Kenntnisnahme - FB 56/0217/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Aktuelle Lage

 

Stand 31.10.2018 sind insgesamt 1.823 Personen städtisch untergebracht. Die Aufnahmequote der Stadt Aachen beträgt ausweislich der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.11.2018 rund 95 %. Dies entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 49 Personen. Zuweisungen erfolgten im Jahr 2018 in der Zeit von Mitte April bis Anfang Juni in einer Anzahl von 20 Personen pro Woche. Von Ende September bis Anfang November wurden durchschnittlich 15 Personen pro Woche zugewiesen. Ob und in welchem Umfang weitere Zuweisungen erfolgen bleibt abzuwarten.

 

2. Prognose

 

Unter Berücksichtigung der  in den ersten Monaten des Jahres 2018 erfolgten Asylantragstellungen sowie der tatsächlichen Aufnahme von Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW wurde im April 2018 von einer mittleren Prognose für 2019 von 30 aufzunehmenden Menschen pro Monat ausgegangen. Diese Zahl wurde auch bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegt. An dieser Prognose wird weiterhin festgehalten.

 

3. Kapazitäten

 

Zur Unterbringung von  Flüchtlingen sind mit Stand 31.10.2018 rund 2.400 Plätze verfügbar. Hiervon sind rund 800 Plätze befristet und rund 1.600 Plätze unbefristet nutzbar. Die vorhandenen Plätze befinden sich in folgenden Kategorien:

 

Wohnungen rd. 800 Plätze

Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen rd. 650 Plätze

Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen

und sanitären Einrichtungen   rd. 950Plätze

 

4. Sachstand zum sogenannten 1000er Konzept

 

Bereits seit  2014 besteht der politische Auftrag, dauerhaft 1000 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzuhalten. Um unabhängig von Entscheidungen Dritter (Eigentümer, Investoren) zu sein und auch flexibel über Nutzungsmöglichkeiten von Leerständen entscheiden zu können, sollten sich diese 1000 Plätze im städtischen Bestand befinden und darüber hinaus unbefristet zur Verfügung stehen.

 

Über den Umsetzungsgrad wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie vom 26.04.2018 umfangreich berichtet. Das Konzept ist hinsichtlich der Soll-Plätze in den  Kategorien Einzelwohnungen (200 Plätze), Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen (500 Plätze) und Gemeinschaftseinrichtungen (300 Plätze) nahezu umgesetzt. Die Vorgabe, nicht mehr als 50 Plätze dauerhaft an einem Standort vorzuhalten, kann noch nicht eingehalten werden. Auch die gleichmäßige Verteilung der Plätze im Stadtgebiet ist noch zu optimieren.

 

 

5. Aktuelle Unterbringungssituation

 

Von den insgesamt 1.823 untergebrachten Menschen leben Stand 31.10.2018 insgesamt 814 Personen in Einzelwohnungen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt liegen.  510 Menschen wohnen in Übergangsheimen mit abgeschlossenen Wohnungen. In Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Einrichtungen sind 499 Personen untergebracht.

 

Nachfolgend werden die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in den einzelnen Kategorien dargestellt:

 

5.1 Kategorie Einzelwohnungen

 

Im Jahr 2018 wurden bislang Mietverhältnisse von insgesamt 116 Wohnungen beendet. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von nur befristet zur Verfügung stehender Wohnungen, die zur Sanierung anstehen. Zudem wurden Wohnungen aufgegeben, die zu teuer oder in einem schlechten baulichen Zustand sind. Einige Mietverhältnisse konnten zugunsten von unmittelbaren Mietverträgen zwischen den untergebrachten Personen und dem Eigentümer gekündigt werden.

 

5.2 Kategorie Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen

 

Zu dieser Kategorie gehören neben den städtischen Einrichtungen Engelbertstr. Hansmannstr., Lintertstr., Sigmundstr., Vaalser Str. auch

 

- die mobilen Wohneinheiten Heidbendenstr.

   Die Nutzungsgenehmigung für die Heidbendenstr. ist auf den 02.07.2020 befristet. Zudem               bleibt der Fachbereich bei der Zusage, einer eventuell früher möglichen Wohnbebauung nicht               im Wege zu stehen.

 

- ein Mehrfamilienhaus in der Stolberger Str.

Das im Eigentum der gewoge stehende Gebäude konnte unbefristet angemietet werden.

 

- die Wohnungen im Turm des Bushofs.

Der Mietvertrag ist frühestens ab Juli 2019 mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum               jeweiligen Jahresende kündbar.

 

Zudem sind mittlerweile 5 Objekte, die nach der Richtlinie Flüchtlinge gefördert und langfristig angemietet sind, bezogen. Zwei weitere Objekte werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 fertiggestellt. Ein letztes Objekt wird voraussichtlich im Sommer 2020 bezugsfertig sein. Durch Inanspruchnahme der mittlerweile eingestellten Landesförderung wurden und werden von privaten Investoren und der gewoge insgesamt 96 Wohnungen mit  315 Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen.

 

Aufgegeben wurde die Einrichtung am Kornelimünsterweg. Bezüglich der dort aufgestellten mobilen Wohneinheiten werden derzeit Verkaufsverhandlungen durch das Gebäudemanagement geführt.

 

 

5.3 Kategorie Gemeinschaftseinrichtungen

 

Neben den dauerhaft zur Verfügung stehenden städtischen Objekten Beginenstr., Tempelhofer Str. und Vaalser Str. stehen folgende Einrichtungen befristet zur Verfügung:

 

Objekt

voraussichtlicher Nutzungszeitraum

Kapazität

Belegung zum 31.10.2018

Debyestr.

31.10.2023

60

0

Kaiserstr.

bis auf Weiteres

45

0

Kalverbenden

31.10.2019

      60

50

Lagerhausstr.

31.05.2024

26

16

Oberforstbacher Str.

31.07.2028

30

17

Roermonder Str.

31.12.2020

230

119

Turpinstr.

14.12.2025

90

78

Werkstr.

31.12.2025

102

67

 

Aufgegeben wurde im Jahr 2018 in dieser Kategorie die Einrichtung Körner Kaserne.

 

6. Fazit

 

Im Jahr 2019 laufen verschiedene, aufgrund der planungsrechtlichen Erleichterungen aus 2015 nur befristet erteilte Baugenehmigungen aus. Betroffen sind ca. 250 Plätze an verschiedenen Standorten. Mit den beteiligten Dienststellen ist abschließend zu klären, inwieweit eine Verlängerung möglich ist. Gegebenenfalls sind wegfallende Plätze zu ersetzen.

 

Eine große Herausforderung stellt die Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen dar. Insbesondere im städtischen Bestand sind weitere Kapazitäten so herzurichten, dass auch dieser Personenkreis bedarfsgerecht untergebracht werden kann.

 

Strategisches Ziel ist es, einen Leerstand in Höhe von mindestens 500 Plätzen bzw.  25 % der Anzahl der tatsächlich untergebrachten Menschen grundsätzlich vorzuhalten, um flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Das Vorhalten dieser Plätze ist auch im Hinblick auf mögliche andere Bedarfslagen im Rahmen des Katastrophenschutzes sinnvoll.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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