Entscheidungsvorlage - FB 36/0327/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf Pocketpark Rombachstrasse und Wegeerweiterung der Vennbahntrasse zwischen Trierer Straße und Rombachstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Brand
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der weiteren Planung zu beauftragen
vorbehaltlich der Bewilligung der Städtebaufördermittel durch den Zuschussgeber.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Entwurf Pocketpark Rombachstraße und Wegeerweiterung der Vennbahntrasse zwischen Trierer Straße und Rombachstraße
Der Förderantrag für den Bereich der öffentlichen Grünflächen zwischen Rombachstraße und Trierer Straße in Aachen Brand ist bereits Ende 2017 im Rahmen des Städtebauförderprogramms beim Fördergeldgeber eingereicht worden und eine Bewilligung für Ende 2018 in Aussicht gestellt worden. Ein Beschluss zur Entwurfsplanung soll nun dem Fördergeldgeber nachgereicht werden.
Der Bereich Brander Feld ist ein Entwicklungsschwerpunkt im Rahmenplan Brand. Die zentrale Lage zu den Versorgungs- und den sozialen Einrichtungen machen diesen Bereich zu einer attraktiven Wohnlage für Alt und Jung. Das neue Vennbahncenter mit Discounter und Einzelhandel als zentrales Nahversorgungszentrum, sowie das Entstehen neuer Wohngebiete und die Umsetzung weiterer Planungen wie Wohnanlage Wolferskaul, Bobenden und des Bebauungsplans 943 Rombachstraße haben und werden die Flächen um das Teilstück des Vennbahnweges zwischen Trierer Straße und Rombachstraße stark verändern.
Umso wichtiger ist es, neue Wohngebiete mit vorhandenen Grünstrukturen zu vernetzen und qualitativ
hochwertige neue grüne Freiräume zu schaffen, die als Treffpunkt, Aufenthaltsbereich und Spielplatz fungieren, um den Wohncharakter „Wohnen im Grünen“ zu unterstreichen.
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 943 Rombachstraße im Bezirk Aachen Brand ist eine 1230 qm große öffentliche Grünfläche mit Spielplatz festgesetzt worden.
Die Grünfläche soll als kleiner „Pocketpark“ fungieren und zum einen eine Verbindung zum angrenzenden Vennbahnradweg aufnehmen, zum anderen Spielmöglichkeiten für Kinder des Neubaugebietes und Umgebung bieten. Die Freifläche ist als Schnittstelle zur Vennbahntrasse und als Übergang zur Wohnbebauung und dem neuen Gewerbepark mit Discounter zu sehen und soll als Treffpunkt dienen und für NutzerInnen der Vennbahntrasse und AnwohnerInnen des direkten Wohnumfeldes Aufenthaltsmöglichkeiten bieten. Der Vennbahnradweg führt von der Innenstadt Aachens über den Bezirk Brand weiter in die Eifel bis nach Luxemburg.
Entwurf Vennbahnweg
Mit der Planung des Pocketparkes steht auch eine gesamtheitliche Betrachtung der Grünanlage, die den Vennbahnradweg zwischen Trierer Straße und Rombachstraße umfasst. Das Teilstück des Vennbahnradweges wird als wichtige Wegeverbindung sehr stark von Fußgängern, Radfahrern und Freizeitsportlern aus der näheren Umgebung frequentiert. Es ist zudem Schulweg von Schülern der Gesamtschule Brand. Die vorhandene Fahrbahn- bzw. Gehwegbreite von 2,50 m führt jetzt schon oft zu Nutzungskonflikten. Mit einer höheren Nutzungsintensität durch Fertigstellung des Nahversorgungszentrums und weiterer Wohngebäude wird der Geh- und Radweg zukünftig noch stärker beansprucht.
Eine Verbreiterung auf 4 m mit Abgrenzung der Fläche für Radfahrer und Fußgänger ist im räumlich engeren Bereich an der Trierer Straße vorgesehen. Im weiteren Verlauf kann unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes durch den Ausbau einer neuen Trasse der Gehweg vom Radfahrverkehr getrennt geführt werden. Der Radverkehr soll dann entlang der östlichen Grundstücksgrenze verlaufen. Das alte Trassenstück kann somit als Gehweg genutzt werden. Diese Trennung wird erheblich zu einer Verbesserung einer konfliktfreien Nutzung in diesem Bereich beitragen.
Entwurf Pocketpark
Unter dem Motto „Stadt trifft Land“ sieht die Planung einen kleinen Park mit Spielplatz und einer Raststation bzw. Radstation vor. Der Pocketpark soll Bürger aus der näheren Umgebung ansprechen, aber auch Fernradfahrern Aufenthaltsqualitäten bieten und zum Verweilen einladen.
