Kenntnisnahme - E 18/0156/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses am 11.09.2018
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Protokoll:

Öffentlicher Teil

zu 1

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Ratsherr Servos, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und der Verwaltung sowie die anwesenden Gäste.

Wünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

 

 

zu 2

Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses am 12.06.2018 und am 16.05.2018

 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb genehmigt bei 3 Enthaltungen die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses am 12.06.2018.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb genehmigt bei 3 Enthaltungen die Niederschrift über die Sondersitzung des Betriebsausschusses am 16.05.2018.

 

 

zu 3

Bericht über das 1. Halbjahr 2018 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb
Vorlage: E 18/0134/WP17

Ratsherr Krenkel bittet bezüglich der Personalkosten um Mitteilung, ob die Kosten für die Pensionen der verbeamteten Kollegen des Aachener Stadtbetriebes den Aufwendungen zugerechnet werden.

Hierzu antwortet der Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes, Herr Thalau, dass die Pensionsaufwendungen aus einer entsprechenden Rücklage durch die Stadt Aachen selbst an die Ruhestandsbeamten ausgezahlt werden. Während der aktiven Dienstphase werden aus dem Wirtschaftsplan des E 18 Mittel an die Pensionsrücklage zugeführt. Für die Beschäftigten des Betriebes wird der gesamte Aufwand vollständig aus dem Wirtschaftsplan getragen.

 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
 

 

zu 4

Änderung der Öffnungszeiten des Recyclinghofes Aachen-Eilendorf
Vorlage: E 18/0135/WP17

Ratsherr Pütz versteht die grundsätzliche Argumentation bezüglich der unterschiedlichen Öffnungszeiten und befürwortet den Einspareffekt in Bezug auf die Beleuchtungsanlage, befürchtet jedoch, dass die unterschiedlichen Winter- und Sommeröffnungszeiten zu Verwirrungen bei der Bevölkerung führen können, da einheitlich durchgängige Zeiten leichter zu merken seien.

Der zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr Lennartz, entgegnet hierzu, dass die Öffnungszeiten sowohl im Abfallkalender, als auch in der sonstigen Presse regelmäßig veröffentlicht werden.

Im Sommer seien längere Öffnungszeiten jedoch sehr sinnvoll, da durch den anfallenden Grünschnitt die Recyclinghöfe häufiger kontaktiert werden.

 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis und beschließt mit einer Enthaltung die Änderungen der Benutzungsordnung für den Recyclinghof Aachen-Eilendorf.
 

 

zu 5

6. Nachtrag zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung)
vom 10.12.2008
Vorlage: E 18/0136/WP17

Diese Vorlage erläutert der Betriebsleiter Herr Thalau dahingehend, dass insbesondere durch Nennung klarer Vorgaben in der Satzung den Vorschriften des Arbeitsschutzes sowie einer Empfehlung des Unfallversicherungsträgers Rechnung getragen werde.

Durch das Team Arbeitshindernisse des Geschäftsbereiches Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst seien umfassende Standortbegehungen durchgeführt worden, deren Ergebnisse in die Satzung eingearbeitet wurden. Ebenso wurde den Beschwerden der Kollegen über vermüllte, versperrte oder zu enge Zugänge Rechnung getragen. Durch die deutlichen Regelungen in der Abfallwirtschaftssatzung habe der Stadtbetrieb nunmehr eine Handhabe, die Aufhebung der Missstände und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beim Grundstückseigentümer durchzusetzen.

Herr Thalau merkt weiterhin an, dass die Regelung des § 13 Abs. 4 b der Abfallwirtschaftssatzung aufgrund einer entsprechenden Empfehlung des Arbeitsschutzes auf 80 cm Türbreite geändert werden könne.

Auf die Fragen von Ratsfrau Kehren und dem sachkundigen Bürger Klopstein antwortet Herr Thalau, dass nach einer Anpassung der Satzung nicht sämtliche Standorte untersucht und vermessen werden, nunmehr jedoch konkrete Maßnahmen wegen beispielsweise überladener oder fehlbefüllter Behälter, deren Gewicht mancherorts über 90 kg lag, nach entsprechender Kommunikation mit den Eigentümern, durchgesetzt werden können.

Ratsherr Corsten stimmt für die CDU-Fraktion den Änderungen der 6. Nachtragssatzung der Abfallwirtschaftssatzung zu, er könne insbesondere mit den Regelungen zum Arbeitsschutz und den Fehlbefüllungen sehr gut leben.

 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig

zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den 6. Nachtrag zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen mit der Änderung des § 13 Abs. 4 b der Abfallwirtschaftssatzung auf 80 cm Türbreite zu beschließen.

 

 

zu 6

Fremdvergabe von Grünflächenpflegeleistungen im Vergleich zur Eigenleistung
Vorlage: E 18/0138/WP17

Mittels einer Power Point Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, erläutert der Betriebsleiter Herr Thalau zunächst, dass der Aachener Stadtbetrieb eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen erbringe und das Umsatzvolumen dieser Leistungen bei ca. 65 Mio. Euro liege, wobei der überwiegende Teil (52 %) auf Personalkosten entfallen.

