Anhörung - FB 11/0317/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2019 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 (2. Lesung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2019 (s. Anlage 1), ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 30.10.2018 (s. Anlage 3), zu beschließen.
Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Inhaltsverzeichnis
I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019
I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
I.1.1Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
I.1.2Kosten und Refinanzierung
I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
I.3 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
I.4 Bewertungsänderungen
I.5Gesamtbetrachtung
II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019
II.1Personalkostenverbund (Haushaltsplanentwurf 2019)
II.2Personalkostenverbund (Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2019)
Erläuterungen
I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019
Durch diverse Veränderungen wird sich die Zahl der Mehrstellen für den Stellenplan 2019 gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2019 um weitere 46,5 Mehrstellen erhöhen. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der vorsorglichen Einrichtung von 50 Stellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz zuzüglich einer Stelle für Fallmanagement. Unter Berücksichtigung von Stelleneinsparungen, Refinanzierungen etc. ergibt sich für das Haushaltsjahr 2019 eine Verbesserung von 242.000 € (Näheres dazu unter II.2).
Die Veränderungen werden im Folgenden im Detail erläutert:
Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2019 im August 2018, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 dem Rat am 10.10.2018 und im Nachgang am 11.10.2018 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
- Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Stellenumwandlungen
- Bewertungsänderungen
Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2019"
(Stand: 30.10.2018), der als Anlage 3 beigefügt ist, zusammengefasst.
Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf 2019 saldiert insgesamt 47,5 Mehrstellen.
Bereich | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen | saldiert |
| 69,0 (davon 6,0 kw) | 19,5 (davon 3,0 kw) | + 49,5 |
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| 1,0 | - 1,0 |
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| 0,0 |
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| 1,0 | - 1,0 |
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| 0,0 |
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| 0,0 |
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| 0,0 |
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| 0,0 |
Summe | 69,0 | 21,5 | + 47,5 |
Mehrstellen (STPLE 2019 : STPL 2019) | 47,5 | 47,5 |
Anmerkung:
Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet
keine Veränderung des Stellensolls.
Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2019 dargestellt.
I.1Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken (Anlage 3 - VN Teil B. I.)
Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019 sind im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) weitere 69,0 Stellen, davon 6 befristet, einzurichten. Darin enthalten ist ein zusätzlicher Planstellenbedarf von 51,0 Stellen aufgrund des voraussichtlich zum Ende des Jahres in Kraft tretenden „Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose“. Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 die Stellenbedarfe anerkannt. Hiervon hat der Rat in seiner Sitzung am 10.10.2018 bereits 4,0 befristete Planstellen für das Projekt „ALigN“ im Bereich Bauverwaltung (B 03) beschlossen.
Darüber hinaus ist wegen des weiterhin festgestellten Bedarfs die Verlängerung der an 5,0 Stellen angebrachten kw-Vermerke erforderlich.
Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
I.1.1Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenbereichen:
Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenarten:
Bei den 59,5 Stellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:
11,0 Stelle für Digitalisierung (Chief Digital Officer), Dez. I
44,0 Stellen für das Projekt ALigN, B 03 / Dez. III
50,0 Stellen für Langzeitarbeitslose (Teilhabechancengesetz), FB 11/Personalreserve
22,0 Stellen für technische Sachbearbeitung, FB 36
11,0 Stelle für das Projekt „N-Power“, FB 02
00,5 Stelle für Abrechnung Projekte, FB 02
11,0 Stelle für Fallmanagement (Teilhabechancengesetz), FB 56
I.1.2Kosten und Refinanzierung
Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 69,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung von kw-Vermerken, belaufen sich in 2019 auf insgesamt 2.498.800 €. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln im Personalkostenverbund (= Deckung PKV) und kalkulierten Stelleneinsparungen sowie Drittmitteln ergibt sich ein Mehrbedarf für den PKV in Höhe von rund
496.300 €. Hierzu wird im weiteren Verlauf unter Punkt II.2 näher eingegangen.