Der Entwurf sieht vor, die Trasse des Vennbahnradweges mit der Grünfläche des Bebauungsgebietes zu verzahnen. Neben einem Spielplatzbereich ist ein Aufenthaltsbereich, der als Spange zwischen Fußweg und neuem Radweg fungiert, mit Fahrradbügeln, Infotafel, Luftpumpstation und mehreren Tischbank- Kombinationen vorgesehen. Für Jugendliche und Erwachsene ist hier ein „Streetworkout- Gerät“ geplant, welches diverse Eigengewichtkörperübungen zulässt. Es besteht aus diversen Klimmzugstangen, Barren und Hangelstrecken. Nach längeren Radtouren kann dies eine sportliche Ergänzung und für alle Jogger und andere Sporttreibenden ein sinnvolles Angebot sein.
Ein Spielplatz von 700 qm ist allein schon für das künftige Wohngebiet auf Grundlage des B-Plans 943 (Ratsbeschlusses vom 8.09.2013, 20qm/WE) zu errichten. Im Umfeld leben zahlreiche Familien mit Kindern.
Auf dem Spielplatz ist eine niedrige Kletter-Seillandschaft mit kleinem Spielturm mit Rutsche (H = 2 m) vorgesehen. Grüne Pfosten aus Robinienholz oder Stahl sollen Grashalme darstellen und so den Bezug zur Landschaft verdeutlichen. Ein Spielsandbereich mit Sandbauwerk und figürliche Wippelementen, sowie eine Mehrgenerationenschaukel runden das Angebot ab. Sitzmauern mit Sitzauflagen, Bänke und mehrere Sitzbankkombinationen bieten Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Altersklassen.
Ein 3 m breiter beleuchteter Verbindungsweg von der Vennbahntrasse in das neue Wohngebiet soll wie alle übrigen Wege und Platzflächen in wassergebundener Bauweise ausgeführt werden.
Vier größere Bäume z.B. Ahorne sind auf dem Gelände geplant. Weitere 12 kleinere Bäume sollen als Zierobst, bzw. Obstbäume gepflanzt werden und Heckenstrukturen die Grünfläche gliedern. Die übrigen Flächen werden als Rasenflächen gestaltet und können als Liege-und Spielflächen genutzt werden.
Die Planung ist am 29.10.2018 in der Stadtteilkonferenz Brand vorgestellt worden und traf dort auf allgemeine Zustimmung. Dabei wurde hervorgehoben, dass zusätzlich eine Boulebahn gewünscht wird.
Eine Bürgerinformation und Beteiligung soll im kommenden Frühjahr erfolgen. Mit den Eingaben und Wünschen soll eine Ausführungsplanung erstellt werden, die dann nochmal im Ausschuss Bezirk Brand vorgestellt werden soll.
Die Größe des Plangebietes Pocketpark und Raststation beträgt rund 1730 qm.
Das gesamte Plangebiet umfasst mit dem Grünzug der Vennbahntrasse 10.120 qm.
Die ermittelten Kosten liegen bei rd. 300.000 € für Pocketpark und Raststation. Für die Ertüchtigung und Erweiterung der Vennbahntrasse sind ca. 150.000 € veranschlagt. Von den rd. 450.000 € nach Kostenberechnung werden 80 % der Kosten gefördert.
Die zusätzlichen Folgekosten für Pflege und Unterhaltung werden für den Pocketpark und die Erweiterung der Vennbahntrasse ca. 12.000 € auf Grund der erweiterten Flächen mit Spieleinrichtungen und Wegen pro Jahr betragen. Im Rahmen des Grünflächenmanagements werden Unterhaltungsreduzierungen in anderen Grünflächenobjekten und – oder Wegfall von Flächen zur Deckung der Mehrkosten zwischen E 18 und FB 36 abgestimmt. Diese werden vor Umsetzung der Maßnahme verbindlich festgelegt. Zum Beispiel wird der Spiel/Bolzplatz Schagenstraße in den nächsten Jahren aus der Unterhaltung fallen, da er wegen der Baumaßnahmen einer Gasleitung nicht genutzt werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
5-120102-100-02000-300-1 „Vennbahnweg am Pocketpark Brand“
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | -125.600 € | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 157.000 € | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 31.400 € | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
|
|
|
*Für die o.g. investiven Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der jeweiligen Finanzposition entsprechende Verpflichtungsermächtigungen eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen
5-130101-900-01400-400-1 „Herstellung Grünfläche BPL A 216 – Rombachstr.“
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | -170.400 € 2) | -122.400 € | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 213.100 € 1) | 153.000 € | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 42.700 € | 30.600 € | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| ||||
4-130101-908-2 „Herstellung öffentliche Grünanlage BPL Rombachstr.“
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 10.000 € | 0 | 0 | 12.000 € |
Abschreibungen | 0 | 0 | 35.000 € | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 45.000 € | 0 | 0 | 12.000 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
|
| Deckung ist gegeben |
*1) als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr
*2) bei 80 % iger Förderung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
533,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
426,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
332,5 kB
|