Entscheidungsvorlage - FB 61/1055/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Projekte:

-Zum Kirschbäumchen, Spiel-Sport-Schule

- Bereich Jülicher Straße

-Gestaltung öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße

-Spielplatz Sigmundstraße

-Fortführung Quartiersmanagement

weitergehend zu bearbeiten und für die 9. Förderstufe die Förderung beim Land Nordrhein-Westfalen für das Programm Soziale Stadt zu beantragen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.                   Stand des Projekts Aachen-Nord 2015 - 2021

 

8. Förderstufe

 

Der Fortschrittsbericht 2017 stellt die Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln aus dem Programm Soziale Stadt für die 8. und 9. Förderstufe dar. Im letzten Jahr wurde für das Programmjahr 2018 die 8. Förderstufe mit folgenden Projekten beantragt:

 

  • C 2 - Revitalisierung Flächen Aachen – Nord (0,05 Mio. € förderfähige Gesamtkosten)
  • E 1b - Premiumweg an die Wurm (0,3 Mio. € förderfähige Gesamtkosten)
  • G 1b - Schulhof Aretzstraße (0,15 Mio. € förderfähige Gesamtkosten).

Eine Bewilligung der Fördermittel wurde von der Bezirksregierung im IV. Quartal 2018 zugesagt.

 

9. Förderstufe

 

Für das Programmjahr 2019 wird nun auf der Grundlage des Fortschrittsberichts von 2017 die 9. Förderstufe im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt Aachen-Nord beantragt. Der Antrag für die 9. Förderstufe enthält folgende Projekte, die der Bezirksregierung zur Bewilligung vorgelegt werden sollen:

 

  • A 2a - Zum Kirschbäumchen, Spiel-Sport-Schule (0,58 Mio. € förderfähige Gesamtkosten)
  • D 1   - Bereich Jülicher Straße (0,57 Mio. € förderfähige Gesamtsumme)
  • E 1a - Gestaltung öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße (0,965 Mio. förderfähige Gesamtsumme)
  • G 1c - Spielplatz Sigmundstraße (0,15 Mio. € förderfähige Gesamtsumme)
  • H 7   - Fortführung Quartiersmanagement (0,21 Mio. € förderfähige Gesamtsumme)

In der Lenkungsgruppe am 19.06.2018 wurden alle Projekte der 9. Förderstufe vorgestellt und beraten. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe haben die Projektideen befürwortet und der Beantragung der Fördermittel für die 9. Förderstufe zugestimmt. (s. aktualisierte Projektübersicht 2015-2021 / Anlage 1).

 

Bestandteil dieser Vorlage sind Entwurfskozepte, die im weiteren Planungsprozess detailliert und ausformuliert werden. Diese Planungsschritte werden als Beschlussvorlage in die jeweils zuständigen Gremien seitens der Verwaltung eingebracht, damit sie inhaltlich eingehend beraten werden können.

 

Aktualisierung Budgetbedarf:

 

Im Fortschrittsbericht 2017 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurden die o. g. Projekte für die 8. und 9. Förderstufe konkretisiert und die entsprechenden Kostenansätze formuliert. Mit dem Prüftestat vom 23.08.2017 hat die Bezirksregierung bestätigt, dass keine Bedenken gegen die inhaltlichen Veränderungen bestehen. Der Projektansatz „ Mobil und spielend aktiv – Gestaltung öffentlicher Raum – Verbesserung der Aufenthaltsqualität“ mit einem Kostenansatz von 340.000 € war ebenfalls Bestandteil des Prüftestats und des für die 9. Förderstufe vorgesehenen Gesamtbudgets. Allerdings konnte dieser Projektansatz im weiteren Verfahren nicht konkretisiert werden.

 

Entgegen der ursprünglich definierten Kostenansätze im Fortschrittsbericht 2017 haben sich nun nach Auswertung der Beteiligungsbausteine sowie Abschluss des Entwurfssprozesses und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostensteigerung in den nächsten zwei Jahren zum Teil Mehrbedarfe ergeben (siehe Übersicht).

 

Der Mehrbedarf von insgesamt 128.900 € für die aufgeführten Projekte soll durch Verschiebungen innerhalb des für die 9. Förderstufe vorgesehenen Gesamtbudgets ausgeglichen werden. Die aktualisierten Budgetbedarfe wurden in der Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe berücksichtigt:

 

 

 

Projekt

Ansatz 2017

Budgetbedarf aktuell

Änderung 9.Förderstufe

Zum Kirschbäumchen

530.000 €

582.000 €

+ 52.000 €

Bereich Jülicher Straße incl. Konzept Blücherplatz

650.000 €

586.400

 

- 63.600

Bereich Tal- / Scheibenstraße

900.000 €

960.500 €

 

+ 60.500 €

Spielplatz Sigmundstraße

150.000 €

150.000 €

0 €

Fortführung

Quartiersmanagement

130.000 €

 

210.000 €

+ 80.000 €

Nahmobilität

340.000 €

 

 

Verschiebung insg.

 

 

128.900 €

Summe insg.

2.700.000 €

2.488.900 €

0 €

 

 

2.                   Beschluss zur Beantragung der Förderung für die  9.Förderstufe

 

2.1   Projekt A 2a - Zum Kirschbäumchen, Spiel-Sport-Schule

Das Plangebiet erstreckt sich über die Grundschule Feldstraße, die OGS Feldstraße, den heute nicht mehr nutzbaren Bolzplatz, dem nicht öffentlichen Sportplatz, den Abenteuerspielplatz sowie den öffentliche Spielplatz. Die Flächen liegen in direkter räumlicher Nachbarschaft an der Feldstraße und Zum Kirschbäumchen, bilden jedoch keine funktionale Einheit. Zäune, starke Verbuschung, partielle Verwahrlosung und Verschmutzung im Freiraum sowie eine starke Nutzung durch Hunde mindern die eigentlichen Potenziale des gesamten Bereichs erheblich.

