Entscheidungsvorlage - FB 45/0564/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Realisierung KiTa In den Küpperbenden 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/223
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
28.11.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
|
|
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04.12.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ausführungen zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der KiTa In den Küpperbenden 2 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss zu beschließen,
- dass die Verwaltung beauftragt wird, den Umbau der KiTa entsprechend der vorliegenden Planung möglichst zeitnah zu erwirken und das Gebäudemanagement (E 26) mit der Umsetzung zu beauftragen.
- dass die KiTa In den Küpperbenden für den Zeitraum der Umbaumaßnahme in die Räumlichkeiten der „alten“ KiTa Reimserstraße 63 ausgelagert wird.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der KiTa In den Küpperbenden 2 zustimmend zur Kenntnis und beschließt,
- dass die Verwaltung beauftragt wird, den Umbau der KiTa entsprechend der vorliegenden Planung möglichst zeitnah zu erwirken und E 26 mit der Umsetzung zu beauftragen.
dass die KiTa In den Küpperbenden für den Zeitraum der Umbaumaßnahme in die Räumlichkeiten der „alten“ KiTa Reimserstraße 63 ausgelagert wird.
Erläuterungen
Folgekostenberechnung E 26:
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investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2019 ff. | Gesamt-bedarf (alt) | Gesamt-bedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 518.000 | 518.000 | 0 | 0 | 518.000 | 518.000 | ||
Auszahlungen |
634.700 |
664.700 |
0 |
- 800 |
664.700 |
663.900 | ||
Ergebnis | - 116.700 | - 146.700 | 0 | 800 | - 146.700 | - 145.900 | ||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | - 30.000 | 800 |
| |||||
| Deckung ist gegeben in Vorjahren (2017) | Deckung ist gegeben | ||||||
Ab
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2019 ff. | Folgekosten | Folgekosten | ||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 13.000 | 0 | 505.000 | ||
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 12.100 | 0 | 623.200 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 16.600 | 0 | 647.300 | ||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | - 15.700 | 0 | - 765.500 | ||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | - 15.700 |
| |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung wird in Wirtschaftsplänen der Folgejahre herbeigeführt | ||||||
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa in den Räumlichkeiten In den Küpperbenden 2 mit einer Gruppenstruktur von 1 x GF I und 3 x GF III.
Die durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten aus 2012 zeigt auf, dass der KiTa-Standort die Option eines zweigeschossigen Anbaus bietet, wodurch die KiTa gemäß des LVR-Standards hergerichtet und im Rahmen dessen ein Umwandlungspotential von ü3- zu U3-Plätzen ermöglicht wird.
Hinsichtlich der Vergabe des Planungsauftrags an E 26 wurde am 25.04.2017 ein Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses (KJA) herbeigeführt (FB 45/0342/WP17).
Die KiTa In den Küpperbenden 2 liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau) mit einer aktuellen Versorgungsquote im KiTa-Jahr 2018/ 2019 von 42,46 % im U3-Bereich und von 102,21 % im ü3-Bereich.
Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich bereits einen guten Wert ausweist, wird vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.
Durch einen Umbau der KiTa In den Küpperbenden 2 ergibt sich ein Umwandlungspotential von ü3- zu U3-Plätzen, sodass auf den weiterhin bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen im U3-Bereich reagiert und der Überkapazität von ü3-Plätzen entgegengewirkt werden könnte. . Es kann eine GF III in GF II umgewandelt werden. Hierbei ist selbstverständlich die gesamtstädtische ü3-Versorgungsquote mit im Blick zu behalten.
Zur Verbesserung der U3-Versorgungsquote im Sozialraum 5 ist zudem der Neubau einer fünfgruppigen KiTa über ein Investorenmodell in der Viktoriaallee geplant.
Insgesamt könnte bei Realisierung der zuvor genannten Maßnahme nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen eine Versorgungsquote von 47,07 % für Kinder unter drei Jahren und von 104,35 % für Kinder über drei Jahren erreicht werden.
