Entscheidungsvorlage - FB 11/0318/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807,

011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101,

020201, 020702, 021001, 021101 und 021401

sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen


Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2019 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung sowie den zu fassenden Einzelveränderungen der nachfolgenden Vorlagen und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten und Produktblätter für den Haushalt 2019 zu beschließen.             

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 ist am 10.10.2018 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.

 

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.

 

Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 - 2022 (sog. Personalkostenverbund). In Anlehnung an die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgte die Fortschreibung der Dienst- und Versorgungsbezüge in 2019 mit drei Prozent. Für die Entgelte der Beschäftigten und der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung wurden die laut aktuellem Tarifabschluss 2018 vereinbarten linearen Erhöhungen von 3,09% zum 01.04.2019 und von 1,06% zum 01.03.2020 eingerechnet. Im Übrigen sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent jährlich fortgeschrieben. Davon ausgenommen sind die Pensionszuführungen für Versorgungsempfänger und die Ertragsposition für die Auflösung von Pensionsrückstellungen, deren Kalkulation auf Basis der beiden Vorjahresergebnisse erfolgte. Für die zur Einrichtung vorgesehenen Stelleneinrichtungen der 1. Lesung Stellenplan (PVA am 11.10.2018) sind die Personalaufwendungen bereits im Haushaltsplanentwurf 2019 berücksichtigt.

Alle finanziellen Veränderungen sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Konten veranschlagt. Die produkt- und kontenscharfe Verteilung wird unmittelbar für den Haushalt 2019 erfolgen.

Die aus den Stellenplanveränderungen für die 2. Lesung Stellenplan resultierenden finanziellen Bedarfe sind für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 angemeldet worden.

 

Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten.

Beschlüsse der Bezirksvertretungen, welche bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden schnellstmöglich nachgereicht.

 

Auch Veränderungsnachweisungen, die den Personal- und Verwaltungsausschuss betreffen und bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden schnellstmöglich nachgereicht.

 

 

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Anlagen

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