Ziel dieses Projektes ist die Aufwertung und Ergänzung der Sport- und Freizeitflächen zwischen der Schule KGS Feldstraße und dem Abenteuerspielplatz Zum Kirschbäumchen. Durch das integrierte Gesamtkonzept sollen die vorhandenen Freiraumpotentiale der verschiedenen Nutzungen und Flächen optimiert und Synergieeffekte genutzt werden, um langfristig die Spiel- und Bewegungssituation insbesondere von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung des räumlichen Zusammenhangs mit den vorhandenen Einrichtungen zu verbessern. Denn schon heute werden die attraktiven Nachmittagsangebot der OGS Feldstraße in Kombination mit dem Abenteuerspielplatz von Kindern und Jugendlichen über den Stadtteil hinaus genutzt.

 

Beteiligungsprozess

 

In einem Modellworkshop mit vorheriger Ortsbegehungen am 13.05.2016 fand ein erster fachlicher Austausch zwischen Verwaltung und den Einrichtungen vor Ort statt. Im Rahmen des Spiel- und Sportfestes am Tag der Städtebauförderung am 21.5.2016 wurde eine erste große Beteiligung durchgeführt. Gemeinsam mit dem Stadtteilbüro, Vereinen und Akteuren vor Ort veranstaltete die Stadt ein Spiel- und Sportfest auf dem Sportplatz „Zum Kirschbäumchen“. Das Fest sollte dazu anregen, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und sich kennen zu lernen. Ein großes Modell (Maßstab 1: 200) des Sportplatzes und seiner direkten Umgebung wurde für diesen Tag gebaut und lud dazu ein, Ideen für die Umgestaltung der Freiraumflächen zu entwickeln, im Modell darzustellen und gemeinsam zu diskutieren.

Im März 2018 wurde ein erneuter Verwaltungsworkshop durchgeführt. Im April und Mai wurden Gespräche mit der Grundschule und OGS Feldstraße und mit den Eltern des Kindergartens St. Martin geführt sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Quartier zu einer Informationsveranstaltung in die OGS Feldstraße eingeladen. Im Herbst ist noch eine weitere Jugendbeteiligung vorgesehen. Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess der Umsetzung berücksichtigt.

 

Für den Planungsprozess war ein Thema entscheidend, ob die Hundewiese erhalten bleibt oder ob auf diese verzichtet werden kann. Nach Prüfung aller Wünsche und Anregungen ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, auf eine ausgewiesene Hundetoilette zu verzichten und im weiteren Umfeld eher größere Hundeauslaufwiesen zu suchen (angrenzende Brachfläche oder Flächen an der Wurm). Um auch die Bedarfe der Hundebesitzer zukünftig erfüllen zu können, ist im weiteren Verfahren eine besondere Information und Beteiligung der Hundehalter geplant.

 

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Insgesamt sollen drei Bereiche neu gestaltet werden:

 

  1. Quartierspark „Zum Kirschbäumchen“

Anstelle des jetzt vorhandenen öffentlichen Spielplatzes ist eine öffentliche Grünflache geplant. Diese soll als neue Parkanlage Aufenthaltsmöglichkeiten für alle, insbesondere für ältere Anwohnern bieten.

  1. Entwurf Jugendbereich

Des Weiteren soll auf dem Grünstreifen zwischen dem Abenteuerspielplatz und dem Sportplatz ein öffentlicher Bereich für Jugendliche u.a. mit einer Bolzwiese entwickelt werden. Neben Chill-out-Bereichen sind weitere Sport- und Bewegungsangebote vorgesehen.

  1. Kinderspielplatz „Zum Kirschbäumchen“:

Auf der zurzeit als „Hundewiese“ genutzten aber seiner Zeit als Bolzwiese angelegten Fläche soll ein neuer öffentlicher Kinderspielplatz für Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter unter dem Motto: „Zusammen spielen unter Kirschbäumen“ entstehen. Die Fläche wird auch vom Schulhof und Kita zugänglich sein und bietet somit ein zusätzliches Spiel- und Sportangebot für die Grundschule, OGS Feldstraße und der Kita St. Martin.

(S. Erläuterung und Entwurf Anlagen 2 und 3)

 

Lenkungsgruppe

 

In der Lenkungsgruppe am 19.06.2018 wurde der Entwurf vorgestellt und die Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe befürwortet (s. Anlage 4).

 

Kosten und Finanzierung

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Förderprojekt im Rahmen von „Soziale Stadt Aachen-Nord“. In der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes von 2017 wurde der Kostenansatz  für die Planung auf 140.000 €, für die Baukosten auf 390.000 € geschätzt. Diese Summe von insg. 530.000 € entstand auf Grundlage eines flächenmäßig ermittelten Kostenansatzes.

Die zugehörigen Planungsleistungen wurden im Rahmen der Entwicklung des Gesamtkonzeptes von der Fachplanung des Fachbereichs Umwelt der Stadt Aachen erbracht.

 

Zusammenfassung der Kosten:

öffentlicher Spielplatz 281.358,85 €

Jugendbereich 194.297,25 €

öffentliche Grünanalage   92.683,15 €

     Bereich Sportplatz Gehweg     16.469,00 €

brutto gesamt 581.808,85 €

 

Für die geplanten Maßnahmen betragen die ermittelten Bruttogesamtkosten ca. 582.000 €.

 

Aktualisierung Budgetbedarf:

 

Der Mehrbedarf von 52.000 € soll durch Verschiebungen innerhalb des für die 9. Förderstufe vorgesehenen Gesamtbudgets ausgeglichen werden. Der aktualisierte Budgetbedarf wurde in der Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe berücksichtigt.

Diese Gesamtkosten von 582.000 € werden mit einer Förderquote von 80 % bezuschusst.

 

Voraussichtliche Folgekosten:

 

Die voraussichtlichen zusätzlichen neuen Folgekosten für Unterhaltung und Pflege für die drei öffentlichen Anlagen betragen rd. 18.000 €. Die Summe für bereits bestehende Pflege von Flächen wurde hierbei schon berücksichtigt. Die anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten sind im Rahmen des bestehenden Zuschusses vom Aachener Stadtbetrieb (E 18) in seinen Wirtschaftsplan haushaltsneutral einzuplanen und zu übernehmen.  

