeltickets erfahren das City-XL Aachen sowie das Kurzstreckenticket eine überdurchschnittliche Tariferhöhung. Die einheitenbedingte Mindesterhöhung um jeweils 10 Cent führt zu den überproportionalen Anpassungshöhen. Das City-XL Aachen Einzel-Ticket wird somit dem Preisniveau des City-Tarifs Stolberg gleichgesetzt. Eine Anpassung der Kurzstrecke um zehn Cent erfolgt, um den deutlich größeren Geltungsbereich gegenüber dem Flugs-Ticket widerzuspiegeln. Die Fahrpreise für Kinder bleiben, wie auch in den vergangenen Jahren, konstant. Um dem starken Rückgang von Tages- und Minigruppentickets entgegenzuwirken, sollen diese lediglich unterdurchschnittlich angepasst werden.
2. Zeitkarten-Tarife für Erwachsene
Im Bereich der Zeitkarten-Tarife für Erwachsene liegt die Tarifanpassung mit 2,37 % unter der durchschnittlichen Tarifanpassungshöhe.
Aufgrund der strukturellen Verbesserung des Mobil-Tickets stellt sich die Situation tariflich betrachtet wie folgt, geteilt nach struktureller und linearer Fortschreibung dar.
Die Wochenkarte soll über alle Preisstufen hinweg leicht unter dem Durchschnitt der Gesamtpreisfortschreibung um 2,6 % angepasst werden.
3. Zeitkarten für Schüler und Auszubildende
Die zum 01.08.2018 vorgenommenen Änderungen im Bereich der Azubi-Tickets sollen zum 01.01.2019 preislich unverändert mit 72,00 Euro für ein AVV-Azubi-Ticket und mit 62,00 Euro für ein AVV-Azubi-ABO fortgeführt werden.
Die Fahrpreise für Schüler in den Tarifsegmenten Wochen- und Monatskarte Schüler sowie Schüler-ABO sollen über alle Preisstufen hinweg eine Anpassung von unterdurchschnittlich 2,3 % erfahren.
Die Fahrpreise für Schüler im Tarifsegment School&Fun-Ticket (Eigenanteile) bleiben bis auf das Ticket für Selbstzahler unverändert. Der Preis des School&Fun-Ticket für Selbstzahler soll um 0,80 Euro auf 29,80 Euro / Monat angepasst werden.
Der Preis des Fun-Tickets soll sowohl im Monatskartenbereich als auch im Abonnement um durchschnittlich 2,53 % angehoben werden.
4. Tarife für Senioren
Bedingt durch die Verbesserungsmaßnahmen des Wegfalls der 9-Uhr-Grenze und der Einführung der Mitnahmekomponente zum 01.01.2019, sowie dem Ansatz der Gleichheit zum Azubi-Ticket erfährt das Tarifsegment Aktiv-Abo eine überproportionale Anpassung zum 01.01.2019 auf 58,00 Euro. Zudem sehen die strukturellen Verbesserungen in diesem Tarifsegment eine weitere Anpassung zum 01.01.2020 auf 62,00 Euro zuzüglich der noch im kommenden Jahr zu beschließenden linearen Tarifanpassung vor. Der Aktiv-Duo Preis (für zwei Personen) wird entsprechend dem Vorgenannten zum 01.01.2019 auf 99,80 Euro angepasst.
5. AVV-Job-Ticket und AVV-Firmen-Ticket
Die Tarife des AVV-Job-Tickets und des AVV-Firmen-Tickets sollen um durchschnittlich 2,91 % angepasst werden.
Die AVV-Ergänzung für VRS- und VRR-Job- und FirmenTicket-Inhaber soll zum 01.01.2019 einheitlich auf 79,20 Euro angehoben werden. Dies bedeutet für VRS-Kunden eine Erhöhung um 2,59 %. Die preislichen Auswirkungen für VRR-Kunden sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.
Modell | Preis 2018 | Preis 2019 |
AVV-Nord (solidarisch) | 28,60 Euro | entfällt |
AVV-Nord (fakultativ) | 66,10 Euro | entfällt |
AVV gesamt (solidarisch) | 57,50 Euro | entfällt |
AVV gesamt (fakultativ) | 122,00 Euro | 79,20 Euro (analog VRS-JobTicket-Kunden) |
Nachrichtlich: Die Preise für im VRR- und VRS-Raum zu nutzende Ergänzungen für AVV-Job-Ticket-Inhaber werden von den VRR- und VRS-Gremien festgelegt. Der Preis des JobTickets VRS für AVV-JobTicket-Inhaber soll um 3,50 Euro (+3,9%) auf 93,50 Euro erhöht werden. Der VRR schlägt seinen Gremien vor, die bisher geltende solidarische Ergänzung zum 01.01.2019 entfallen zu lassen und analog zu dem oben beschriebenen Vorgehen eine fakultative Ergänzung für AVV-Kunden zum Preis von 90,20 Euro anzubieten. Der Geltungsbereich verbleibt unverändert und bezieht sich auf einen Teilbereich des VRR-Gebietes.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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