Kenntnisnahme - BA 4/0144/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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28.11.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Einrichtung des Fußgängerüberwegs an der Oberforstbacher Str./Ecke Schleckheimer Str. Antrag der CDU-BF 04.10.2018
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt dazu mit:
Die Ausschreibung zur o.a. Maßnahme befindet sich zurzeit in der Vergabe mit Submissionsdatum 08.11.2018.
Sofern der Fachbereich ein wirtschaftliches Angebot auf die Ausschreibung erhält, soll die Maßnahme zeitnah ausgeführt werden. D.h. abhängig von der Auslastung der dann ausführenden Firma und der Witterungsbedingungen kann die Ausführung der Maßnahme noch im Dezember 2018 erfolgen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
2. Erneuerung der Schulsportanlage am lnda-Gymnasium
Antrag der CDU·BF vom 23.01.2018
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule teilt dazu mit:
Die Erneuerung des Spielfeldes „Gummiplatz“, gelegen am Zuschauereingang der Turnhalle des Inda-Gymnasiums, kann nach Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch die Kämmerei durchgeführt werden.
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen wurde bereits beauftragt, die Maßnahme auszuschreiben und umzusetzen. Da die Maßnahme wetterabhängig ist, geht der Fachbereich von einer Fertigstellung im Frühjahr 2019 aus.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
3. Aufhebung von Beschränkungen für den Radverkehr im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim
Herr Dr. Daniel Herding von der Projektwerkstatt »Fahrradfreundliches Brand« hat in einer Mail, aus der hier teilweise zitiert wird, darauf hingewiesen, dass es im Stadtbezirk zahlreiche Wege gibt, die mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder 239 (Gehweg) beschildert sind.
Auf diesen Wegen ist demnach das Radfahren verboten. Bei vielen dieser Strecken ist offensichtlich, dass gar nicht beabsichtigt war, den Radverkehr einzuschränken.
Die Projektwerkstatt schlägt vor, zunächst zwei Orte zu berücksichtigen, bei denen eine besondere Dringlichkeit besteht:
- Die beiden Verbotsschilder in Braunebusch sollten durch Zeichen 260 ersetzt werden. Diese Route hat besondere Bedeutung, weil sie als »Stolberger Vennbahnroute« Teil des Radverkehrsnetzes NRW ist.
2. An der Straße Am Berg sollten an beiden Enden die Verbotsschilder ebenfalls durch Zeichen 260 ersetzt werden.
Hinweis:
Die Projektwerkstatt »Fahrradfreundliches Brand« hat eine umfangreiche Online-Karte erstellt, die den gesamten Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim umfasst:
www.google.com/maps/d/embed?mid=1-4CLBrO3CcX49bM4TbJ2jBAQPGNrGlUA
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat umgehend auf diese Mail reagiert und angeordnet, dass gemäß § 45 StVO, die Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) am Beginn des Wirtschaftsweges Braunebusch aus Richtung Venwegener Straße gegen Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) ausgetauscht werden, weil auf diesem Weg eine landesweite Radroute liegt, die ansonsten nicht von Radfahrern genutzt werden darf. Aus Richtung Stockemer Straße in Breinig ist dieser Weg ebenfalls als Radroute ausgeschildert und hat überhaupt keine Sperrbeschilderung.
Weiterhin wird am Beginn der Straße Am Berg neben der Eisdiele das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)ebenfalls in Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) ausgetauscht, um die Durchfahrt durch die Schraungracht zur Nütheimer Straße hin zuzulassen. Unter dem Tunnel Vennbahnweg ist die weiterführende Schraungracht jetzt schon mit Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) ausgeschildert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,5 kB
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(wie Dokument)
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190,4 kB
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