 

 

 

2.2   Projekt D 1   - Bereich Jülicher Straße

Die Jülicher Straße als Stadtraum soll in ihrer Funktion als Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsraum gestärkt werden. Zudem ist die Jülicher Straße eine wichtige Verkehrsader, die aus Richtung Haaren ins Zentrum der Stadt führt und den Verkehr von der Autobahn über den Europa- und Blücherplatz aufnehmen muss. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen und einer gewünschten Stärkung von Nutzungen,  wie z. B. Kultur, sowie aktueller Entwicklungen (DigiHUB in der Kirche St. Elisabeth, Quartiersentwicklung rund um dieTalbothöfe)  soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, dass nicht nur den Straßenraum, sondern auch die Bereiche rechts und links der Jülicher Straße und deren Entwicklungsmöglichkeiten einbezieht. Ziel der geplanten Maßnahmen ist, die Verbindung der Nutzungen und der Quartiere rechts und links entlang der Jülicher Straße sowie die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. In diesem Zusammenhang sind auch die Verbesserung des Images und der Sicherheit sowie die Förderung der Identität mit dem Standort als wichtiges Thema zu berücksichtigen. Als weiteres Ziel ist der Erhalt der prägenden, in Teilen dreireihigen Platanenallee zu nennen.

Um die möglichen Spielräume im Querschnitt der Jülicher Straße definieren zu können, erfolgte eine verkehrlich-städtebauliche Untersuchung des Bereiches zwischen Haaren und Blücherplatz. Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der 9. Förderstufe wurden auf der Grundlage der Untersuchung erste Bausteine konkretisiert und weiter entwickelt. Schwerpunkt der Betrachtung sind der Mittelstreifen zwischen Hansemannplatz und Prager Ring sowie die Nebenfahrbahn im Bereich zwischen Ottostraße und Rudolfstraße. Die ebenfalls zu Beginn des Verfahrens vorgesehene verkehrlich – städtebauliche Untersuchung des Blücherpatzes kann durchgeführt werden, sobald die verkehrlichen Rahmenbedingungen der Jülicher Straße klar definiert sind. Der hierfür erforderliche politische Entscheidungsprozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Betrachtung des Blücherplatzes wird daher zunächst zurückgestellt.

Für eine gesamtheitliche Entwicklung der Jülicher Straße parallel zu den geplanten Maßnahmen der 9. Förderstufe sind daher weitere Anstrengungen zur Entwicklung eines insbesondere verkehrlichen aber auch städtebaulichen Gesamtkonzeptes erforderlich.

 

Beteiligungsprozess

 

Zu Beginn des Beteiligungsprozesses wurde ein Akteursworkshop gemeinsam mit der Verwaltung im Bürgerzentrum DEPOT durchgeführt und auf der Grundlage eines Konzeptplanes (Anlage 5) mit einem Focus auf vier Standorte Ideen und Wünsche diskutiert. Auch in diesem Rahmen wurde wieder deutlich, dass das Thema Image und Identifikation für die weitere Entwicklung der Jülicher Straße von großer Bedeutung ist. Nach einer Vorstellung in der Lenkungsgruppe am 15.02.2018 wurde die Bedeutung dieser Aspekte ebenfalls besonders hervorgehoben. Im Rahmen der verkehrlich-städtebaulichen Untersuchung wurde ein Modulkit“r die Gestaltung des Mittelstreifens entwickelt, der die Anregungen aus dem bisherigen Beteiligungsprozess sowie die Möglichkeit der Mitgestaltung berücksichtigt.

Die Eröffnung des Martinsplatzes im Quartier Feld- und Liebigstraße im April 2018 wurde genutzt, um den aktuellen Entwurfstand vorzustellen und mit den Bürgerinnen und Bürgern hierzu ins Gespräch zu kommen. Ebenfalls im April wurden die Projektideen und die ersten Ergebnisse zum Modulkit in einem Gallerywalk in der Lenkungsgruppe sowie im größeren Kreis mit weiteren Akteuren im Rahmen des Frühjahrsempfanges des Stadtteilbüros vorgestellt und intensiv diskutiert. Die Beteiligung zum Modulkit wird weiter fortgesetzt.

Im Rahmen eines Verfügungsfondsantrages des Altelierhauses Aachen e.V. soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich in Workshops inhaltlich und künstlerisch mit der Jülicher Straße auseinander zu setzen. Auch in diesem Projekt spielt wieder das Thema Identität und Image eine große Rolle. Das Verfügungsfonds-Projekt wird in Abstimmung mit dem Gesamtprojekt durchgehrt.

 

Beschreibung der Maßnahme Mittelstreifen zwischen Hansemannplatz und Prager Ring

 

Der Modulkit beinhaltet drei verschiedene Kategorien von Maßnahmen, mit denen das Image und die Identität für den Standort verbessert werden sollen. Neben vertikalen Elementen, die weit sichtbar sein sollen oder neugierig machen, sollen horizontale Elemente im Boden die Aufmerksamkeit der Fußgänger und Radfahrer erregen und als „Pixel“ einzelne Punkte markieren. Bei den sogenannten Pixeln handelt es sich um standardisierte Bodenplatten, die individuell gestaltet werden können. Als Signalfarbe wurde die Farbe Orange gewählt, die aus der Öffentlichkeitskampagne „All Eyes On“ der Sozialen Stadt Aachen-Nord im Stadtteil und darüber hinaus bekannt ist.

Neben dem Imagefaktor und der Identitätsstiftung spielt allerdings auch die Sicherheit eine wichtige Rolle, da durch die Umgestaltung die Querungen von allen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen werden. In der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen einer späteren Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes für die Jülicher Straße nicht entgegen stehen.

10 Querungssituationen wurden für die Umsetzung der Modulkits ausgewählt. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen:

- Ortseingänge (Hansemannplatz, Prager Ring),

- Aufwertung von Bestandsquerungen (Nebenfahrbahn/Ottostraße, St. Elisabeth, Talbotsiedlung, Talbotstraße, Martinsplatz)

- Sprunginseln (Ludwig Forum, Talbot-Verwaltung, Durchgang Feldstraße).