Mit Blick auf die sehr gute Versorgungsquote im ü3-Bereich, die durch die v.g. Maßnahme weiter ansteigen würde, ist seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den freien Trägern darauf hinzuwirken, dass in den umliegenden KiTas im Sozialraum von Umwandlungspotentialen von ü3- zu U3-Plätzen einrichtungsübergreifend Gebrauch gemacht wird, um der Überkapazitäten von ü3-Plätzen entgegen-zuwirken. Hierbei ist selbstverständlich die gesamtstädtische ü3-Versorgungsquote mit im Blick zu behalten.
- Räumlichkeiten In den Küpperbenden 2
Der Entwurfsplanung von E 26 zufolge werden zwei neue Gruppenräume als zweigeschossiger Anbau an den Bestand angeschlossen. Durch den Anbau und die neuen Gruppenkonstellationen werden die Nebenräume im Erdgeschoss umgebaut und ein großer neuer Wickelplatz geschaffen. Die WC-Räume werden zudem mit Warmwasser ausgestattet.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss ein Brandschutzkonzept vorgelegt werden.
Die Maßnahmen, die hierdurch notwendig werden, sind eine Brandmeldeanlage nach DIN (jedoch ohne Aufschaltung auf die Feuerwehr), eine neue Außentreppe und Obentürschließer.
Darüber hinaus erfordert das Brandschutzkonzept eine Verlegung des Personalraums.
Im ehemaligen Personalraum und in einem zweiten anschließenden Raum müssen zudem Wanddurchbrüche geschaffen werden, um einen zweiten Rettungsweg für die Gruppenräume im Obergeschoss zu gewährleisten.
Das KiTa-Leitungsbüro wird im Rahmen der Umbaumaßnahme vergrößert und im selben Zuge wird der Eingangsbereich der KiTa neu gestaltet.
Weiterhin werden innerhalb der KiTa zwei neue Gruppenräume geschaffen. Dies erfolgt zum einen durch die Umgestaltung des Eingangs- und Flurbereichs im Erdgeschoss und zum anderen durch die Verlegung des Personalraums in das Obergeschoss.
Die Decke im Foyer wird in beiden Geschossen ebenfalls erneuert und in dem umgestalteten Flurbereich wird ein Speisenaufzug integriert.
Im Außenbereich wird eine Abböschung verschoben, um eine Zuwegung einer Spielfläche sicherzustellen. An dieser Spielfläche wird gleichzeitig ein neues Gerätehaus als Unterstellmöglichkeit für Kinderwagen aufgestellt.
E 26 ist zeitnah mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen, damit die Räumlichkeiten schnellstmöglich umgebaut werden können. Nach aktuellem Stand ist mit einer Innutzungnahme der umgebauten Räumlichkeiten im Dezember 2020 zu rechnen.
Die Fördermittel des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes (KinvFG) werden ausschließlich für Investitionsvorhaben bewilligt, die bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen und in 2021 vollständig abgerechnet werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Einhaltung des v.g. voraussichtlichen Zeitpunkts der Inbetriebnahme zwingend einzuhalten.
- Auslagerung
Die Erfahrungen aus bereits erfolgten Baumaßnahmen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass umfassende Baumaßnahmen nicht während des laufenden KiTa-Betriebs erfolgen können und somit eine Auslagerung der KiTa In den Küpperbenden erforderlich ist.
Vor diesem Hintergrund soll die KiTa voraussichtlich ab Juli 2019 in die Räumlichkeiten der „alten“ KiTa Reimserstraße 63 ausgelagert werden.
- Finanzierung
Mit Vorlage der Ergebnisse der durchgeführten Leistungsphasen 1 – 3 HOAI durch E 26 wurden für die Umbaumaßnahmen Kosten in Höhe von insgesamt 664.700 € kalkuliert.
