Entscheidungsvorlage - FB 11/0301/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung durch Einrichtung von zwei Stellen für Sozialarbeiter/-innen im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Wilden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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11.10.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch die Einrichtung von zwei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 14 TVöD SuE, im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule zu beschließen.
- Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch die Einrichtung von zwei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 14 TVöD SuE, im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aktuell erfolgt eine organisatorische Betrachtung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), dem zur Zeit in neun Sozialraumteams 73,5 Planstellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung stehen. Wesentlicher Bestandteil der Betrachtung ist die Überarbeitung der seit der Jahrtausendwende nicht mehr veränderten Bemessungsgrundlage für den Stellenbedarf, da sich die Arbeitsinhalte in der Zwischenzeit doch deutlich verändert haben. Die Bemessungsgrundlage soll nunmehr zeitgemäß und vor allem fortschreibungsfähig aufgestellt werden.
Die Organisationsuntersuchung startete Mitte 2017, da sowohl FB 45 als auch FB 11 im Hinblick auf die in 2016 neu installierte Fachsoftware in diesem Bereich der Auffassung waren, dass eine solche Maßnahme erst nach einer gewissen Zeit der Einarbeitung aller MitarbeiterInnen im Programm sinnhaft stattfinden sollte. Die Untersuchung erfolgt unter Beteiligung von Mitarbeitendenvertreterinnen und -vertretern aus den verschiedenen Teams und Aufgabenbereichen, des Personalrats und FB 11. Es besteht dabei Einigkeit zwischen allen Beteiligten, dass als Grundlage für eine fortschreibungsfähige Stellenbemessung zunächst die Prozesse grundständig aufzunehmen und Optimierungspotenziale herauszuarbeiten sind. Hierbei sind nicht nur die Aufgaben aus dem Bereich der Sozialarbeit, sondern auch der wirtschaftlichen Jugendhilfe und des übrigen Verwaltungsbereichs zu analysieren. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass neben den fünf Teams für die bezirkliche Sozialarbeit (SRT 1 bis 5) weitere Sozialraumteams vorhanden sind, die sich auf verschiedene Themenbereiche spezialisiert haben und deren Prozesse damit von denen der Bezirksteams abweichen:
- Eingliederungshilfen / Hilfen bei Teilleistungsstörungen[1] (SRT 6)
- Pflegekinderdienst – PKD (SRT 7)
- Unbegleitete minderjährige Ausländer - umA (SRT 8)
- Kriseninterventionsdienst – KID (SRT 9).
Im Rahmen der Bezirkssozialarbeit sollen Kinder und Jugendliche entsprechend des staatlichen Wächteramtes und des daraus abgeleiteten Schutzauftrages vor Gefahren geschützt und Maßnahmen zu ihrem Wohl gesichert werden. Dies erfolgt durch Beratungsleistung, durch die Einleitung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen sowie damit einhergehende Klärungsprozesse. SRT 6 ist dabei zusätzlich auf die Vermittlung von Eingliederungshilfen und Hilfen bei Teilleistungsstörungen spezialisiert, SRT 7 kümmert sich speziell um Pflegekinder und -familien, SRT 8 betreut die unbegleiteten minderjährigen Ausländer mit ihren besonderen Problemlagen. Auf SRT 9 wird im Weiteren noch eingegangen.
Die Aufgaben aller Teams sind sehr von äußeren Einflüssen geprägt. Auch wenn die Fallzahlen zuletzt nicht mehr eklatant anstiegen bzw. im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer sogar rückläufig sind, ist feststellbar, dass die Anforderungen an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dennoch immer größer werden: die Problem- und Konfliktfaktoren sind durch physische und psychische Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen, aber auch betroffener Angehöriger, bis hin zu Suizidversuchen oder -androhungen sowie durch die stetig steigende Zahl von Prüfungen von Kindeswohlgefährdungen und – bei den umA – durch immer aufwendigere Klärungen im Hinblick auf eine eventuelle Familienanbindung erheblich gestiegen. Darüber hinaus ist zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit des Handelns und auch der rechtlichen Absicherung jeder Kontakt mit Klienten oder anderweitig involvierten Personen und/oder Institutionen durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Fachverfahren zu dokumentieren.
Da sowohl die Unterschiedlichkeit in der Bearbeitung als auch die steigenden Anforderungen im Rahmen der Organisationsuntersuchung Berücksichtigung finden müssen, gestaltet diese sich sehr zeitaufwendig. Aufgrund der zwischenzeitlich erlangten Einblicke in den Bereich ist bereits grundsätzlich von einem Stellenmehrbedarf auszugehen, der allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffert werden kann. Das Ergebnis der Stellenbemessung wird voraussichtlich Anfang 2019 vorliegen.
