Entscheidungsvorlage - E 49/0063/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Depot TalstraßeResümee der bisherigen Nutzungserfahrungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Entscheidung
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15.11.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Depot Talstraße wurde zum 01.01.2017 dem Kulturbetrieb übertragen.
- Folgende Dauervermietungen liegen vor:
Aquarius ERC GmbH
Fa. MINEWORKS GmbH
Atelierhaus Aachen e. V.
Jugendberufshilfe FB 45
Euregionales Medienzentrum
Offene Tür Talstraße FB 45
Stadtteilbüro AC Nord
DRK
Kinderschutzbund
Mieterschutzverein
Deutsch-Ungarischer-Freundeskreis e.V.
Stadtteilbibliothek
- Temporäre Vermietungen:
Ergänzend zu den dauerhaften Vermietungen in den dargestellten Mietflächen werden in der Piazza und dem ca. 65 m² großen Seminarraum im Erdgeschoss bereits seit Januar 2017 verschiedene temporäre Vermietungen durch den Geschäftsbereich E 49/S (Kulturservice) durchgeführt.
- Diverse Termine für Fotoaufnahmen für Werbezwecke
- Schlaun Wettbewerb
- Ausstellung „Alkohol in der Schwangerschaft“ des FB Schule, Jugend und Kinder
- Tagungsveranstaltungen des Städtetages NRW
- Stadtteilkonferenzen und Sitzungen des Lenkungsausschuss AC NORD
- Begrüßungsveranstaltung des FB Personal und Organisation für Neuankömmlinge in der Verwaltung
- Workshop zur Quartiersentwicklung AC NORD
- Workshop der RWTH Aachen zum Thema „Recyclinggerechtes Bauen“
- Schauspielveranstaltungen
- Lesungen, Film- und Kinoveranstaltungen
- Konzerte
- Workshops und Informationsveranstaltungen
- Hochzeiten und Familienfeiern
- Ausschusssitzungen verschiedener städtischer politischer Gremien
- Festveranstaltungen von unterschiedlichen Firmen
- Veranstaltung des AK Kind und Familie zum Weltkindertag
Die Raumvermietungen sowie die Mietsätze für das Jahr 2019 sind beigefügt.
Die Erträge liegen durchschnittlich zwischen 30.000 € und 35.000 €.
Nunmehr stellt sich durch die verschiedenen Gremien (wie Lenkungs- und Steuerungskreis) die Frage, in wie weit s.g. „Quartiersbezogene Veranstaltungen“ kostenfrei gestellt werden könnten, um dem Anspruch eines soziokulturellem Zentrum gerecht zu werden.
Gem. Beschluss des VVs vom 04.04.2017 sind bereits der Lenkungskreis und die Stadtteilkonferenz des Stadtteilerneuerungsprogramms „Soziale Stadt Aachen-Nord“ freigestellt.
Weitere „Quartiersbezogene Veranstaltungen“ gilt es zu definieren.
Vorschlag der Verwaltung:
Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Betriebsausschuss Kultur vom 11.10.2018 wurde der Sachverhalt verwaltungsintern geprüft.
Die Verwaltung schlägt daher vor, für quartiersbezogene Veranstaltungen keine Miete, sondern lediglich Betriebskosten (Kosten, die seitens des Kulturbetriebs amortisiert bzw. direkt gezahlt werden müssen) in Rechnung zu stellen.
Die Möglichkeit von Pauschalen sollte weiterhin eingeräumt werden.
Des Weiteren soll die Mietstruktur wie bisher vorgenommen werden, d.h. Basismieten für gemeinnützige Einrichtungen bzw. Vereine, private Mieten für Privatveranstalter und gewerbliche Mieten für gewerbliche Veranstalter.
In der Regel werden sich quartiersbezogene Veranstaltungen auf die s.g. Basismieten beziehen, die zur Zeit lediglich mit den v.g. Betriebskosten in Rechnung gestellt werden.
Die Verwaltung sollte dies im regelmäßigen Austausch mit den quartiersbezogenen Gremien eruieren.
Der Betriebsausschuss Kultur wird nach Ablauf eines Jahres erneut informiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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64,1 kB
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