Für die Umbaumaßnahmen stehen in der mittelfristigen Finanzplanung in 2018 ausreichende Mittel in Höhe von 467.100 € bei 5-060101-900-00100-991-7; 78150000, in Höhe von 51.900 € bei 5-060101-900-00100-991-7; 78650000 und in Höhe von insg. 145.700 € (inkl. bereits bereitgestellter Planungsmittel in Höhe von 30.000 €) bei 5-060101-900-00100-991-6; 7865000 zur Verfügung.
In der mittelfristigen Finanzplanung stehen für die Ausstattung der KiTa in 2018 ausreichende Mittel in Höhe 62.400 € für feste Einbauten und in Höhe von 20.000 € für loses Mobiliar bei
5-060101-800-00100-810-1; 78350000 und für die Anschaffung eines neuen Spielgeräts in Höhe von 10.000 € bei 5-060101-800-00900-900-1; 78310000 zur Verfügung.
Für den Umzug der KiTa sowie für den Fahrdienst und für die Einlagerung verschiedener Möbel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung in 2019 ausreichende Mittel in Höhe von 30.100 € und in 2020 ausreichende Mittel in Höhe von 39.720 € bei 4-060101-980-6; 52910000 zur Verfügung.
Damit ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt. Sollte sich, entgegen der derzeit kalkulierten Kosten für die Gesamtmaßnahme, eine Kostenüberschreitung abbilden und darüber hinausgehende Mittelbedarfe bekannt werden, bedarf die Bereitstellung weiterer Mittel einer erneuten politischen Beratung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Baumaßnahme: 5-060101-900-00100-991-7; 681000001) 5-060101-900-00100-991-7; 781500002) KomInFöG 5-060101-900-00100-991-7; 786500003) 5-060101-900-00100-991-6; 786500004)
Ausstattung: 5-060101-800-00100-810-1; 783500005)
Außenspielgeräte: 5-060101-800-00900-900-1; 783100006)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 1)991.200 (+ 2.400.000 aus VJ) | 991.200 (+ 2.400.000 aus VJ) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 2)991.200 (+ 2.400.000 aus VJ)
3)109.800 (+ 259.464 aus VJ + 1.000 aus 5-060101-900-00800-300-1; 78530000)
4)5.375.600 (+ 2.194.463 aus VJ)
5)275.000 (+ 149.398 aus VJ)
6)90.000 (+ 54.483 aus VJ) | 991.200 (+ 2.400.000 aus VJ)
109.800 (+ 259.464 aus VJ + 1.000 aus 5-060101-900-00800-300-1; 78530000)
5.375.600 (+ 2.194.463 aus VJ)
275.000 (+ 149.398 aus VJ)
109.100 (+ 54.483 aus VJ) |
0
0
4.481.600
408.400
240.000
| 0
0
4.481.600
408.400
240.00 | 0
0
0
0
0 | 0
0
0
0
0 | ||||||||
Ergebnis | -8.509.208 | -8.528.308 | -5.130.000 | -5.130.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -19.100 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung erfolgt aus 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
Abschreibung/ Aufwendungen für Festwert: 1-060101-800-4; 525600007)
Umzug, Fahrtkosten, Einlagerung: 4-060101-980-6; 529100008)
Abschreibung Außenspielgeräte: 1-060101-800-4; 573000009)
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 7)772.000 (+ 156.777 aus VJ)
8)83.700 (+ 47.000 aus VJ) | 772.000 (+ 156.777 aus VJ)
83.700 (+ 47.000 aus VJ) | 1.709.400
261.700 | 1.709.400
261.700 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 9)10.000 | 29.1000 | ||||||||
Ergebnis | -1.059.477 | -1.059.477 | -1.971.100 | -1.971.100 | -10.000 | -29.100 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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354,6 kB
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2
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öffentlich
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572,9 kB
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3
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521,3 kB
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4
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öffentlich
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497,1 kB
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5
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öffentlich
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455,9 kB
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