Alle signalisierten Querungen werden barrierefrei hergestellt. Zudem wird für den Grünstreifen ein Grünkonzept entwickelt. Dessen Ziel ist es, den Gesamteindruck des Mittelstreifens insbesondere im Zusammenhang mit den umgestalteten Querungshilfen zu verbessern  (s. Erläuterungstext und Entwurf Anlage 5, 6b-d).

 

Ein Bestandteil der geplanten Maßnahmen ist, zum Thema Image und Identifikation im öffentlichen Raum entlang der Jülicher Straße ein zuvor mit Bürgerinnen und Bürgern entwickeltes Modell als Kunstobjekt und feste Installation umzusetzen. Die Lenkungsgruppe hat zur Vorbereitung dieser Maßnahme am 19.06.2018 das Verfügungsfondsprojekt „Kunst am Ring“ beschlossen. In Workshops wird den Bürgerinnen und Bürgern aus Aachen-Nord ermöglicht, sich inhaltlich und künstlerisch mit der Jülicher Straße auseinanderzusetzen. Dabei geht es um Themen wie Stadtteilidentität und persönliche Lieblingsorte im Umfeld der Straße mit dem Ziel einer aufwertenden Umgestaltung der Jülicher Straße. Geplant sind drei kostenlose Workshops, die an 12 Terminen in Leerständen stattfinden. Unter dem Thema ‚Mein Quartier’ sollen gemeinsam seitens der Teilnehmer/-innen, unter künstlerischer Anleitung, Konzepte sowie ein Modell für ein Kunstwerk im öffentlichen Raum erstellt werden. Vorgesehen ist die spätere Umsetzung des Modells als Kunstobjekt und feste Installation im öffentlichen Raum entlang der Jülicher Straße. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind im Gesamtbudget insgesamt 34.000 € vorgesehen.

 

Beschreibung der Maßnahme Nebenfahrbahn im Bereich zwischen Ottostraße und Rudolfstraße

 

Ziel der Umgestaltung der Nebenfahrbahn ist, den Gewerbestandort „Jülicher Straße“ langfristig aufzuwerten. Die Aufenthaltsqualität sowie die Situation für Fußgänger und lokale Gewerbebetreibenden werden verbessert. Des Weiteren soll durch Baumschutzmaßnahmen der Erhalt der Platanen langfristig gesichert und zukünftige Schäden durch Wurzelwachstum verhindert werden.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

- niveaugleicher Ausbau der Nebenfahrbahn in Kombination mit taktilen Elementen, d.h. nahezu gleichberechtigte Nutzung der Fläche durch Fußgänger und Autofahrer

- Parallelaufstellung der Parkplätze und Einrichtung eines durchgehenden Pflanzstreifens zur Verbesserung der Wuchsbedingungen der Bäume

- Herstellung eines sicheren Radfahrstreifens auf dem Niveau der Nebenfahrbahn durch Verlegung von Wurzelschutzbrücken

- Aufstellung von Fahrradbügeln

Die Neuordnung der Parkplätze ist auf Grund der vorhandenen, erhaltenswerten und Stadtraum prägenden Bäume unausweichlich. Durch die Umgestaltung reduziert sich die Anzahl der Stellplätze. Durch den niveaugleichen Ausbau entstehen mehr Aufenthaltsqualität und flexiblere Nutzungsmöglichkeiten – auch für Außengastronomie - im Bereich der Nebenfahrbahn. (s. Erläuterungstext und Entwurf Anlage 5 und 7a und b.

 

Lenkungsgruppe

 

In der Lenkungsgruppe am 19.06.2018  wurde die Entwürfe vorgestellt und die Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe befürwortet (s. Anlage 4).

 

Kosten und Finanzierung

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Förderprojekt im Rahmen von „Soziale Stadt Aachen-Nord“. In der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes von 2017 wurde der Kostenansatz  für die verkehrlich-städtebauliche Untersuchung Blücherplatz auf 65.000 €, für die Planung auf 115.000 €, und für die Baukosten auf 480.000 € geschätzt.

 

Die zugehörigen Planungsleistungen wurden im Rahmen der Entwicklung des Gesamtkonzeptes von der Fachplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Stadt Aachen erbracht. Vorlaufende Kosten in Höhe von 37.000 € entfallen auf vorlaufende Analyseschritte und weitere Planungsleistungen, insbesondere die verkehrlich-städtebauliche Untersuchung des Bereiches zwischen Haaren und Blücherplatz. Die ebenfalls zu Beginn des Verfahrens vorgesehene verkehrlich – städtebauliche Untersuchung des Blücherpatzes wurde nicht durchgeführt, da die verkehrlichen Rahmenbedingungen der Jülicher Straße noch nicht klar definiert sind und der hierfür erforderliche politische Entscheidungsprozess noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Für die Maßnahme betragen die ermittelten Bruttogesamtkosten einschließlich der vorlaufenden Planungskosten ca. 570.700 €. Für die geplanten Maßnahmen werden keine Straßenbaubeiträge gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz NRW erhoben.

 

Gesamtkosten:

 

Vorlaufende Kosten:

Gesamtkosten Untersuchung Jülicher Straße37.000 €

 

 

 

Planungs- und Baukosten:

Gesamtkosten Nebenfahrbahn (Bereich Ottostraße bis Rudolfstraße):326.300€ Gesamtkosten Mittelstreifen Querungen                                                                      164.900 €             

Gesamtkosten Mittelstreifen Begrünung                      58.200

Kosten brutto insg.:586.400 €

Voraussichtliche Folgekosten

 

Bei den Maßnahmen bzgl. Grün, Querungen und Nebenfahrbahn handelt es sich im Wesentlichen um Veränderungen im Bestand. Das vorhandene Straßenbegleitgrün auf der Jülicher Str. besteht derzeit weitestgehend aus Strauch- und Gehölzflächen. Die Planungen gehen davon aus, dass der Bestand erhalten bleibt bzw. vervollständigt wird. Daher ist mit keiner wesentlichen Veränderung der Unterhaltungskosten zu rechnen.  Je neuem Baumstandort ist ein Pflegekostenmehraufwand von 25,-€/Baum/ Jahr vorzusehen und je hinzukommender Gehölzfläche 1,80 €.

