Anhörung - FB 11/0325/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Auswirkungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die an den beiden Stellen für die Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr in den Bezirken angebrachten kw-Vermerke zum Stellenplan 2019 zu streichen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

In seiner Sitzung vom 12.01.2017 hat der Personal- und Verwaltungsausschusses zum Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung “Sachstandsbericht Ortsnahe dezentrale Dienstleistungen“ zu den Punkten „1. Ausbau der Bezirksämter und Bürgerservicestandorte als ortsnahe und dezentrale Dienstleistungsstandorte“ und „2. Ausweitung des Dienstleistungsangebotes der Bezirksämter und Bürgerservicestandorte (bspw. “Grundsicherung im Alter“)“ den empfehlenden Beschluss zur

         Einrichtung eines Einsatz- und Koordinierungsgremiums unter Beteiligung der Bezirke (mit institutionalisiertem Abstimmungsprozess) für die Bereiche Ordnungs- und Sicherheitsdienst sowie Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr zur Abstimmung der jeweiligen Bedarfe in den Bezirken sowie zur

         Einrichtung von 2 Stellen (1 Streife) EG 5 TVöD (neue Entgeltordnung) im Fachbereich Sicherheit und Ordnung befristet im Stellenplan 2017 und 2018 (kw-Vermerk) für die Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr für zusätzliche Kontrollen in den Bezirken gefasst.

 

Die entsprechenden Mittel zur Finanzierung der beiden Stellen der Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr wurden durch den Finanzausschuss für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. An beiden Stellen wurde - gemäß Beschluss - ein kw-Vermerk (2019) entsprechend angebracht.

 

Sachstand

Die Streichung der kw-Vermerke ist für den Stellenplan 2019 vorgesehen.

Die Vorlage dient zum einen dem Rückblick - u. a. über die durchgeführten Einsätze - und der Berichterstattung über die Erfahrungen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (FB 32) sowie der Bezirke. Zum anderen soll dem Personal- und Verwaltungsausschuss die Möglichkeit gegeben werden, auf dieser Grundlage über den Umgang (Realisierung / Verlängerung / Wegfall) mit den kw-Vermerken an den beiden Stellen der Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr zu entscheiden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Stellenplanvorlage zum Stellenplan 2019 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Einsatz- und Koordinierungsgremium

Die Abstimmung mit den Bezirksleitungen erfolgt in der Regel nach Notwendigkeit und in Absprache mit der Abteilungsleitung Außendienste / Sondernutzungen und Großveranstaltungen (FB 32/200). Die konkreten Einsatzplanungen erfolgen regelmäßig über die jeweiligen Teamleitungen des FB 32. Die Zusammenarbeit wird von beiden Seiten (FB 32 / Bezirke) als positiv und nachhaltig bewertet.

 

Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD)

In der Sitzung vom 12.01.2017 des Personal- und Verwaltungsausschusses wurden gemäß Tagesordnungspunkt 5 der öffentlichen Sitzung (“Stelleneinrichtungen im FB 32 für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst“) insgesamt 6 Stellen (2 Stellen SB Koordinierungsstelle / Koordination OSD und 4 Stellen Funktion „Ordnungs- und Sicherheitsdienst“) empfehlend beschlossen.

Zusätzliche Stellen für die Kontrollen in den Bezirken wurden für den Bereich des OSD im Rahmen des Tagesordnungspunkts 3 der öffentlichen Sitzung “Sachstandsbericht Ortsnahe dezentrale Dienstleistungen“ nicht empfehlend beschlossen. Durch die Installierung des Einsatz- und Koordinierungsgremiums sollte u. a. auch eine Verstärkung des Einsatzes des OSD in den Bezirken sichergestellt werden.

 

Die verstärkte Einsatzmöglichkeit des OSD in den Bezirken wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Durch die Notwendigkeit der überwiegend in der Innenstadt liegenden Einsätzen an den “Hotspots“ und durch den Umstand u. a. auch unbesetzter Stellen konnte / kann eine Verstärkung des Einsatzes in den Bezirken seitens des FB 32 nur bedingt geleistet werden. Unabhängig davon kann man den Zahlen entnehmen, dass mit dem vorhandenen Personal Kontrollen in den Bezirken durchgeführt wurden / werden.

 

Einsätze des OSD (Quartale 4/17 bis 3/18)[1]:

Quartal

Innenstadt

BA1

BA2

BA3

BA4

BA5

BA6

4/2017

3.985

115

37

42

27

26

30

1/2018

3.236

108

38

53

24

33

18

2/2018

3.354

105

43

63

39

46

34

3/2018

4.135

87

50

48

28

35

23

 

In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 wurde für den Stellenplan 2019 der empfehlende Beschluss gefasst, neun zusätzliche Stellen für den OSD einzurichten.

 

Aus Sicht des FB 32 kann nach Besetzung dieser neuen Stellen sowie der zurzeit acht vakanten Stellen im Bereich des OSD die Kontrolldichte in den Bezirken - ohne die Notwendigkeit der Einrichtung weiterer Stellen - erhöht werden.

 

Aus Sicht des FB 32 sowie der Bezirksleitungen wird der Einsatz des OSD in den Bezirken positiv bewertet. Eine Erhöhung der Kontrolldichte wird von beiden Seiten befürwortet, auch um einen nachhaltigen Effekt in den Bezirken zu erzielen.

