Entscheidungsvorlage - FB 61/1006/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Nahverkehrsplan: Änderung infolge Luftreinhalteplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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11.10.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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18.09.2018
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13.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.09.2018
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14.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der Vorlage beschrieben, zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Empfehlungsbeschluss des Mobilitätsausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der Vorlage beschrieben, zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Empfehlungsbeschlüsse des Mobilitätsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Kenntnis und beschließt die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der Vorlage beschrieben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- VORBEMERKUNGEN
Am 26.08.2015 hat der Rat der Stadt Aachen die 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Der Nahverkehrsplan (NVP) bildet die Grundlage für die straßengebundene ÖPNV-Planung (Busverkehr). Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für die Direktvergabe des ÖPNV-Betriebs an die ASEAG in der Zeit von 12/2017 - 12/2027.
Aufgrund der aktuellen Sachlage in der Luftreinhalteplanung ist eine Anpassung des Nahverkehrsplans notwendig. Ziel der Anpassung ist es, den NO2-Grenzwert im Stadtgebiet Aachen schnellstmöglich einzuhalten, wie vom Verwaltungsgericht Aachen gefordert. Dafür müssen die Qualitätsstandards der Fahrzeuge hinsichtlich der erlaubten Fahrzeugemissionen verschärft werden. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits Maßnahmen ergriffen bzw. eingeleitet, um die Busflotte der ASEAG zu verbessern; u.a. die Beschaffung von Elektrobussen und die Nachrüstung mit Filtertechnik (hier insbesondere auch der aktuelle Antrag im Rahmen der Bundesförderung „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ zum Einbau von SCRT-Filtern). Durch die Änderung des Nahverkehrsplans können die erhöhten Qualitätsanforderungen auf die beauftragten Subunternehmen ausgedehnt werden.
Die von ASEAG beauftragten Subunternehmen betreiben aktuell 80 Busse (Stand 23.08.2018, Angabe der ASEAG) mit einem Abgasstandard unter Euro VI. Vor dem Hintergrund notwendiger Reserven und Dispositionsverschiebungen müssten alle diese Fahrzeuge nachgerüstet werden, auch wenn sie nicht regelmäßig die Umweltzone befahren.
Die Förderung nach dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes beträgt je nach Unternehmensgröße 40% bis 60% der Gesamtkosten, maximal 15.000 € pro Fahrzeug. Die Kosten für SCRT-Filter bei Bussen können zwischen 20.000 € und 30.000 € liegen. Es sollte sicherheitshalber mit verbleibenden Eigenkosten der Subunternehmen von durchschnittlich 15.000 € pro Fahrzeug kalkuliert werden.
Änderungen im Nahverkehrsplan sind im Kapitel 3.4.1 "Qualitätsstandards Fahrzeuge" sowie im Kapitel 7.10.1 "Modernisierung Busflotte" vorgesehen.
- ÄNDERUNGEN IM KAPITEL 3.4.1 „QUALITÄTSSTANDARDS FAHRZEUGE“
Betroffen ist der Textbaustein "Schadstoff- und Lärmemission" (Seite 55-56, aktueller NVP).
Bisheriger Textbaustein:
„Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte sowie des Motoren- und Betriebslärms sind durch Einsatz geeigneter Motortechnik, durch Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und durch eine angemessene Altersbeschränkung der Fahrzeuge zu erreichen. Die aktuelle AVV-Förderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Mindestanforderungen sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in Bezug auf das durchschnittliche Fahrzeugalter.
Beschaffungen von Neufahrzeugen müssen den höchsten auf dem Markt verfügbaren Abgasstandard erreichen. Zurzeit ist das EEV bzw. Euro 6.
Bei einer Einführung einer Umweltzone dürfen die Verkehrsunternehmen ab Einführungsdatum nur noch Busse mit grüner Plakette (derzeit lt. Gesetzeslage mindestens Euro 3-Standard in Kombination mit Dieselpartikelfilter) im Stadtgebiet Aachen einsetzen. Eventuelle Übergangsregelungen sind zu beachten.
Auf allen Buslinien, die über die Straßen Adalbertsteinweg, Wilhelmstraße und Jülicher Straße führen, sind - soweit betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar - Fahrzeuge mit höchstmöglichem Abgasstandard einzusetzen. Hier gilt ab 2018 der Mindeststandard Euro 5 + EEV oder besser.
Das Außenfahrgeräusch darf maximal 80 dB(A) betragen, bei Schaltgetriebe maximal 83 dB(A).“
Änderungsvorschlag (NEUER TEXT):
Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte sowie des Motoren- und Betriebslärms sind durch Einsatz geeigneter Motortechnik, durch Nachrüstung innovativer (Abgas-)Technik (insb. SCRT-Filter), Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und durch eine angemessene Altersbeschränkung der Fahrzeuge zu erreichen.