Die anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten sind daher auch weiterhin im Rahmen des bestehenden Zuschusses vom Aachener Stadtbetrieb (E 18) in seinen Wirtschaftsplan haushaltsneutral einzuplanen und zu übernehmen.  

 

Für die Kunstobjekte ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage über die Folgekosten möglich, da die Ausgestaltung noch offen ist. Im weiteren Verlauf des Projekts werden der Politik entsprechende Beschlussvorlagen mit einer Konkretisierung der Folgekosten vorgelegt werden. Auf möglichst geringe Unterhaltungskosten wird bei der Ausgestaltung der Objekte von Seiten der Verwaltung hingewirkt. In Anlehnung an andere Objekte im öffentlichen Raum, kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Größenordnung von etwa 1000 Euro pro Jahr genannt werden. Mit Konkretisierung der Maßnahme und der Folgekosten werden diese im Rahmen der zukünftigen Haushaltsaufstellung haushaltsneutral eingeplant.

 

 

2.3   Projekt E 1a - Gestaltung öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße

Im Fortschrittsbericht 2017 zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde nach Auswertung erster Beteiligungsschritte der Projektinhalt zur Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Tal- und Scheibenstraße weiter konkretisiert.

Wesentliche Ziele der Maßnahmen sind eine Stärkung der Integration des DEPOTs in sein stadträumliches Umfeld sowie der Wegebeziehungen zwischen den Rehm-Plätzen und dem DEPOT im Übergang zum Quartier Wiesental. Zum jetzigen Zeitpunkt bietet der öffentliche Raum rund um das DEPOT kaum Aufenthaltsqualität und wird somit der Funktion als Kunst- Kultur- und Bürgerzentrum wenig gerecht. Extrem schmale Gehwege sowie eine insgesamt auf den ruhenden und fließenden Autoverkehr ausgerichtete Straßenraumgestaltung verhindern eine qualitative Zugänglichkeit bzw. Einbindung dieser neuen Einrichtung über den öffentlichen Raum.

Ein Schwerpunkt der Umgestaltung liegt somit auf der Umgestaltung der Talstraße. Es sollen hier Übergangsbereiche zwischen DEPOT und öffentlichem Raum definiert werden, sodass die Zugänglichkeit des Gebäudes verbessert und eine Aufenthaltsqualität im Straßenraum generiert werden kann.

Bei einer Stärkung der Wegeverbindung zwischen Oberplatz und DEPOT stehen die Scheibenstraße sowie die Übergänge Hein-Janssen-Straße und Aretzstraße /Talstraße im Mittelpunkt. Die Verkehrsberuhigung  und der Bestand von insgesamt 29 Amberbäumen prägen den unteren Bereich der Scheibenstraße und sorgen mit dem vorhandenen Angebot an Sitzmöglichkeiten vor Ort für eine erhöhte Aufenthaltsqualität. Durch die Umgestaltung soll die Scheibenstraße in ihrer stadträumlichen Funktion als Bindeglied zwischen Oberplatz und DEPOT und die Aufenthaltsqualität weiter gestärkt wird.

 

Beteiligungsprozess / Bereich Talstraße

 

Der Beteiligungsprozess erfolgte in mehreren Stufen, um somit eine hohe Akzeptanz und eine nutzerorientierte Planung für die Talstraße und den zukünftigen Verflechtungsbereich zu erzielen. Insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner, die Mieter sowie Besucherinnen und Besucher des DEPOTs spielten in dem Beteiligungsprozess eine große Rolle.

Im März 2017 wurde ein erster Informations-, Meinungs- und Ideenaustausch mit allen Einrichtungen des neuen Stadtteilzentrums durchgeführt und die Themenfelder „Aktivitäten & Nutzung“, „Image & Wahrnehmung“ und „Mobilität & Anbindung“ gemeinsam diskutiert.

In einer  Postkartenaktion wurde über einen Zeitraum von zwei Monaten, den Anwohnern und den Besuchern des DEPOTs die Möglichkeit einer selbstständigen Beteiligung geben, indem sie zwei dafür entworfene Postkarten ausfüllen und in den Briefkasten werfen konnten. Insgesamt kam es zu einem Rücklauf von über 60 ausgefüllten Postkarten.
Im Rahmen des Talstraßen- und DEPOT-Sommerfestes am 24. September 2017 wurde die „Ideenbox“ als eine weitere Beteiligungsaktion in der Talstraße aufgebaut. Mit drei Stationen (Infowand, Ideenwand und Zukunftsfenster) bot sie dem interessierten Besucher die Möglichkeit sich zu informieren, Meinungen und Ideen festzuhalten und einen Blick auf ein mögliches neues Bild der Talstraße zu werfen.

Parallel zu diesen Aktionen fand zum jeweiligen Planungsstand ein regelmäßiger Austausch in der Lenkungsgruppe statt. Im Nutzertreffen, ein Jour fixe aller DEPOT-Einrichtungen, wurde im Januar 2018 die Planungen ebenfalls detailliert vorgestellt und diskutiert. Auf Wunsch der DEPOT-Mieter wurde dieses Treffen auch bei Bedarf wiederholt.

Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess der Umsetzung berücksichtigt.

 

Beschreibung der Maßnahme / Bereich Talstraße

 

Die geplante Maßnahme besteht aus mehreren Bausteinen:

 

  1. Verbreiterung des Bürgersteigs entlang des DEPOTs

Durch die Verbreiterung des Bürgersteigs von 1,70 m auf eine Breite von 3 m wird die Möglichkeit der gemeinsame Nutzung und Begegnung für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Menschen mit anderen Behinderungen sowie Passanten mit Kinderwagen oder Rollator wesentlich verbessert. Gleichzeitig rückt der ruhende Verkehr von der Fassade ab, das DEPOT und seine historische Fassade kann somit besser wahrgenommen werden. 

