Kenntnisnahme - FB 61/1069/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach Verkehrsverbote für einzelne Firmen nicht zulässig sind und außerdem zur Prämienstraße keine geeignete Alternative zwischen Schleidener Straße und Betriebssitz besteht. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Prämienstraße stellt neben ihrer Funktion als Einkaufsstraße Walheims auch eine zentrale Wegeverbindung zwischen den Hauptverkehrsstraßen Schleidener Straße und Schmithofer Straße bzw. Monschauer Straße dar. In dieser Funktion soll sie die Durchgangsverkehre aufnehmen und die benachbarten in Tempo 30-Zonen liegenden Straßen von diesem Verkehr entlasten. In dieser Funktion nimmt sie auch den örtlichen Linienbusverkehr sowie den landwirtschaftlichen Verkehr in diesem weitgehend ländlich strukturierten Ortsbereich auf.

 

Bei einer Fahrbahnbreite von insgesamt 9,75 m verbleiben bei beidseitigem Fahrbahnrandparken ca.

5,50 m Restfahrbahn, die einen Begegnungsverkehr zwischen PKW und LKW ungehindert ermöglichen. Beim Aufeinandertreffen zweier LKW bzw. Linienbusse muss einer in geeigneten Verkehrslücken warten, bis der Gegenverkehr an ihm vorbeigefahren ist. Die vom Antragsteller geschilderten Großfahrzeuge und Erntegeräte des ortsansässigen Landwirts sind oftmals noch etwas breiter, sind aber für den Straßenverkehr zugelassen und dürfen insofern das öffentliche Straßennetz nutzen. Die sich hieraus vereinzelt ergebenden Rangier- oder Wartezeiten im Begegnungsverkehr sind nicht zu vermeiden.

 

Die Sperrung der Prämienstraße für eine spezielle Firma oder Familie und deren Gespanne lässt die Straßenverkehrsordnung nicht zu. Es dürfen nur bestimmte Fahrzeugarten übergreifend per Beschilderung ausgeschlossen werden, was alle Landwirte bzw. Traktor-Gespanne treffen würde. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Ausweichstrecke Auf der Kier führt durch eine Tempo 30-Zone und an einem Seniorenheim vorbei und ist darüber hinaus in einer Fahrtrichtung gesperrt. Die Anfahrt über Friesenrath und Schmithof zum landwirtschaftlichen Betrieb würde zahlreiche andere Anwohner in den Ortslagen Friesenrath und Schmithof belasten und außerdem einen erheblichen Umweg mit entsprechenden Abgasentwicklungen bedeuten. Die Prämienstraße stellt unter Berücksichtigung aller Aspekte und der je nach Vegetationsperiode nur blockweise verkehrenden landwirtschaftlichen Großfahrzeuge die günstigste Alternative dar.

 

Auch wenn sicherlich nachzuvollziehen ist, dass es immer wieder zu vereinzelten Behinderungen im örtlichen Verkehr durch die genannten Großfahrzeuge kommt, hält die Verwaltung dennoch verkehrsbeschränkende Maßnahmen für die Prämienstraße für nicht verhältnismäßig.

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Anlagen

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