 

Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr

Die beiden in den Bezirken eingesetzten Mitarbeitenden haben seit dem 01.08.2017 bis zum 05.10.2018 insgesamt 6.341 Verwarnungen ausgestellt. Hieraus resultieren Verwarnungsgelder in Höhe von 89.807 €.

Die Kommunikation der Einsatzschwerpunkte erfolgt zum einen durch die jeweiligen Bezirke als auch durch die Einsatzleitung des ruhenden Verkehrs an die beiden Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr. Hierdurch wird gewährleistet, dass Gefahrenstellen zeitnah beseitigt werden können und nachhaltig kontrolliert werden.

Bis zum Einsatz des Bezirksfahrdienstes konnten lediglich akute Verkehrsbehinderungen durch den bereits vorhandenen Fahrdienst abgearbeitet werden. Durch die Schaffung der beiden Stellen für den Einsatz in den Bezirken konnte die Kontrolldichte deutlich erhöht werden. Dies umfasst insbesondere den Einsatz an den Schulen, den Wochenmärkten und anderen neuralgischen Punkten in den Bezirken zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Insgesamt ist die Wahrnehmung seitens FB 32 und der Bezirke, dass der Einsatz der Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs seitens der dortigen Politik und der Bürgerinnen und Bürger / Einwohnerinnen und Einwohner als sehr positiv bewertet wird. Seit Einführung der Kontrollen gab es nur vereinzelte Rückmeldungen seitens Bürgerinnen und Bürger / Einwohnerinnen und Einwohner, die der Meinung sind, dass zu viel kontrolliert wird.

Seitens des FB 32 und der Bezirke werden nachhaltige positive Wirkungen beobachtet.

 

Aufgrund dessen wird seitens der Verwaltung - auch bei fehlender Kostendeckung - die Streichung der kw-Vermerke zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den Bezirken empfohlen.

Aus Sicht der Verwaltung sind der weitere Einsatz der beiden Mitarbeitenden und die in diesem Zusammenhang dauerhaft im Stellenplan vorgehaltenen Stellen unter den Aspekten der Gewährleistung der notwendigen Verkehrsüberwachung des Stadtgebiets, der auskömmlichen Auslastung der beiden Mitarbeitenden und der Finanzierung der beiden Stellen zu planen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der primäre Einsatz der beiden Mitarbeitenden in den Bezirken nach erforderlicher und mit den Bezirksleitungen abgestimmter Bedarfslage erfolgt und bei freier Kapazität um weitere Einsätze im Innenstadtbereich ergänzt wird.

 

Eine vollständige Refinanzierung der beiden Stellen kann – wie bei allen Stellen des Fahrdienstes – in der Regel nicht erreicht werden. Grund hierfür ist, dass die Stellen des Fahrdienstes im Gegensatz zu den Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in den eingerichteten Bewohnerparkgebieten in der Innenstadt neben der klassischen Verkehrsüberwachung auch andere Aufgaben wahrnehmen. Zum Beispiel führt die bloße Anwesenheit des Fahrdienstes im Rahmen der Schulwegsicherung bereits zu einer Veränderung des Verkehrsverhaltens. Dieser Einsatz führt in der Regel nicht zu entsprechenden Einnahmen, trägt aber maßgeblich zur Verkehrssicherheit von Schülern bei.

Darüber hinaus müssen bei den Stellen des Fahrdienstes Zeitanteile für Fahrzeiten berücksichtigt werden.

 

Vorliegend wurden in einem Zeitraum von ca. 14 Monaten (01.08.2017 - 05.10.2018) Verwarnungsgelder in Höhe von insgesamt 89.807 € eingenommen. Unterstellt man eine gleichmäßige Verteilung der Verwarngelder auf 12 Monate so ergibt sich ein Betrag in Höhe von abgerundet ca. 76.900 €. Dem stehen Personalkosten in Höhe von 96.600 € gegenüber. Dies entspricht einem Personalkostendeckungsanteil in Höhe von ca. 78 %. Dieser Anteil wurde bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen für den Bereich der Einnahmen berücksichtigt.
 


[1] Dass die Einsatzzahlen in der Innenstadt deutlich höher sind, liegt u.a. daran, dass nahezu alle “Hotspots“ im Bereich der Innenstadt liegen. Aus diesem Grunde gibt es hier auch die meisten Beschwerden und Kontrollfahrten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

230.700 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

289.800 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

 0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €*

- 59.100 €*

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Personal-/Sachaufwand

Die finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 9/2018 - Kosten

eines Arbeitsplatzes (Stand 2018/2019) ausgehend von einer durchgehenden Besetzung nach Verabschiedung des Haushalts 2019 (vorgesehen für Ratssitzung am 23.01.2019) für die Jahre 2019 bis 2021 folgendermaßen zusammen:

 

2 x EG 5 TVöD à 48.300 € p.a.=96.600 € für das Jahr 2019

sowie=96.600 € per anno x 2 Jahre (für 2020-2021)

=289.800 €

 

Ertrag

Der eingeplante Ertrag ergibt sich aufgrund der vorliegenden Einnahmen von Verwarngeldern in Höhe von insgesamt 89.807€ für den Zeitraum von ca. 14 Monaten (01.08.2017 - 05.10.2018).

 

Verwarngelder für den Zeitraum von 12 Monaten=76.900 € ((89.807 €/14)*12) =

76.977 €) für das Jahr 2019

76.900 € per anno x 2 Jahre (für                                                                                                                 2020-2021)

=230.700 €

Die notwendigen Mittel hinsichtlich der Personalaufwendungen sind mit dem Haushaltsplan 2019 zu beschließen.

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