  1. Schaffung von Aufenthaltsbereichen

In unmittelbarer Nähe oder direkt vor den seitlichen Ein- und Ausgangsbereichen des Stadtteilzentrums sind drei Aufenthaltszonen geplant. Für die Anwohner, DEPOT-Mitarbeiter und -Besucher aber auch Passanten wird hier durch eine entsprechende Möblierung und ein halbes Dutzend Baumpflanzungen eine neue Aufenthaltsqualität geschaffen, die auch zum Verweilen rund um das DEPOT einladen soll. Zusätzlich ist die Ausstattung mit Fahrradbügeln und Mülleimern vorgesehen. Durch die Aufenthaltsbereich wird zudem der Parkraum kleinteiliger gegliedert und die räumliche Sichtbarkeit des DEPOTs zusätzlich verbessert.

Trotz der Reduzierung der bisher 69 Parkplätze auf insgesamt 57 Parkplätze ist diese Anzahl laut eines beauftragten Parkraumgutachtens sowie einer intensiven Abstimmung der DEPOT-Bedürfnisse für die Abwicklung des Besucherparkens ausreichend.

  1. Umbau der Verkehrsfläche

Gegenüber den Aufenthaltszonen sind Querungshilfen in Form von baulichen Vorstreckungen in den Straßenraum geplant. Zudem sollen die bereits vorhandenen Pflanzstreifen für eine attraktive Gestaltung genutzt und der dortige Baumbestand durch zwei Baumpflanzungen ergänzt werden. Die Anordnung der Parkplätze auf dieser Straßenseite bleibt weiterhin in Längsrichtung zur Fahrbahn organisiert. Auf Höhe der dritten Aufenthaltszone ist  vor allem zur Erhöhung der Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen in dem angrenzenden Kinder- und Jugendtreff eine Aufpflasterung im Straßenraum vorgesehen.

  1. Verflechtungsbereich von Aretz- und Talstraße

Dieser zentrale Ort bildet das Entrée zum Stadtteilzentrum. Um dieser Funktion auch gerecht werden zu können, soll der Bereich neu gestaltet werden. Durch eine Aufpflasterung der Fahrbahn sowie  durch eine verschmälerte Einmündung in den Kreuzungsbereich um 5 Meter wird das Queren für den Fußgänger sicherer gestaltet. Auf die hier vorhandene Mittelinsel kann zukünftig verzichtet werden. Die schon heute vorhandene Signalanlage wird auch zukünftig eine geregelte Querung ermöglichen.
Durch die Neugestaltung des Verflechtungsbereiches in einem einheitlichen Oberflächenmaterial wird eine platzartige Situation und der öffentliche Raum als Entrée zum DEPOT aufgewertet. Ergänzende punktuelle Maßnahmen im direkten Umfeld des Verflechtungsbereiches sind zum einen die Anlegung von ovalen Beeten (drei Hochbeete und ein begehbares mit wassergebundener Decke) auf der westlich gelegenen Platzfläche sowie die Ergänzung von Sitzmöglichkeiten vor dem DEPOT.(S. Erläuterung und Entwurf / Anlagen 8 und 9 a-c)

 

Beteiligungsprozess / Bereich Scheibenstraße:

 

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses für den Bereich Talstraße war ebenfalls die Möglichkeit gegeben, sich zur geplanten Umgestaltung der Wegeverbindung vom DEPOT über die Scheibenstraße zum Oberplatz zu äußern.  Des Weiteren wurden im Januar 2018 mit über 400 Haushalten alle Bewohner der Scheibenstraße angeschrieben und zu einem Austausch eingeladen. Am 25. Januar 2018 fand der Dialog zwischen der Verwaltung und Bewohnern vor Ort statt. Es wurden die drei Haupthandlungsfelder (Oberflächenmaterial, Baumbeete und Sitzmauern) auch vonseiten der Nutzer bestätigt. Hinzu kam der Wunsch, eine grundlegende Ausstattung mit Fahrradbügeln und Mülleimern zu ergänzen. Für alle Anwesenden lag der Fokus darauf, die Aufenthaltsqualität der Scheibenstraße weiter zu steigern.

Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess der Umsetzung berücksichtigt.

 

Beschreibung der Maßnahme / Bereich Scheibenstraße:

 

  1. Mittlerer Straßenraum

Das bestehende Pflaster im mittleren Straßenraum zwischen den Bestandsbäumen soll in diesem Bereich durch eine eingefärbte Asphaltdecke ersetzt werden. Dieser neue Belag bietet zum einen für Passanten sicheren Untergrund und kann zum anderen von spielenden Kindern beim Radfahren, Inlineskaten oder Skateboardfahren deutlich besser genutzt werden (Hinweis Anwohner). Gleichzeitig können die hier entnommenen Steine zur Ausbesserung der Seitenräume verwendet werden.

  1. Baumfelder und Neupflanzung

Durch die Vergrößerung der zu kleinen Baumfelder soll der Erhalt der straßenbildprägende Baumbestand langfristig gesichert und damit eine grundlegende Qualität der Straße weiterentwickeln werden. Ein leer stehendes Baumfeld wird durch eine Neupflanzung aufgefüllt. Weitere Bepflanzungen der Baumbeete sind vorgesehen. Durch die geplanten Maßnahmen  werden die prägnanten Grünstreifen wieder aufgewertet und leisten einen Beitrag für das Stadtklima. Für die spätere Pflege der Beete sind beispielsweise Patenschaften denkbar.

  1. Umgestaltung der Ausstattungselemente

Als drittes Element der Umgestaltung sind die Ausstattungselemente zu nennen, die auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung genannt wurden und zur Aufenthaltsqualität beitragen, aber auch dem Mobilitätsverhalten der Bewohner entsprechen:  Holzauflagen für die Sitzmauern, Installation von Abfallbehältern und Fahrradbügeln.

(S. Erläuterung und Entwurf / Anlagen 8 und 10)

 

Lenkungsgruppe / Bereich Tal- und Scheibenstraße

 

In der Lenkungsgruppe am 19.06.2017 wurden die Entwürfe vorgestellt und die Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe befürwortet (s. Anlage 4).