Die aktuelle AVV-Förderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Mindestanforderungen sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in Bezug auf das durchschnittliche Fahrzeugalter. Neu angeschaffte Fahrzeuge müssen die neueste Abgasnorm (derzeit Euro VI) erfüllen.
Die aktuelle Modernisierungsstrategie ist wichtiger und verbindlicher Baustein der Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) in 2018 / 2019 für die Stadt Aachen.
Ab dem 1.9.2019 müssen alle Busse der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, dem Abgasstandard Euro VI (oder besser) entsprechen oder elektrisch angetrieben sein. Ein dem Abgasstandard Euro VI vergleichbarer Standard kann durch Nachrüsttechnik mit SCRT-Filter erreicht werden. Sofern in einer Übergangszeit bis einschließlich 2020 aus nachgewiesenen betriebsbedingten Gründen Ausnahmen von o.g. Standard unausweichlich sind, ist der Standard mindestens an den in diesem Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert tatsächlich überschreitenden Belastungsschwerpunkten einzuhalten.
Ab dem 31.12.2020 müssen alle Busse der Subunternehmen der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, mindestens an den im Luftreinhalteplan definierten und den maßgeblichen Grenzwert tatsächlich überschreitenden Belastungsschwerpunkten dem oben beschriebenen Abgasstandard entsprechen.
Das Außenfahrgeräusch darf maximal 80 dB(A) betragen, bei Schaltgetriebe maximal 83 dB(A).
- ÄNDERUNGEN IM KAPITEL 7.10.1 „MODERNISIERUNG“ BUSFLOTTE
Bisheriger Textbaustein: (Seite 198 im aktuellen NVP)
„Die zukünftige Busflotte muss insbesondere den Anforderungen des Aachener Luftreinhalteplans gerecht werden. Erklärtes Ziel ist ein ÖPNV mit modernster Fahrzeugtechnik. Neu angeschaffte Fahrzeuge sollen ausschließlich der neuesten Abgasnorm, aktuell Euro 6, entsprechen.
In der aktuellen Diskussion werden zwei Szenarien betrachtet, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt berücksichtigen und sich am aktuellen ÖPNV-Betreiber orientieren:
Erweitertes Beschaffungsprogramm 2015-2020
Im Rahmen des Luftreinhalteplanes für die Stadt Aachen, 1. Fortschreibung 2015 (Maßnahme MF 4) wird eine beschleunigte Flottenerneuerung vorgeschlagen. Dort wird ein verstärkter Austausch von Euro 3-Bussen gegen Fahrzeuge mit neuesten Abgasstandards in den nächsten drei Jahren vorgeschlagen. 2015 bis 2017 würden jährlich 20 Busse der Schadstoffklasse Euro 6 angeschafft. Die vorgezogene Investition wird durch eine reduzierte Beschaffung in den Folgejahren (2018 bis 2020) ausgeglichen. Die Zusatzkosten für den vorzeitigen Austausch von Euro 3-Bussen wurden über den geplanten Zeitraum von 6 Jahren auf ca. 1,3 Mio. EUR kalkuliert.
Optimierte Busflottenmodernisierung 2015-2018
Mit einer weiteren Variante „Optimierte Busflottenmodernisierung 2015-2018“ könnte bereits Ende 2018 die Gesamtflotte den Standard Euro 5 und besser erfüllen. Danach wären in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt je 25 neue Busse anzuschaffen (14 Busse gemäß regulärem Beschaffungsprogramm + 6 weitere Busse gemäß zusätzlichem Erweiterungsprogramm + 5 weitere Busse „on top“). In 2018 würden dann noch weitere 14 Busse ausgetauscht. Für diese umfassende Busflottenmodernisierung fallen insgesamt Mehrkosten in Höhe von 3,2 Mio. EUR an.
Unabhängig wird seitens der Stadtverwaltung ein Anreizprogramm für Subunternehmer angedacht, um vorgezogene Neuanschaffungen von Bussen mit mindestens Euro 4-Standard zu unterstützen.
Weiteres Vorgehen
Die Entscheidung für die weitere Modernisierungsstrategie ist mit dem aktuellen Verfahren der Fortschreibung des Luftreinhalteplans verknüpft und abhängig von der weiteren politischen Beratung.“
Änderungsvorschlag (NEUER TEXT):
Die zukünftige Busflotte muss den Anforderungen des Aachener Luftreinhalteplans gerecht werden. Erklärtes Ziel ist ein ÖPNV für die gesamte Aachener Busflotte (ASEAG und beauftragte Subunternehmen) mit modernster Fahrzeugtechnik und einem hohen Elektrifizierungsanteil. Neu angeschaffte Fahrzeuge müssen die neueste Abgasnorm (derzeit Euro VI) erfüllen.
- FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden - wie bisher üblich - in separaten Vorlagen zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
- AUSBLICK
Die Änderungen des Nahverkehrsplans werden mit dem Ratsbeschluss dieser Vorlage wirksam.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |