Entscheidungsvorlage - FB 61/1058/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Einrichtung des Reisebusstandplatzes Venwegener Straße in Höhe Hausnr. 18-20 (Anlage 3).

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung des Reisebusstandplatzes Venwegener Straße in Höhe Hausnr. 18-20 (Anlage 3).

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Sachstand

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 15.05.2013 die Verwaltung beauftragt, für die Standzeiten von Reisebussen einen geeigneten Platz zu finden, der den historischen Ortskern weder bei der An- noch bei der Abfahrt tangiert.

 

In der Sitzung am 29.10.2014 stellt die Verwaltung die Planung für einen Busparkplatz an der Venwegener Straße Nr.61 im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Schlauser Mühle“ vor. In diesem Bereich könnten nach einer Verbreiterung der Nebenfahrbahn linksseitig in Fahrtrichtung Kornelimünster vier Busstellplätze geschaffen werden (Anlage 1 und 2). Die Fläche liegt in der Baulast von Straßen.NRW. In der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt die Zustimmung zur Nutzung und Umgestaltung der Fläche beim Landesbetrieb Straßenbau einzuholen.

 

Aus Gründen der Schulwegsicherung wurde in diesem Jahr der Busparkplatz (zwei Stellplätze) im Abteigarten südlich der KGS Kornelimünster aufgehoben. Für die Abwicklung der Standzeiten durch Reisebusse wurde der Busparkplatz nur gelegentlich genutzt. Eine Alternative für Reisebusse wurde bislang nicht eingerichtet.

 

Abstimmungsprozess mit Straßen.NRW

Mit Vertretern von Straßen.NRW fand ein Abstimmungstermin vor Ort statt. Dabei wurden zwei Standorte (Anlage 5) im Hinblick auf die Einrichtung von Reisebusparkplätzen entlang der Venwegener Straße geprüft:

- Venwegener Straße 61 (Schlauser Mühle)

- Venwegener Straße Haus-Nr. 18-20 (Pkw-Parkplatz)

 

Venwegener Straße 61

Straßen.NRW stimmt der Umgestaltung und Nutzung der Fläche Venwegener Straße 61 als Reisebusparkplatz zu. Er gestattet der Stadt Aachen die Fläche für 4 Reisebusse herzurichten. Die Kosten für die Herstellung, sowie die Pflege und den Unterhalt, ebenso der Winterdienst und die Pflege des ggf. verbleibenden Grünstreifens müssten durch die Stadt Aachen aufgebracht werden.

 

Venwegener Straße 18-20

Beim Abstimmungstermin wurde ebenfalls die Aufstellfläche an der Venwegener Straße in Höhe der Hausnr. 18-20 (Anlage 3) durch Straßen.NRW zugestimmt.

Die heute als Pkw-Parkplatz ausgewiesene Fläche befindet sich näher zum Stadtzentrum Kornelimünster als der Standort Schlauser Mühle. Er bietet Platz für zwei Reisebusse. In der heutigen Pkw-Haltebucht könnte gemäß StVO mit dem Zeichen 314 und Zusatzzeichen 1048-16 ein Busstandplatz angeordnet werden. Um das Wenden der Busse auf der Fahrbahn zu unterbinden ist eine Zusatzbeschilderung, welche auf die komfortable Wendemöglichkeit in 1,6 km am Kreisverkehr Rönneberg hinweist, anzubringen. Alternativ wäre auch das Wenden im Bereich der Schlauser Mühle (ca. 700 m) möglich. Hier müssten die Reisebusse aus dem fließenden Verkehr links abbiegen und sich anschließend wieder in den fließenden Verkehr einfädeln. Eine Zusatzbeschilderung am Busstandplatz wäre auch hier notwendig.

 

Kosten

Die Kosten für die Herstellung der Fläche Venwegener Straße 61 (Schlauser Mühle) für vier Reisebusse werden im Rahmen des Vorplanungsentwurfes mit 244.000,00 € kalkuliert. Ein Kostenrisiko von +/- 20 % muss zusätzlich mit eingeplant werden. Die Bereitstellung der notwendigen Mittel müsste haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung erfolgen.

 

Die Kosten für die Beschilderung der Parkfläche Venwegener Straße 18-20 werden mit ca. 1.000 € kalkuliert und stehen im laufenden Haushalt bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 bereit.

 

Verwaltungsvorschlag

Der Verwaltung liegen keine belastbaren Zahlen zur Auslastung des bisherigen Busparkplatzes an der GS Kornelimünster oder zum Stellplatzbedarf für Reisebusse vor. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung ein zweistufiges Verfahren vor. Im ersten Schritt soll der Parkplatz Venwegener Straße Hausnr.18-20 zum Absolvieren der Busstandzeiten für zwei Busse eingerichtet werden. Dieser Parkplatz ist fußläufig über einen Gehweg an die Ortslage angebunden. Somit könnten die Fahrzeugführer die Infrastruktur vor Ort nutzen.

Wenn nach Einrichtung des Busparkplatzes Venwegener Straße Hausnr. 18-20 die Nachfrage von Reisebussen zur Abwicklung der Standzeiten höher ist, könnten in einem zweiten Schritt die Planung und der Umbau der Parkplatzfläche Schlauser Mühle weiter vorangetrieben werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018*

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

239.950,55

239.950,55

540.000

540.000

0

0

Ergebnis

239.950,55

239.950,55

540.000

540.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018**

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

102.503,66

102.503,66

293.100

293.100

0

0

Abschreibungen

49.729,01

49.729,01

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

152.232,67

152.232,67

413.100

413.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz 2018: Auszahlungen i.H.v. 180.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 59.950,55 €

**Haushaltsansatz 2018: Personal-/Sachaufwand i.H.v. 97.700 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 4.803,66 € und Abschreibungen i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 9.729,01 €

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Anlagen

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