 

Kosten und Finanzierung / Bereich Tal- und Scheibenstraße

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Förderprojekt im Rahmen von „Soziale Stadt Aachen-Nord“. In der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes von 2017 wurde der Kostenansatz  für die Planung auf 180.000 €, für die Baukosten auf 720.000 € geschätzt. Diese Summe entstand auf Grundlage eines flächenmäßig ermittelten Kostenansatzes.

 

Die zugehörigen Planungsleistungen wurden im Rahmen der Entwicklung des Gesamtkonzeptes von der Fachplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Stadt Aachen erbracht. Für die Maßnahme betragen die ermittelten Bruttogesamtkosten ca. 1.360.418,70€. Gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz NRW sind für die geplanten Maßnahmen in der Talstraße Straßenbaubeiträge zu erheben. Nach einer überschlägigen Ermittlung geht die Stadt Aachen von Straßenbaubeiträgen für den Bereich Talstraße in einer Höhe von ca. 400.000 € aus. Für die Maßnahmen in der Scheibenstraße werden keine Straßenbaubeiträge fällig.

Gesamtkosten

 

Talstraße:

Gesamtkosten, netto         965.630,00 €                                   

Mehrwertsteuer 19%                                     183.469,70 €             

Gesamtkosten Talstraße          1.149.099,70 €

 

Scheibenstraße:

Gesamtkosten, netto        177.579 ,00                                    

Mehrwertsteuer 19%                                        33.740,00

Gesamtkosten Scheibenstraße         211.319,00

Bereich Tal- und Scheibenstraße abzgl. der Straßenbaubeiträge gem. dem Kommunalen Abgabengesetz NRW:

Gesamtkosten Gestaltung öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße             1.360.418,70 €

Straßenbaubeiträge gem. KAG (überschlägig ermittelt)                  400.000,00

Gesamtkosten öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße 960.418,70 €

 

Abzüglich der Straßenbaubeiträge gem. KAG betragen die ermittelten Bruttogesamtkosten 960.500 €.

 

Aktualisierung Budgetbedarf:

 

Der Mehrbedarf von 60.500 € soll durch Verschiebungen innerhalb des für die 9. Förderstufe vorgesehenen Gesamtbudgets ausgeglichen werden. Der aktualisierte Budgetbedarf wurde in der Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe berücksichtigt.

Diese Gesamtkosten von 960.500 € werden mit einer Förderquote von 80 % bezuschusst.

 

Voraussichtliche Folgekosten / Bereich Talstraße und Scheibenstraße:

Bei den Maßnahmen Tal- und Scheibenstraße handelt es sich im Wesentlichen um Veränderungen im Bestand. Die  jährlichen Folgekosten für die Pflege von neuen Schnitthecken, Bäumen, Stauden- und Rasenflächen gegenüber den jetzt schon anfallenden Aufwendungen für Unterhaltung und Pflege belaufen sich auf ca. 1.900 €. Die anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten sind auch weiterhin im Rahmen des bestehenden Zuschusses vom Aachener Stadtbetrieb (E 18) in seinen Wirtschaftsplan haushaltsneutral einzuplanen und zu übernehmen.  

 

 

2.4   Projekt G 1c - Spielplatz Sigmundstraße

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Soziale Stadt Aachen-Nord stellen die Spielorte einen Handlungsschwerpunkt dar. In der 2. Projektphase Soziale Stadt Aachen-Nord wurde bereits der Schulhof Hugo-Junkers - Realschule im Mai 2017 mit einem Fest eingeweiht und öffentlich zugänglich gemacht. Für die Umgestaltung des Schulhofes Aretzstraße wurde im Rahmen der 8. Förderstufe Fördermittel beantragt. Die Umgestaltung des Spielplatzes Sigmundstraße ist nun die letzte Maßnahme unter dem Handlungsschwerpunkt Spielorte.

Der Spielplatz Sigmundstraße wird von städtischem Wohnungsbestand umgeben, dessen Sanierung in 2018 abgeschlossen wird. Parallel zur Planung der Umgestaltung des Spielplatzes wurde auch mit der Planung der wohnungsnahen Freiräume des städtischen Wohnungsbestandes im Bereich der Sigmundstraße begonnen. Die Umgestaltung des Spielplatzes einschließlich der Beteiligungsprozesse erfolgt in enger Abstimmung mit der Entwurfsplanung zur Umgestaltung dieser angrenzenden Freiräume.

 

Beteiligungsprozess

 

Gemeinsam mit der gewoge AG als Verwalter des städtischen Wohnungsbestandes im Bereich der Sigmundstraße / Reimanstraße wurde am 16.05.18 eine Mieterbeteiligung im DEPOT durchgeführt. Die Mieter sind zahlreich erschienen und haben die vorgestellte Planung für den Spielplatz im Zusammenhang mit der Planung für die Umgestaltung der wohnungsnahen Freiräume diskutiert und Ideen und Vorschläge eingebracht. Des Weiteren wurden die Anwohnerinnen und Anwohner mit ihren Kindern bei einer Bürgerbeteiligung am 25.08.18 vor Ort auf dem Spielplatz über die geplante Umgestaltung informiert und ihre Ideen und Wünsche abgefragt.

Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess der Umsetzung berücksichtigt.

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Der Drache aus der Nibelungensage ist das gestalterische Motto der Umgestaltung des Spielplatzes mit einem vielfältigen Angebot zum Klettern, Balancieren, Turnen, Rutschen und zur Förderung der Motorik und Geschicklichkeit der Kinder. Der bestehende Hügel bleibt erhalten und wird in die Gestaltungsplanung einbezogen. Für die Kleinkinder ist separat ein Spielbereich mit Spielhaus und Sandkasten vorgesehen, der über einen Holzsteg barrierefrei zu erreichen ist. Tisch-Bankkombinationen und neue Bänke und Mülleimer auf dem gesamten Spielplatz ergänzen das Angebot. (S. Erläuterung und Entwurf / Anlagen 11 und 12)

 

Lenkungsgruppe

 

In der Lenkungsgruppe am 19.06.208 wurde der Entwurf vorgestellt und die Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe befürwortet (s. Anlage 4).