Im Anschluss trägt der Teamleiter der Baumpflege, Herr Schulz, die aktuelle Vergabepraxis der Baumbestandspflege sowie zur Pflege des Gebäudegrüns vor. Insbesondere werden im Bereich der

Baumpflege die sehr aufwändigen Pflegearbeiten mittels Seilklettertechnik und aufwändige Baumfällungen im öffentlichen Straßenraum primär fremd vergeben.

Zusammenfassend erläutert Herr Schulz, dass

-                       im Vergleich zu den an externe Dritte vergebene Leistungen der Umfang der Eigenleistungen überwiege,

-                       beide Varianten spezifische Vor- und Nachteile aufwiesen,

-                       durch Festlegung entsprechender Prioritäten im Einzelfall eine „make-or-buy" Entscheidung getroffen werde,

-                       voraussichtlich im März 2019 ein Gesamtüberblick aller Vergaben und Handlungsvorschläge im Ausschuss vorgestellt werden könne.

Auf die Frage des sachkundigen Bürgers Schmitz-Reiber antwortet Herr Thalau, dass das öffentlich gewidmete Grün vollständig durch den Stadtbetrieb gepflegt werde, für das Gebäudegrün sei das städtische Gebäudemanagement zuständig, welches den Stadtbetrieb mit der operativen Durchführung der Aufgabe beauftragt habe.

Ratsherr Neumann bittet um Darstellung, inwieweit Arbeiten mit weniger qualifizierten Menschen durchgeführt werden können.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, nennt als einen Grund der Analyse mögliche jahres- und fachbereichsübergreifend zu schaffende Synergien. Wichtig sei es, einen Zeitraum von ca. 12 Monaten abzubilden um klarzustellen, welche Kompetenzen durchgängig vorhanden sein müssten. Einzelne Beispiele aus dem Gesamtpaket herauszureißen halte er aktuell für wenig produktiv, am Ende der Gesamtdarstellung solle es jedoch eine Diskussion auf politischer Ebene geben.

Herr Thalau merkt zur Frage von Ratsherrn Neumann an, dass es beim Aachener Stadtbetrieb bereits eine Vielzahl von Tätigkeiten gebe, die von Menschen ohne eine spezielle Ausbildung oder Qualifikation ausgeübt werden können. Hier seinen bereits hunderte von Beschäftigungsverhältnissen geschlossen worden, welche auch ungelernten Menschen eine Perspektive bieten. Grundvoraussetzung sei jedoch der Wille zur Arbeit und eine entsprechende gesundheitliche Eignung, da der weit überwiegende Teil dieser Arbeiten körperliche Arbeit und eine bestimmte Belastung wie Anstrengung erfordert.

Der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber bittet um Beachtung der Wirtschaftlichkeit. Es stelle sich die Frage, wo der Stadtbetrieb an seine Grenzen stoße, weil z.B. entsprechende Kapazitäten nicht vorhanden seien.

Ratsherr Krenkel verweist auf den Unterschied von Median und Mittelwert und bittet darum, Kennzahlen möglichst vergleichbarer Bereiche vorzustellen, wie auch Betriebsvergleiche zu anderen Städten. Dies sagt der Betriebsleiter Herr Thalau gerne zu.

Ratsherr Corsten gibt zu bedenken, dass es gerade im Bereich der Grünpflege viele Akteure in dieser Stadt gäbe. Das Geld werde zwar ausgegeben, komme aber nicht immer beim Stadtbetrieb an. Das Auftraggeber- Auftragnehmerverhältnis werde seit Jahren in Bezug auf Schnittstellen und Reibungsverluste diskutiert.

Bezüglich der Beschäftigung von ungelernten Menschen weist Ratsherr Corsten darauf hin, dass es immer wieder Programme gebe und versucht werde, diese Menschen in Arbeit zu bringen, leider oft erfolglos. Es könne auch nicht im Sinne des Betriebes sein, jemanden abzustellen, der neben diesen Menschen stehe und deren Arbeitsleistung anzutreiben habe. Grundsätzlich scheue sich der Aachener Stadtbetrieb bekanntermaßen nicht, sozial schwache Menschen ohne Qualifikation mitzunehmen und Perspektiven zu bieten, der Wille und die körperliche Eignung dieser Menschen müsse dann aber zwingend vorhanden sein.

 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.
 

 

zu 7

Sachstand Straßenzustandskataster
Vorlage: E 18/0139/WP17

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt die für den Geschäftsbereich Straßenunterhaltung und Brückenbau zuständige Geschäftsbereichsleiterin, Frau Weiß, mittels einer Power Point Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, einen Überblick über den Sachstand des Straßenzustandskatasters.