Im Vorgriff auf dieses Ergebnis wurde aber aufgrund einer Reihe von im letzten Jahr eingegangenen Überlastungsanzeigen bereits eine umfassende Veränderung veranlasst: mit Hilfe der in 2017 unterjährig eingerichteten vier Stellen wurde ein neuntes Sozialraumteam gegründet. Nach umfänglichen konzeptionellen Überlegungen kam man zu dem Ergebnis, dass dieses nicht als zusätzliches Bezirksteam, sondern in Form eines weiteren Spezialteams gestaltet werden und zentral als erster Ansprechpartner für jegliche Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen fungieren sollte. Die Herauslösung der Bearbeitung dieser Meldungen, die grundsätzlich keinen Aufschub dulden und bis dato neben dem normalen „Tagesgeschäft“ in den Bezirksteams zu bearbeiten waren, schien am besten geeignet, die Kolleginnen und Kollegen in den übrigen Teams zu entlasten.
Um den Kriseninterventionsdienst aber arbeitsfähig zu machen, mussten zusätzlich zu den neu eingerichteten Stellen 4,5 weitere Stellen aus den übrigen Sozialraumteams herausgelöst und dem SRT 9 zur Verfügung gestellt werden.
Dies wiederum führte dazu, dass die Belastung der Mitarbeitenden in den übrigen Teams aufgrund der immer weiter steigenden Komplexität der Fallbearbeitung nicht deutlich zurückging – trotz Herauslösung der Bearbeitung von Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und des im Verhältnis zur Gesamtstellenzahl eher gering erscheinenden Anstiegs an gewährten Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen. Eine Entlastung der Sozialarbeiterinnen und -arbeiter durch Übertragung von mit der Fallbearbeitung zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben auf Verwaltungspersonal würde einerseits einen hohen zusätzlichen Austauschbedarf erzeugen, erscheint andererseits im Sinne einer ganzheitlichen Fallbearbeitung aber auch nicht sinnvoll. Zudem würde eine solche Aufgabenverlagerung mangels entsprechender Kapazitäten an anderer Stelle einen Stellenaufwuchs bedeuten.
Um erneuten Überlastungsanzeigen aus dem Sozialarbeiter-Bereich vorzubeugen, erscheint es daher angezeigt, zumindest zwei der ins SRT 9 verlagerten Stellen für SozialarbeiterInnen zu ersetzen.
Nach Auffassung der Fachdienststelle sollte diese Maßnahme ausreichen, zumindest bis zum Abschluss der Organisationsuntersuchung eine Entspannung der Situation zu gewährleisten und gleichermaßen den eingehenden Meldungen zur Kindeswohlgefährdung als auch den sonstigen Aufgaben im Bereich der Sozialarbeit adäquat nachgehen zu können.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, im Vorgriff auf die letztendlichen Ergebnisse der Organisationsuntersuchung kurzfristig zwei weitere Stellen für SozialarbeiterInnen im Bereich der Sozialraumteams einzurichten.
Die Beteiligung des Personalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG (Anhörung) wurde in die Wege geleitet.
Fallzahlenentwicklung:
Struktur der Abteilung FB 45/300 – Jugend:
[1] Eingliederungshilfe wird Kindern mit (drohender) seelischer Behinderung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form gewährt. Grundlage hierfür ist in der Regel eine fachärztliche Diagnose.
Unter Teilleistungsstörungen (TLS) versteht man Leistungsdefizite in begrenzten Teilbereichen wie Rechnen, Lesen, Rechtschreiben, Sprechen oder der Motorik. Sie können auch mit Wahrnehmungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefiziten, Kontaktschwierigkeiten und emotionalen Störungen verbunden sein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2019 ff. | Folge- kosten (alt) | Folge- kosten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 10,800 € | 0 € | 388.800 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 10.800 € | - 388.800 € |
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Gemäß KGSt-Bericht Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018)“ sind für eine nach EG S 14 TVöD SuE ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 64.800 € jährlich anzusetzen.
Für das Jahr 2018 wird unterstellt, dass eine Besetzung der Stellen noch zum 1. Dezember 2018 erfolgen kann.
Die zusätzlich entstehenden Personalkosten in 2018 werden aus dem Personalkostenverbund getragen. Die entsprechenden Mehrkosten ab 2019 sind im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet worden.