Zusätzlich ist von einer Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen für einzurichtende Stellen im FB 37 und Personalkostenerstattungen (Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose entsprechend des Teilhabechancengesetzes) in Höhe von insgesamt 1.224.300 € auszugehen.
Die sich daraus rechnerisch ergebende Verbesserung in Höhe von 728.000 € ist auch auf die nicht unerhebliche Zahl von 21,5 einzusparenden Stellen zurückzuführen.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 69,0 Stellen und sonstiger Bedarfe (2.498.800 €):
Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:
I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken (Anlage 3 - VN Teil B. II.)
Im gesamtstädtischen Bereich können weitere 21,5 Stellen eingespart werden, davon 19,5 in der Allgemeinen Verwaltung sowie jeweils 1,0 Stelle in der regio iT (Abtlg. II.) und im E 26 (Abtlg. IV.). Drei Stelleneinsparungen sind auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen.
Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
I.3Stellenumwandlungen und -verlagerungen (Anlage 3 - VN Teil B. III.)
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind wegen neuer Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.
Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.
Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll insgesamt nicht, sind also stellenplantechnisch neutral.
I.4Bewertungsänderungen (Anlage 3 - VN Teil B. IV.)
Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
I.5Gesamtbetrachtung
Unter Berücksichtigung der Änderungen lt. beigefügtem Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2019 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 demnach wie folgt ab:
Bereich |
| Beamte / Beamtinnen | Tariflich Beschäftigte | insgesamt |
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I. Allgemeine Verwaltung | 1.111,5 | 2.167,0 | 3.278,5 |
| |
II. regio iT | 17,0 | * | 17,0 |
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III. Aachener Stadtbetrieb (E 18) | 14,0 | * | 14,0 |
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IV. Gebäudemanagement (E 26) | 13,5 | * | 13,5 |
| |
V. Volkshochschule (E 42) | 4,0 | * | 4,0 |
| |
VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) | 4,5 | * | 4,5 |
| |
VII. Kulturbetrieb (E 49) | 14,0 | * | 14,0 |
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VIII. Eurogress – Aachen (E 88) | 1,0 | * | 1,0 |
| |
Summe | 1.179,5 | 2.167,0 | 3.346,5 |
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* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.
Gegenüber dem Stellenplan 2018 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - somit gesamtstädtisch insgesamt 108,5 Mehrstellen zu verzeichnen:
Stellenplan 2018 | 3.238,0 |
|
| + 61,0 | lt. Vorlage PVA 11.10.2018 |
Stellenplanentwurf 2019 | 3.299,0 |
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| + 47,5 | lt. Vorlage PVA 06.12.2018 |
Stellenplan 2019 | 3.346,5 |
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II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019
II.1Personalkostenverbund (Haushaltsplanentwurf 2019)
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 wurde im Rahmen der Stellenplanvorlage 2019 u.a. umfassend über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 des Personalkostenverbundes berichtet.
Das Gesamtvolumen des Personalkostenverbundes, der zentral vom Fachbereich Personal und Organisation veranschlagt wird, beläuft sich im Haushaltsplanentwurf 2019 auf insgesamt
233.312.100 €. Hiervon entfallen 195.106.000 € auf Personalaufwendungen und 38.206.100 € auf Versorgungsaufwendungen. Die finanziellen Bedarfe für die im Rahmen der 1. Lesung zur Einrichtung vorgeschlagenen Stellen sind entsprechend berücksichtigt.
Unter Hinzurechnung des Betrages in Höhe von 120.000 €, der vorsorglich noch kurzfristig für das „Fallmanagement Teilhabechancengesetz“ im Haushaltsplanentwurf 2019 eingeplant wurde, stimmen die in der Vorlage am 11.10.2018 dargestellten Personalaufwendungen (PKV) mit den Zahlen im Haushaltsplanentwurf 2019 überein.