Demnach sei mit dem genutzten System ein Straßenerhaltungsmanagement derzeit leider nicht möglich.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, nennt als Grund für die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes die Tatsache, dass grundsätzlich nicht nachvollziehbar sei, wann welche Straße aus welchen Gründen gemacht werde und andere Straßen eben nicht. Hilfreich könne es sein, eine Schnittstelle zwischen dem Straßenzustandskataster und BFS einzurichten und die Ergebnisse online zu stellen.

Ratsherr Pütz weist darauf hin, dass mit Einführung der Kameralistik eine Straßeninventur gemacht wurde und diese alle zwei Jahre erneuert werden müsse. Ebenso solle es im Zuge der Digitalisierung möglich sein, dass z.B. Stawag, die Telekom und die Stadt zusammenspielten. Es müsse Datenmaterial geben, das auch von externer Seite abrufbar sei, hier solle BFS entsprechend integriert werden.

Frau Weiß antwortet hierauf direkt, dass BFS eher intern dazu diene, Mitarbeiter, Fahrzeuge und Ressourcen zu beplanen und die Einsätze zu koordinieren. BFS greife selbst auf das Straßenkataster zurück. Im Übrigen gebe es regelmäßig vierteljährliche Treffen und Absprachen mit den beteiligten Dritten wie z.B. der Stawag, der Telekom, Netz Aachen oder Straßenbaulastträgern. So haben beispielsweise im Bereich dér Ludwigsallee alle Sparten erfolgreich gemeinsam gearbeitet.

Der Beigeordnete, Herr Dr. Kremer, merkt an, dass Aachen als "Modellkommune Digitalisierung" Vorzeigeprojekte entwickele. Man arbeite bereits an innovativen Maßnahmen. So sei es vorstellbar, dass z.B. der gesamte Fuhrpark mit einer Sensorik ausgestattet werde, die quasi nebenbei beim Fahren die Straßenzustandserfassung vornehme.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, betont nochmals die Notwendigkeit der Transparenz und Durchgängigkeit für die Öffentlichkeit.

 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung einstimmig zur Kenntnis.
 

 

zu 8

Sachstand Abrechnungsmodell Leistungen des Aachener Stadtbetriebes
Vorlage: E 18/0140/WP17

Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet der Beigeordnete, Herr Dr. Kremer, dass seit ca. 2 Jahren am Grün- und Freiflächenkonzept gearbeitet werde. Hier gehe es auch um die Frage des Auftraggeber- (FB 36) und Auftragnehmer- (E18) Verhältnisses. Er gehe davon aus, dass zunächst der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in der Novembersitzung umfassend informiert werde und anschließend die Beratung in den weiteren Gremien folge

Man sei nunmehr in den Beratungen fast an einem "historischen" Punkt angelangt, der die jahrelange Arbeit des Stadtbetriebes prägen werde. Die Zielgerade sei erreicht, viele Themenkomplexe seien bereits geklärt.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, merkt an, dass klar gewesen sei, dass ein solch umfangreicher Prozess lange dauern würde.

 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung einstimmig zur Kenntnis.
 

zu 9

Mitteilungen

Mitteilungen der Betriebsleitung im öffentlichen Teil liegen nicht vor.

 

 

zu 10

Winterdienst aus einer Hand
Vorlage: E 18/0143/WP17

 

 

Beschluss:

Ohne weitere Aussprache beauftragt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Verwaltung, ein Konzept für einen gesamtstädtischen Winterdienst aus einer Hand in Regie beziehungsweise in Eigenregie des Stadtbetriebes zu erarbeiten.


 

zu 11

Aufgaben und Zuständigkeiten der Personalabteilung des Eigenbetriebs im Rahmen der Personal- und Organisationshoheit der Gesamtverwaltung
Vorlage: E 18/0144/WP17

Mittels einer Power Point Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, erläutert die für den Geschäftsbereich Personal- und Betriebsorganisation zuständige Geschäftsbereichsleiterin, Frau Pehl, die Zuständigkeiten des Betriebsleiters des Aachener Stadtbetriebes sowie die Schnittstellen zum Fachbereich Personal- und Organisation der Stadt Aachen. Sie hebt hervor, dass Beschäftigte von der Einstellung bis zur Kündigung von der Personalabteilung des Stadtbetriebs betreut werden, lediglich die Zahlbarmachung der Löhne und Gehälter erfolge bei der Zentralverwaltung. Beamtinnen und Beamte werden jedoch durch den Fachbereich 11 Personal und Organisation umfassend betreut.

Herr Beigeordneter Dr. Kremer führt ergänzend aus, dass die Verwaltungsleitung sich die Abläufe und die Schnittstellen in Ruhe ansehen werde. Das Ergebnis, welches im Übrigen komplett offen sei, werde im Personal- und Verwaltungsausschuss und in den zuständigen Fachausschüssen vorgestellt werden.

Hierzu werde eine externe Expertise eingeholt und es werden insbesondere die Schnittstellen aller Eigenbetriebe zur Personalverwaltung angesehen.

Ratsherr Neumann bedankt sich für den Vortrag und bittet darum, dass Ergebnis der Überprüfung ebenfalls im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb vorzustellen.

 

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
 


 

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