 

Kosten und Finanzierung

 

Die ermittelten Kosten liegen bei ca. 150.000 €. Hier entfallen 80.000,- € auf Spielgeräte und

Fallschutz:

 

Summe 126.068,00 €

Mehrwertsteuer, 19 %    23.952,92 €

Brutto Gesamt 150.020,92 €

 

Voraussichtliche Folgekosten:

Der Spielplatz Sigmundstraße wird laut Konzeptentwurf erheblich im Bestand verändert. Die Anzahl der Ausstattungselemente (Bänke, Abfallbehälter.. ) erhöht sich, die Zusammensetzung der Grünelemente (Strauchflächen, Rasenflächen...)verändern sich und es werden Spielflächen aufgewertet. Daher ist mit einem pflegerischen Mehraufwand von ca. 1300 €/Jahr zu rechnen. Die anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten sind auch weiterhin im Rahmen des bestehenden Zuschusses vom Aachener Stadtbetrieb (E 18) in seinen Wirtschaftsplan haushaltsneutral einzuplanen und zu übernehmen.  

 

 

2.5   H 7   - Fortführung Quartiersmanagement

Aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraumes bis 2021 ist es auch erforderlich, die Prozessbegleitung durch das Stadtteilmanagement über diesen Zeitraum zu verlängern. Das Stadtteilmanagement hat nach wie vor eine beratende, prozessbegleitende und moderierende Funktion und leistet wertvolle Stadtteilarbeit in den Arbeitskreisen und der Stadtteilkonferenz, bei Unternehmen und Bürger und Bürgerinnen, insbesondere im Hinblick auf eine quartiersbezogene und eine projektbezogene Akteursbeteiligung. Das Stadtteilbüro ist nun seit Anfang 2017 im Bürgerzentrum DEPOT verortet. Die niederschwellige Vorortpräsenz des Stadtteilbüros mit regelmäßigen Öffnungszeiten gewährleistet, dass Informationen für alle zugänglich und die Ziele sowie Projekte der Sozialen Stadt in die Breite getragen werden. Dies ist insbesondere ein Erfordernis, sofern die Umsetzung weiterer Großprojekte (Jülicher Straße, Aufwertung durch Maßnahmen im Rahmen der Nahmobilität) aus der 8. und 9. Förderstufe noch anstehen. Mit Blick auf den Auslauf des Förderzeitraums ist die Etablierung von nachhaltigen Strukturen und Verstetigung nach Ende der Förderung ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Stadtteilbüros. (S. Erläuterung Anlage 13)

 

Lenkungsgruppe

 

In der Lenkungsgruppe am 19.06.2018 wurde die Planung vorgestellt und die Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe befürwortet (s. Anlage 4).

 

Kosten und Finanzierung

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Förderprojekt im Rahmen von „Soziale Stadt Aachen-Nord“. In der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes von 2017 wurde der Kostenansatz  für diese Maßnahme auf 130.000 € geschätzt. Die detaillierte Kostenaufstellung für die Verlängerung des Quartiersmanagements bis 2021 für den Förderantrag zur 9. Förderstufe hat Gesamtkosten von insgesamt 210.000 € ergeben (s. Kostenübersicht / Anlage 14).

 

Aktualisierung Budgetbedarf:

Der Mehrbedarf von 80.000 € soll durch Verschiebungen innerhalb des für die 9. Förderstufe vorgesehenen Gesamtbudgets ausgeglichen werden. Der aktualisierte Budgetbedarf wurde in der Beantragung der Förderung für die 9. Förderstufe berücksichtigt.

Diese Gesamtkosten von 210.000 € werden mit einer Förderquote von 80 % bezuschusst.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

                          PSP-Element 5-090101-000-00400-050-1 Umsetz. Integr. Handlungskon. AC-Nord

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

768.000

768.000

2.304.000

2.304.000

 

 

Auszahlungen

1.150.000

1.150.000

2.880.000

2.880.000

 

 

Ergebnis

382.000

382.000

576.000

576.000

 

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

               PSP-Element 4-090101-001-6 Aachen-Nord

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018*

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

72.000,00

72.000,00

288.000

288.000

 

 

Personal-/

Sachaufwand

309.792,61

309.792,61

360.000

360.000

 

 

Abschreibungen

75.000,00

75.000,00

150.000

150.000

 

 

Ergebnis

312.792,61

312.792,61

222.000

222.000

 

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 219.792,61 € Personal-/Sachaufwand und 25.000 € Abschreibung

 

                  PSP-Element 5-120102-000-07900-300-1 Jülicher Straße (AC-Nord)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018**

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

 

 

Auszahlungen

118.202,21

118.202,21

0

0

 

 

Ergebnis

118.202,21

118.202,21

0

0

 

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

**aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017

 

 

 

 

 

 

 

                       PSP-Element 5-120102-000-10200-300-1 Tal-,Eintracht-,Scheibenstraße (AC-Nord)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018***

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018***

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

 

 

Auszahlungen

178.129,53

178.129,53

0

0

 

 

Ergebnis

178.129,53

178.129,53

0

0

 

 

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

***inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 78.129,53 €

 

                  PSP-Element 4-150201-907-7 Aachen-Nord Quartiersmanagement

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

fortgeschriebener Ansatz 2018*

Ansatz

2019ff.

fortgeschriebener Ansatz 2019ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

128.000

128.000

384.000

384.000

 

 

Personal-/ Sachaufwand

160.000

328.428,62

480.000

480.000

 

 

Abschreibungen

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

Ergebnis

32.000

200.428,62

96.000

96.000

 

 

+ Verbes­serung/

- Verschlech­terung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 221.128,62 € Personal-/Sachaufwand, jährlich werden 24.000 € der Ermächtigungsübertragung benötig um den Haushaltsansatz 2018ff aufzustocken.

 

Anmerkung:

Dargestellt sind alle Haushaltsmittel, die für die Projekte der 9. Förderstufe genutzt werden können. Es sind somit auch Mittel enthalten, die für die noch ausstehenden Förderstufen benötigt werden.

 

 

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Anlagen

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