Die Bedarfsanpassung (Ansatzverringerung) in Höhe von 1,5 Mio. € ist in den Entwurfszahlen 2019 anteilig auf die Kostenarten Dienstbezüge (-1,0 Mio. €) und Entgelte (-0,5 Mio. €) verteilt worden.
Die Höhe der Versorgungsaufwendungen sowie der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von -16.369.100 € sind unverändert geblieben.
II.2Personalkostenverbund (Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2019)
Die aus den Stellenplanveränderungen für die 2. Lesung resultierenden finanziellen Bedarfe sind für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 angemeldet worden.
Darin enthalten sind auch vorsorglich 50 Stellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz in Höhe von rd. 1,1 Mio. € sowie 1 Stelle für das Fallmanagement. Hierzu bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. So ist die Verwaltung in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 beauftragt worden, im Zusammenhang mit den zur Einrichtung vorgesehenen Stellen „Teilhabechancengesetz“ in der Sitzung, in der auch diese Vorlage behandelt wird, konzeptionelle Vorschläge zur Ausgestaltung vorzustellen.
Unter Berücksichtigung der Anmeldungen für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 würde sich der Personalkostenverbund 2019 um insgesamt 496.300 € im Vergleich zu den Entwurfszahlen 2019 erhöhen. Diesem Mehraufwand stünden im Haushalt Erträge in Höhe von insgesamt 1.110.000 € gegenüber. Es handelt sich hierbei um die Lohnkostenzuschüsse für die Stellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass den einzurichtenden Stellen im Fachbereich Feuerwehr Mehreinnahmen in Höhe von 114.300 € im Gebührenbereich Rettungsdienst gegenüberstehen.
Saldiert ergibt sich demnach für das Jahr 2019 sogar eine einmalige Verbesserung in Höhe von 728.000 €. Diese ist auch darin begründet, dass zusätzlich mit den zur Einsparung vorgeschlagenen Stellen die Ansätze für das Haushaltsjahr 2019 in bestimmten Fällen aufgrund der voraussichtlich zeitlich verzögerten
Bewirtschaftung entsprechend gekürzt ausgewiesen wurden. In den Folgejahren verringert sich dieser Effekt, weil die Stellen ganzjährig eingeplant sind. Dies betrifft auch die 50 Stellen nach dem Teilhabechancengesetz, die für 2019 lediglich anteilig für 9 Monate berücksichtigt worden sind.
Grundsätzlich bleibt abzuwarten, ob die Anmeldungen für die Veränderungsnachweisung unverändert übernommen und in die Haushaltsplanberatungen 2019 einfließen werden.
In den obengenannten Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 6,5 Mio. € (Entwurfszahlen 2019). Darin enthalten sind auch die Personalkosten für Projektstellen, die im Stellenplan berücksichtigt werden. Dies trifft zu, wenn die Mindestdauer der Stellen länger als 1 Jahr beträgt. In der 2. Lesung handelt es sich um die Einrichtung von 4 Projektstellen für „ ALigN“(B 03) sowie 1,5 Projektstellen für „N-Power“ und „Abrechnung N-Power, Switch, YouRegion“ (FB 02) oder um die Verlängerung von kw-Vermerken an Projektstellen.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nicht jede Planstelle im Stellenplan aus dem Personalkostenverbund finanziert wird.
Die im Haushaltsplanentwurf 2019 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes zuzüglich der finanziellen Veränderungen, die für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 angemeldet und aufgenommen werden, sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2019 im Personal- und Verwaltungsausschuss in der heutigen Sitzung.
Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2019 zusätzliche finanzielle Mehrbedarfe ergeben, die naturgemäß in der Veränderungsnachweisung noch nicht berücksichtigt werden konnten.
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Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
nachrichtlich:
Soweit sich durch Stellenplanveränderungen, insbesondere Stelleneinrichtungen und -einsparungen, finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 angemeldet worden.
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2019 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Anlagen
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