Entscheidungsvorlage - E 26/0142/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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27.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2017 mit einer Bilanzsumme von 642.510.212,41 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.108.721,90 Euro festzustellen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
- Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2017 mit einer Bilanzsumme von 642.510.212,41 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.108.721,90 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 weist zum 31.12.2017 eine Bilanzsumme von 642.510.212,41 EUR (Vorjahr: 651.505.269,11 EUR) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.108.721,90 (Vorjahr: 10.317.715,13 Euro) aus.
Der Betrieb schließt auch in 2017 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2017 ein planmäßiger Verlust in Höhe von rd. 11,26 Mio. Euro zu erwarten; dieser konnte letztlich um rd. 147 TEUR verringert werden.
Laut § 10 der EiGVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der aktuellen Eigenkapitalquote des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt 25,1 % (zum Vergleich Vorjahr: 26,5 %) unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2017 und incl. der eigenkapitalähnlichen Mittel 42,9 % (zum Vergleich Vorjahr 43,4 %) - schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 eine Verrechnung der Verluste aus 2012 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.
Es ergibt sich mit Stand 31.12.2017 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2013 bis einschließlich 2016 von insgesamt - 45.729.895,23 Euro.
Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 und Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt NRW vom 15.12.2016 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 betraut. Die BRV AG hat den Abschluss zum 31.12.2017 geprüft und mit Datum vom 30.08.2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt durch die BRV AG zur Erteilung des Prüfvermerks übersandt.
Eine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt liegt noch nicht vor. Die Beschlüsse stehen somit unter dem Vorbehalt des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Hinweis
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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965,1 kB
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